Das bringt dir die Pendlerpauschale ein!
Mit der Pendlerpauschale rechnest du deine Fahrtkosten zur Arbeit ab. Wir zeigen dir, wie du damit deine Steuern zurückholen kannst.
Das Wichtigste zur Pendlerpauschale in Kürze:
Wichtiges zuerst: Höhere Pendlerpauschale bereits ab 2022!
Eigentlich war es vorgesehen, dass die Pendlerpauschale von 38 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer erst ab 2024 gilt. Durch die steigenden Energiepreise wurde die erhöhte Pendlerpauschale bereits vorzeitig als gültig erklärt. Das bedeutet für dich, dass du als Fernpendler bereits mit der Steuererklärung für 2022 noch mehr profitierst.
Höhe der Pendlerpauschale
Im Einkommensteuergesetz ist festgelegt, dass du pro Entfernungskilometer – damit ist die einfache Strecke gemeint – jeweils 30 Cent geltend machen darfst. Ab dem 21. Kilometer sind es sogar 35 Cent. Dabei ist es egal ob du zur Arbeit 🏃 läufst, den 🚲 Drahtesel nimmst, mit der 🚆 Bahn pendelst oder mit dem 🛻 Auto fährst.
Was du dabei jedoch wissen solltest ist, dass wenn deine tatsächlichen Kosten für den ÖPNV höher sind als die Pendlerpauschale, die höheren tatsächlichen Kosten automatisch berücksichtigt werden.
Entwicklung der Pendlerpauschale
- Pendlerpauschale bis 2020: Grundsätzlich waren immer nur 30 Cent pro Entfernungskilometer absetzbar.
- Pendlerpauschale 2021: Die Pendlerpauschale wurde ab dem 21. Entfernungskilometer auf 35 Cent erhöht.
- Pendlerpauschale ab 2022: Die Änderung der erhöhten Pauschale von 35 Cent auf 38 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer wurde von 2024 auf 2022 vorgezogen.
So berechnest du die Pendlerpauschale
Nehmen wir hier mal Bezug auf eine fiktive Person. Diese wohnt in Kleinostheim in Bayern und arbeitet bei einem Unternehmen in Frankfurt am Main. Die kürzeste Strecke mit dem Auto liegt bei ca. 50 Kilometer.
Für diese Person bedeutet das, dass sie täglich eine Pendlerpauschale in Höhe von 16,50 € geltend machen kann.
Die Berechnung sieht so aus: | |
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(Teilstrecke bis 20 km x 0,30 €) + (Teilstrecke ab 21 km x 0,35 €) |
Bei einer 5-Tage-Woche, bei welcher pauschal mit 📆 230 Arbeitstagen gerechnet wird, sind das ganze 3.795 €. Ein Jahresticket für diese Strecke im Nahverkehr würde 1.902 € kosten. Somit lohnt sich die Pendlerpauschale viel mehr als der Ansatz des Tickets für den ÖPNV. Wenn die Person also den ÖPNV nutzt, dann zahlt sie dafür 1.902 €. In der Steuererklärung können aber 3.795 € angegeben werden.
Wie du bei der Berechnung siehst, kannst du nur die einfache Strecke, also nur den Hinweg geltend machen. Und noch eine Besonderheit ist, dass wenn du kein Auto verwendest, du maximal 4.500 € geltend machen kannst, außer die tatsächlichen Kosten für den ÖPNV sind höher. Verwendest du hingegen ein Auto ist der Abzug immer unbegrenzt.
👉 Wenn du keine Lust hast, die Pendlerpauschale selbst zu berechnen, dann kannst du auch einen Pendlerpauschalen-Rechner verwenden.
Besonderheiten der Pendlerpauschale
🚄 Dienstfahrten
Hier profitierst du gleich mehrfach! Denn einerseits kannst du diesmal nicht nur den Hinweg, sondern auch den Rückweg geltend machen und dann kommen die Verpflegungsmehraufwendungen auch noch obendrauf. Bei einer Fahrt von Frankfurt nach Berlin liegen wir bei einer einfachen Strecke bei 551 km. Da hierbei Hin- und Rückweg geltend gemacht werden können läuft die Berechnung der Pendlerpauschale so ab:
Berechnung der Pendlerpauschale | |
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551 km x 0,30 € x 2 | 330,60 € |
Wie du siehst wird bei dieser Berechnung nicht die erhöhte Fahrtkostenpauschale angewendet. Das liegt daran, dass die erhöhte Pendlerpauschale nur den Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte vorbehalten ist.
🏘️ Doppelte Haushaltsführung
Hast du eine doppelte Haushaltsführung, weil dein Job es nicht anders zulässt, dann darfst du wöchentlich eine sogenannte Familienheimfahrt absetzen. Damit sind die Fahrten zwischen der Wohnung an der ersten Tätigkeitsstätte und dem Lebensmittelpunkt gemeint. Auch hier gilt, dass nur mit der Pauschale von 30 Cent pro Entfernungskilometer gerechnet werden darf. Im Vergleich zur Dienstreise ist hierbei die Rückfahrt jedoch vom Abzug ausgeschlossen.
Die Mobilitätsprämie und die Pendlerpauschale
Die Mobilitätsprämie ist ein – sagen wir mal – sehr spezielles Thema 😅 Sie hängt direkt mit der Pendlerpauschale zusammen. Davon profitieren jedoch nur Geringverdiener, die lange Strecken von über 21 Kilometer pendeln müssen und deren zu versteuerndes Einkommen den Grundfreibetrag unterschreitet. Für die Höhe der Mobilitätsprämie ist die Bemessungsgrundlage entscheidend, welche die Höhe der Fahrtkosten für die Strecke ab dem 21. Entfernungskilometer ist.
🧮 Beispiel:
Person A hat ein zu versteuerndes Einkommen von 8.256 € und fährt an 200 Tagen im Jahr eine Strecke von 33 Kilometern zur ersten Tätigkeitsstätte. Dazu kommen noch sonstige Werbungskosten in Höhe von 545 €.
Berechnung der Werbungskosten | |
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200 Tage x 20 Kilometer x 0,30 € | 1.200 € |
200 Tage x 13 Kilometer x 0,35 € | 910 € |
Höhe der Entfernungspauschale | 2.110 € |
Sonstige Werbungskosten | 545 € |
Summe Werbungskosten | 2.655 € |
Die Höhe der Bemessungsgrundlage liegt hierbei bei 910 €. Diese wird nun dadurch begrenzt, dass maximal die Differenz zwischen Grundfreibetrag und zu versteuerndem Einkommen als Bemessungsgrundlage dienen darf.
Differenzberechnung | |
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Grundfreibetrag '22 | 10.347 € |
zu versteuerndes Einkommen | 8.256 € |
Differenz | 2.091 € |
Somit sind maximal 2.091 € als Bemessungsgrundlage für die Mobilitätsprämie zulässig, wenn da nicht noch eine andere Begrenzung wäre. Bei Arbeitnehmer:innen wird die Bemessungsgrundlage ein weiteres Mal begrenzt und zwar auf die Differenz zwischen Werbungskosten und Werbungskostenpauschbetrag.
Differenz WK und WK-PB | |
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Summe Werbungskosten | 2.655 € |
Höhe WK-PB | 1.000 € |
Differenz | 1.655 € |
Somit dürfen letztendlich maximal 1.655 € als Bemessungsgrundlage für die Mobilitätsprämie dienen. Die ermittelten 910 € liegen damit unter dem maximalen Betrag und können voll berücksichtigt werden.
Die Höhe der Mobilitätsprämie liegt bei 14 Prozent dieser Bemessungsgrundlage.
910 € x 14 Prozent = 127,40 €
Somit wird eine Auszahlung von 127,40 € stattfinden, selbst wenn die Steuererstattung bei 0 € liegt.
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