Haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen – So geht's!
Ob Putzkraft, Gärtner oder Winterdienst: Haushaltsnahe Dienstleistungen sind steuerlich absetzbar 🤩
Beschäftigungen im privaten Haushalt sind steuerlich absetzbar. Dazu gehören die sogenannten haushaltsnahen Dienstleistungen und die Handwerkerleistungen. Das sind nicht nur Kosten für Reinigung, Gärtner und Schornsteinfeger. Auch Aufwendungen für die Pflege von Angehörigen gelten als haushaltsnahe Dienstleistungen.
Das Wichtigste zu haushaltsnahen Dienstleistungen in Kürze:
- 💰Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen sind steuerlich absetzbar.
- 🧾Die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen werden in dem Jahr in der Steuererklärung angegeben, in dem du sie gezahlt hast. Wichtig: Alle Rechnungen aufbewahren, falls das Finanzamt nach Belegen fragt.
- 👆Abzugsfähig sind nur die Lohnkosten; Materialkosten sind vom Abzug ausgeschlossen.
- 🔌Laufende Verbrauchskosten wie Strom, Wasser und Gas gehören nicht zu den abzugsfähigen Kosten.
- 🚀Insgesamt sind Steuerersparnisse um bis zu 5.710 € möglich.
- Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen?
- Was sind Handwerkerleistungen?
- Was kannst du als Mieter absetzen?
- Welche Belege brauchst du als Nachweis?
- Das sind die abzugsfähigen Kosten
- Checkliste: Das kannst du steuerlich geltend machen
- Das kannst du leider nicht von der Steuer absetzen
- Deine Steuererklärung mit Steuerbot
- Häufige Fragen 💭
Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen?
Haushaltsnahe Dienstleistungen sind alle externen Hilfen im eigenen Haushalt. Dazu gehören unter anderem Aufwand für Gartenpflege, Reinigungsaufwand oder Kosten für den Winterdienst. Ebenso abziehbar sind Kinderbetreuungskosten und die Kosten für die Pflege von Angehörigen, wie zum Beispiel Kosten für ambulante Pflege.
☝️ Für haushaltnahe Dienstleistungen erhältst du eine Steuerermäßigung von 20 % aller Kosten, maximal sind 4.000 € abziehbar.
Was sind Handwerkerleistungen?
Handwerkerleistungen hingegen sind Dienstleistungen zur Erhaltung, Reparatur, Renovierung oder Modernisierung des selbstgenutzten Wohnraums, sowie Überprüfung technischer Anlagen durch Fachpersonal. Dabei spielt es im Übrigen keine Rolle, ob du den Wohnraum mietest oder ihn besitzt. Zu den Leistungen gehören sämtliche Handwerksarbeiten, wie Maler-, Sanitär- oder Schreinerarbeiten, sowie der jährliche Besuch des Schornsteinfegers. Steuerlich berücksichtigt werden jedoch nur die Arbeits- und Fahrtkosten der beauftragten Dienstleister. Materialkosten sind steuerlich nicht absetzbar. Oft ist in der Rechnung schon der Betrag ausgewiesen, den du in der Steuererklärung angeben kannst.
☝️ Für Handwerkerleistungen wird eine Steuerermäßigung von 20 % aller Kosten gewährt, maximal sind 1.200 € in deiner Steuererklärung abziehbar.
Geringfügige Beschäftigungen zählen auch!
Nicht jeder kann sich den Luxus leisten, Minijobber in seinem Haushalt anzustellen. Wenn du jedoch zu den Glücklichen gehörst, dann sind die Kosten für eine Person, die geringfügig bei dir angestellt und auch bei der Minijob-Zentrale angemeldet ist, bis zu 2.550 € abzugsfähig, wovon sich 20 Prozent, also maximal 510 €, direkt auf deine Steuerlast auswirken. Du kannst diese Ausgaben also zusätzlich zu den haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen ansetzen.
Was kannst du als Mieter absetzen?
Auch als Mieter:in kannst du Kosten und Aufwendungen aus haushaltsnahen Dienstleistungen in deiner Steuererklärung absetzen. Die in der Nebenkostenabrechnung aufgelisteten Aufwendungen für Dienstleister, wie Schornsteinfeger, Hausmeister, Gärtner oder Reinigungskräfte, kannst du steuerlich geltend machen. Die Fahrtkosten und Arbeitszeit des Schornsteinfegers können als Handwerkerkosten abgesetzt werden.
Viele Mieter:in erhalten von ihrem Vermieter oder ihrer Vermieterin mit der Nebenkostenabrechnung eine Bescheinigung mit den steuerlich abzugsfähigen Positionen nach § 35a EStG der haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkskosten.
Normalerweise sind die Kosten in dem Jahr abzugsfähig, in dem du sie zahlst. Das würde bedeuten, die Nebenkosten aus den Vorauszahlungen in 2021 müsstest du in der Steuererklärung 2021 angeben. Wenn du die Nebenkostenabrechnung 2021 im Jahr 2022 erhältst, müsstest du eine eventuelle Nachzahlung in der Steuererklärung 2022 angeben. Da das sehr kompliziert ist, gilt für die Nebenkostenabrechnung eine Sonderregelung.
Du kannst immer die haushaltsnahen Dienstleistungen aus der Nebenkostenabrechnung angeben, die du bereits aus dem Vorjahr vorliegen hast. Hier ein kleines Beispiel.
Beispiel: In der Steuererklärung fürs Steuerjahr 2021 gibst du die haushaltsnahen Dienstleistungen aus der Nebenkostenabrechnung für 2020 an, auch wenn du sie eigentlich schon in 2020 beglichen hast. Da du aber sehr lange warten müsstest, bis du die Nebenkostenabrechnung 2021 bekommst, gilt die Vereinfachungsregelung und du kannst die Nebenkostenabrechnung aus dem Vorjahr angeben.
Welche Belege brauchst du als Nachweis?
Du musst bei deiner Steuererklärung keine Rechnungen oder Belege einreichen. Erst auf Nachfrage des Finanzamts müssen diese vorgelegt werden.
Wichtig ist, dass eine Rechnung des Dienstleisters vorliegt und, dass die Zahlung nicht in bar, sondern durch Überweisung, Scheck oder Online-Auftrag nachweisbar ist.
In speziellen Fällen wird das Finanzamt einen Nachweis von dir verlangen, denn immerhin geht es hier auch um bares Geld 💰
Das sind die abzugsfähigen Kosten
🛠 Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
Im Falle dieser Leistungen erhältst du in der Regel eine Rechnung. Oftmals steht bei den Beträgen oder in einem zusätzlichen Absatz ein Hinweis wie "Abzugsfähig nach §35a EStG" dabei. Das sind dann die Kosten, die du in deiner Steuererklärung geltend machen kannst. Sollten die abzugsfähigen Kosten nicht erwähnt werden, dann sind grundsätzlich nur die Lohnkosten und Anfahrtskosten abzugsfähig. Sämtliche Kosten für Verbrauchsmaterialien sind vom Abzug ausgeschlossen.
💰 Geringfügige Beschäftigungen
Um die Aufwendungen für eine in deinem Haushalt geringfügig angestellte Person nachzuweisen, bekommst du jährlich zum Jahresende eine Bescheinigung von der Minijob-Zentrale.
Checkliste: Das kannst du steuerlich geltend machen
Das kannst du leider nicht von der Steuer absetzen
Natürlich ist der Abzug der Leistungen im eigenen Haushalt begrenzt. Beliebtestes Beispiel dafür sind die Kosten für Strom, Wasser und Gas. Oder auch die Gebühren für die Müllabfuhr. Dabei handelt es sich um reine Verbrauchskosten für die kein:e Handwerker:in und auch keine Haushaltshilfe notwendig sind.
Nicht absetzbar sind:
Deine Steuererklärung mit Steuerbot
In deiner Steuererklärung mit Steuerbot wirst du im Interview durch deine Steuererklärung geführt. Alle oben genannten haushaltsnahen Dienstleistungen werden Schritt für Schritt abgefragt. Zusätzlich erhältst du viele Tipps zu absetzbaren Kosten und Pauschalen. Probier’s aus! In 20 Minuten hast du mit der Steuerbot-App deine Steuererklärung sicher erstellt.
Häufige Fragen zum Thema Haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen 💭
Wo ist der Unterschied zwischen haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen?
Der große Unterschied zwischen diesen beiden Arbeiten besteht darin, dass Handwerkerleistungen immer nur von geschultem Fachpersonal durchgeführt werden können. Haushaltsnahe Dienstleistungen können auch von Personen ohne Expertise durchgeführt werden ☝️
Sind die Kosten für die Müllabfuhr haushaltsnahe Dienstleistungen?
Leider sind die Kosten für die Müllabfuhr nicht absetzbar. Das liegt nicht zuletzt daran, dass die tatsächlichen Leistungen der Müllabfuhr nicht in Haushaltsnähe erbracht werden 😬
Gehört der Schornsteinfeger zu den Kosten, die man als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen kann?
Du kannst die Kosten für den Schornsteinfeger absetzen, allerdings zählt das als Handwerkerleistung und nicht als haushaltsnahe Dienstleistung 😅
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