Wo ist deine erste Tätigkeitsstätte?
Egal ob du an einem Ort oder an mehreren Orten arbeitest – eine erste Tätigkeitsstätte haben die meisten deutschen Steuerzahler. Damit du verstehst, welche deine erste Tätigkeitsstätte ist und was das steuerrechtlich für dich bedeutet, findest du alle notwendigen Infos auf dieser Seite 🤓
Das Wichtigste zur ersten Tätigkeitsstätte in Kürze:
Was ist die erste Tätigkeitsstätte?
Die erste Tätigkeitsstätte ist der Ort, an dem du als Arbeitnehmer deine Arbeit regelmäßig ausübst. Hierbei handelt es sich um einen festen Arbeitsplatz, den du dauerhaft nutzt. Fährst du also an 5 Tagen pro Woche in ein Büro 💼, um dort zu arbeiten, so ist das Büro deine erste Tätigkeitsstätte.
Wer legt die erste Tätigkeitsstätte fest?
Normalerweise bestimmt dein Arbeitgeber deine erste Tätigkeitsstätte. Das kann entweder…
Die Unterscheidung zwischen erster Tätigkeitsstätte und Auswärtstätigkeit
- Wenn du an unterschiedlichen Orten arbeitest, kann es trotzdem nur eine erste Tätigkeitsstätte geben. Wenn du in einer Firma zum Beispiel an mehreren Standorten eingesetzt wirst, muss dein Arbeitgeber dennoch deine erste Tätigkeitsstätte auswählen, da die Arbeit an allen anderen Standorten dann als Auswärtstätigkeit gezählt wird.
- Arbeitest du an anderen Orten, welche nicht deine erste Tätigkeitsstätte sind, gilt das immer als Auswärtstätigkeit 🚗 Das gilt natürlich auch für Dienstreisen jeder Art ✈️
Auswärtstätigkeiten können für deine Steuererklärung relevant werden, wenn du Verpflegungsmehraufwendungen in deiner Steuererklärung angeben möchtest. Die erste Tätigkeitsstätte hingegen ist relevant, um die Fahrtkostenpauschale zu nutzen.
Wann gibt es keine erste Tätigkeitsstätte?
Prinzipiell gibt es keine Verpflichtung für den Arbeitgeber, dir eine erste Tätigkeitsstätte zur Verfügung zu stellen. Auch muss die Tätigkeitsstätte kein fester Ort sein. Du kannst zum Beispiel als Außendienstmitarbeiter 🚗 oder festangestellter Mitarbeiter auf einem Schiff 🚢 keine erste Tätigkeitsstätte haben.
Welche Rolle spielt die erste Tätigkeitsstätte in deiner Steuererklärung?
In der Steuererklärung kannst du in der Regel nur die Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte angeben, den Rückweg jedoch nicht. Bei Auswärtsarbeiten hingegen kannst du oftmals den gesamten Weg einschließlich Hin- und Rückfahrt angeben. Um hier unterscheiden zu können, welche Kosten du absetzen kannst, musst du deine erste Tätigkeitsstätte kennen.
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Häufige Fragen zur ersten Tätigkeitsstätte 💭
Kann Home-Office eine erste Tätigkeitsstätte sein?
Allgemein gilt Home-Office 🏠 nicht als erste Tätigkeitsstätte. Als eine erste Tätigkeitsstätte kann nur eine feste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers gelten. Auch das Anmieten einer Wohnung von deinem Arbeitgeber würde nicht zählen, da es sich weiterhin nicht um eine betriebliche Einrichtung handeln würde.
Kann das Finanzamt prüfen, ob man im Home-Office war?
Prinzipiell ist es für das Finanzamt nicht notwendig, dass du deine Home-Office-Tage nachweisen kannst. Du musst lediglich angeben, an welchen Tagen du von Zuhause gearbeitet hast. Wichtig ist dabei, dass die Menge deiner Home-Office-Tage für das Finanzamt plausibel erscheinen.
Was ist besser – Home Office oder Pendlerpauschale?
Es gibt einige Menschen, die aufgrund ihres Wohnortes und eines flexiblen Arbeitgebers wählen können, ob sie lieber im Home-Office oder in einer betrieblichen Einrichtung arbeiten möchten. An dieser Stelle lohnt es sich herauszufinden, durch welche Variante man eher Steuern sparen kann. Da die Home-Office-Pauschale bei 5 € pro Tag liegt und die Pendlerpauschale unterhalb von 20 km gefahrener Strecke bei 0,30 € pro gefahrenem Kilometer liegt, würde sich die Pendlerpauschale ab 17 km lohnen. Ab dieser Strecke beträgt die Pendlerpauschale mindestens 5,10 € pro Tag.
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