Was ist ein Verlustvortrag?
Den Begriff Verlustvortrag hast du sicherlich auch schon mal gehört. Aber was ist das eigentlich? Das erklären wir dir hier – einfach und verständlich 💡
Das Wichtigste zum Verlustvortrag in Kürze:
Der Verlustvortrag einfach erklärt!
Der Verlustvortrag ermöglicht es dir, Verluste, die in einem Steuerjahr entstanden sind, in das nächste Steuerjahr zu übertragen und dort geltend zu machen. Und zwar genau so:
- Deine Ausgaben sind höher als deine Einnahmen 👀
- Du nimmst deshalb den entstandenen Verlust in das nächste Jahr mit 🧳
- Dort verrechnest du ihn mit deinen positiven Einkünften des Jahres 🧮
- … und sparst so mächtig Steuern 🤑
Falls du in einem Jahr keine Einnahmen sondern nur Ausgaben hattest, macht das gar nichts. Dann wird einfach der komplette Verlust ins nächste Jahr übertragen. Das passiert so lange, bis du in einem Jahr Einkünfte hast, die dann mit dem Verlust verrechnet werden und diesen reduzieren.
Vom Finanzamt bekommst du hier einen gesonderten Verlustfeststellungsbescheid. Aus diesem ist der Stand deines Verlustes zu Beginn des Jahres, der Verbrauch des Verlustes und der Stand des Verlustes zum Ende des Jahres ersichtlich.
Es gibt außerdem die Möglichkeit eines Verlustrücktrages. Hier kann der entstandene Verlust in das vorherige Steuerjahr zurückgetragen werden.
Wichtig zu wissen: Gezahlte Versicherungen, Arztrechnungen oder Handwerkerleistungen wirken sich nicht auf deinen Verlust aus. Das liegt daran, dass der Verlust für den Betrag festgestellt wird, um den die Ausgaben, die unmittelbar mit deinen Einnahmen zusammenhängen (Werbungskosten), deine Einnahmen übersteigen.
✅ Ausgaben, die den Verlust erhöhen
❌ Ausgaben, die den Verlust nicht erhöhen
⏩ Verlustvortrag
Wie der Name schon zum Teil aussagt, kannst du den Verlust in die folgenden Jahre vortragen lassen. Kurz gesagt wird der Verlust auf die Einnahmen des Folgejahres angerechnet und du sparst durch das geringere zu versteuernde Einkommen, bares Geld.
⏪ Verlustrücktrag
Der Verlustrücktrag ist das Gegenstück zum Verlustvortrag. Anstatt den Verlust auf kommende Jahre anzurechnen wird der Verlust, soweit möglich, auf bereits vergangene Jahre angerechnet. Selbst wenn die Bescheide rechtskräftig sind, die Einspruchsfrist also abgelaufen ist, dürfen die Bescheide anhand dieser Regelung geändert werden.
Sieh es also mal so: Einen Verlust, den du in einem Jahr erzielt hast, kannst du in einem anderen Steuerjahr gewinnbringend einsetzen 😉
Beispielrechnung für einen Verlustvortrag
Hier eine kleine Beispielrechnung, wie ein Verlustvortrag funktioniert.
2021 | 2022 | ||
---|---|---|---|
Einnahmen | 0 | 6.950 | |
Ausgaben | - | 2.195 | 1.000 |
Einkünfte | = | 2.195 | 5.950 |
Verlustabzug | - | 0 | 2.195 |
Einkommen | = | 0 | 3.755 |
Wie du siehst, wird im Jahr 2021 ein Verlust festgestellt, denn es sind Ausgaben vorhanden, aber keine Einnahmen. Dieser Verlust wird dann im nächsten Jahr, 2022, in dem ein Gewinn, beziehungsweise ein Überschuss, erzielt wurde angerechnet. Würde es in 2022 ebenfalls einen Verlust geben, dann wird der Verlust aus 2021 und 2022 auf 2023 angerechnet.
So lange kannst du einen Verlustvortrag geltend machen
Während die Abgabefrist für die freiwillige Abgabe einer Steuererklärung bei vier Jahren liegt, kannst du den Verlustvortrag bis zu sieben Jahre rückwirkend geltend machen. Grundvoraussetzung ist jedoch, dass für die jeweiligen Jahre kein bestandskräftiger Bescheid vorliegt.
Der Verlustvortrag bei Studierenden
Grundsätzlich ist es so, dass 🧑🎓 Studierende im Erststudium ihre Kosten nur als Sonderausgaben geltend machen können. Und das auch nur in dem Jahr in dem die Kosten angefallen sind.
Hast du aber bereits ein Studium abgeschlossen oder vor dem Studium eine Ausbildung gemacht, dann handelt es sich um ein Zweitstudium und die Kosten dafür sind als Werbungskosten abzugsfähig.
Der Abzug als Sonderausgabe schließt einen Verlustvortrag oder -rücktrag aus, der Abzug als Werbungskosten hingegen kann zu einem Verlust führen, welcher dann später angerechnet werden kann.
Weitere Informationen zur Steuererklärung für Studierende findest du hier.
Der Verlustvortrag bei Azubis
Genau das gleiche gilt auch für Azubis. Hier wird nicht zwischen Erst- und Zweitstudium unterschieden, sondern zwischen Erst- und Zweitausbildung.
Da eine Ausbildung aber oft in einem Arbeitsverhältnis stattfindet, du also angestellt bist, erhältst du am Ende des Jahres eine Lohnsteuerbescheinigung. Deinen Ausgaben im Jahr stehen also fast immer Einnahmen gegenüber. Das bedeutet, dass sich deine Ausgaben schon oft im Jahr steuermindernd auswirken und garnicht vorgetragen werden müssen.
Weitere Informationen zur Steuererklärung für Azubis findest du hier.
Verlustvortrag beantragen: So einfach geht's!
Mit Steuerbot geht die Verlustfeststellung ganz einfach. Einfach Einnahmen und Ausgaben angeben, Steuerbot bemerkt automatisch, ob ein Verlust vorliegt und kann die Verlustfeststellung beim Finanzamt dann für dich beantragen.
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