Programmumfang gemäß §⁠⁠ 87c AO

Steuerbot bietet eine web- und mobiltelefonbasierte Anwendung für die Erstellung und Abgabe von Einkommensteuererklärungen natürlicher Personen in Deutschland an (die „App"). Dabei werden die für die Einkommensteuererklärung relevanten Daten entweder über den Selbstersteller-Modus oder den Steuerberaterservice vom Nutzer eingesammelt (über die vorausgefüllte Steuererklärung, Nutzereingabe sowie Dokumente des Nutzers) und in das von der Finanzverwaltung verwendete Format umgewandelt und elektronisch weitergeleitet.

Die App unterstützt folgende Steuerfälle (teilweise) unbeschränkt Steuerpflichtiger:

  • steuerfreie Einnahmen gemäß § 3 Nr. 26 und 26a EStG
  • Werbungskosten gemäß §§ 9 und 9a EStG
  • Sonderausgaben gemäß §§ 10, 10a, 10b, 10c, 10d EStG mit Ausnahme von § 10 Abs. 1a EStG
  • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 EStG
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 20 EStG
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gemäß §21 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 EStG soweit nicht verbilligt vermietet wurde und es sich um umsatzsteuerbefreite Vermietung gemäß §4 Nr. 12 UStG handelt
  • Sonstige Einkünfte i.S.d. § 22 Nr. 1, 2, 3 und 5 EStG
  • Private Veräußerungsgeschäfte i.S.d. § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG (nur Handel von Kryptowährungen)
  • Altersentlastungsbetrag gemäß § 24a EStG
  • Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gemäß § 24b EStG
  • Veranlagung von Ehegatten gemäß §§ 26, 26a und 26b EStG
  • Berücksichtigung von Kindern gemäß § 32 EStG
  • Leistungen die dem Progressionsvorbehalt unterliegen gemäß § 32b EStG
  • Ausländische Einkünfte im Sinne des § 32b Abs. 1 Nr. 2 EStG ab dem Veranlagungszeitraum 2023
  • außergewöhnliche Belastungen gemäß §§ 33, 33a Abs. 2, 33b EStG
  • Steuerermäßigungen gemäß §§ 35a und 35c EStG

Folgende Fälle werden von der App nicht unterstützt:

  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft gemäß § 13 EStG
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemäß § 15 EStG
  • Einkünfte aus selbständiger Arbeit gemäß § 18 EStG
  • Sonstige Einkünfte i.S.d. § 22 Nr. 4 EStG
  • Unterhaltsaufwendungen gemäß § 33a Abs. 1 EStG