Wo ist deine erste Tätigkeitsstätte?
Wo ist deine erste Tätigkeitsstätte?
Wo ist deine erste Tätigkeitsstätte?
☝️  Allgemeines

Wo ist deine erste Tätigkeitsstätte?

Tim Groshaupt
Steuerberater
Uhr5 min Lesedauer
KalenderAktualisiert am: 11.04.2024

Egal, ob du an einem Ort oder an mehreren Orten arbeitest – eine erste Tätigkeitsstätte haben die meisten deutschen Steuerzahler. Damit du verstehst, welche deine erste Tätigkeitsstätte ist und was das steuerrechtlich für dich bedeutet, findest du alle notwendigen Infos auf dieser Seite 🤓

Das Wichtigste zur ersten Tätigkeitsstätte in Kürze:

  • 💼
    Die erste Tätigkeitsstätte ist der feste Arbeitsplatz, an dem du regelmäßig arbeitest. Die erste Tätigkeitsstätte wird von deinem Arbeitgeber vorgegeben.
  • 🚗
    Arbeitest du an einem Ort, der nicht deine erste Tätigkeitsstätte ist, gilt das als Auswärtstätigkeit.
  • 🏦
    Die erste Tätigkeitsstätte muss in deiner Steuererklärung angegeben werden, um diverse Werbungskosten oder z.B. die Pendlerpauschale zu nutzen.
  • 🏠
    Home-Office gilt grundsätzlich nicht als erste Tätigkeitsstätte, auch wenn man teilweise oder ausschließlich von Zuhause arbeitet.
Fakten

1
  Was ist die erste Tätigkeitsstätte?

Die erste Tätigkeitsstätte ist der Ort, an dem du als Arbeitnehmer deine Arbeit regelmäßig ausübst. Hierbei handelt es sich um einen festen Arbeitsplatz, den du dauerhaft nutzt. Fährst du also an 5 Tagen pro Woche in ein Büro 💼, um dort zu arbeiten, so ist das Büro deine erste Tätigkeitsstätte.

Symbolbild Erste Tätigkeitsstätte

Wer legt die erste Tätigkeitsstätte fest?

Normalerweise bestimmt dein Arbeitgeber deine erste Tätigkeitsstätte. Das kann entweder…

  • 💼
    in den Räumlichkeiten des Arbeitgebers selbst sein
  • 🏢
    an einem anderen Ort, wie beispielsweise bei einem verbundenen Unternehmen sein. Eine Tochterfirma wäre hierfür ein Beispiel.
  • 🏭
    in den Räumlichkeiten eines von deinem Arbeitgeber ausgewählten Dritten sein. Das ist für Leiharbeiter:innen oft der Fall.

2
  Die Unterscheidung zwischen erster Tätigkeitsstätte und Auswärtstätigkeit

  • Wenn du an unterschiedlichen Orten arbeitest, kann es trotzdem nur eine erste Tätigkeitsstätte geben. Wenn du in einer Firma zum Beispiel an mehreren Standorten eingesetzt wirst, muss dein Arbeitgeber dennoch deine erste Tätigkeitsstätte auswählen, da die Arbeit an allen anderen Standorten dann als Auswärtstätigkeit gezählt wird.
  • Arbeitest du an anderen Orten, welche nicht deine erste Tätigkeitsstätte sind, gilt das immer als Auswärtstätigkeit 🚗 Das gilt natürlich auch für Dienstreisen jeder Art ✈️

Auswärtstätigkeiten können für deine Steuererklärung relevant werden, wenn du Verpflegungsmehraufwendungen in deiner Steuererklärung angeben möchtest. Die erste Tätigkeitsstätte hingegen ist relevant, um die Fahrtkostenpauschale zu nutzen.

Wie benutzt du die Entfernungspauschale?

Sofern du eine erste Tätigkeitsstätte hast, kannst du mit der Entfernungspauschale den Weg zur Arbeit absetzen. Der Rückweg ist hier leider nicht absetzbar 😬

Auf deinem Arbeitsweg stehen dir 30 Cent pro Entfernungskilometer zu, die du für jeden Arbeitstag absetzen kannst, an dem du zu deiner ersten Tätigkeitsstätte fährst. Ab dem 21. Entfernungskilometer stehen dir mittlerweile sogar 38 Cent pro Kilometer zu!

Bei Tätigkeiten im Außendienst kannst du sowohl den Hin- als auch den Rückweg absetzen. Das nennt man in diesem Fall Kilometerpauschale und die Rechnung ist die gleiche wie bei der Entfernungspauschale 🤩

Wie viel kannst du als Verpflegungsmehraufwendungen absetzen?

Wenn du Verpflegungsmehraufwendungen absetzen möchtest, spielt nicht die Menge der Entfernungskilometer eine Rolle. Die Beträge in diesem Fall sind davon abhängig, wie lange du unterwegs bist. Betroffen sind dabei alle beruflichen Tätigkeiten, die nicht an deiner ersten Tätigkeitsstätte stattfinden. Folgende Beträge kannst du absetzen:

  • Mehr als 8 Stunden: 16 € pro Tag
  • An- und Abreisetag bei mehrtägigen Reisen: 16 € pro Tag
  • 24 Stunden / Übernachtung: 32 € pro Tag

3
  Wann gibt es keine erste Tätigkeitsstätte?

Prinzipiell gibt es keine Verpflichtung für den Arbeitgeber, dir eine erste Tätigkeitsstätte zur Verfügung zu stellen. Auch muss die Tätigkeitsstätte ein fester Ort sein. Du kannst zum Beispiel als Außendienstmitarbeiter 🚗 oder festangestellter Mitarbeiter auf einem Schiff 🚢 keine erste Tätigkeitsstätte haben.

In vielen dieser Fälle legen aber die Arbeitnehmer einen sogenannten Sammelpunkt fest. Der Sammelpunkt dient dann als deine erste Tätigkeitsstätte. Den Weg zum Sammelpunkt kannst du dann über die Entfernungspauschale absetzen.

4
  Was gilt bei mehreren ersten Tätigkeitsstätten?

Falls du mehreren Jobs nachgehst, kannst du auch mehr als eine erste Tätigkeitsstätte haben. Interessant ist in diesem Fall die Berechnung der Entfernungspauschale. Fährst du am selben Tag zu beiden Tätigkeitsstätten, musst du zwischen den beiden Schichten einen Stopp zuhause einlegen. Dadurch kannst du einmal die Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte des ersten Jobs und einmal die Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte des zweiten Jobs absetzen.

Fährst du direkt vom ersten Job zum zweiten Job, so wird der erste Job als Umweg zum zweiten Job gesehen und du darfst nur die Hälfte der Gesamtstrecke absetzen.

5
  Welche Rolle spielt die erste Tätigkeitsstätte in deiner Steuererklärung?

In der Steuererklärung kannst du in der Regel nur die Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte angeben, den Rückweg jedoch nicht. Bei Auswärtsarbeiten hingegen kannst du oftmals den gesamten Weg einschließlich Hin- und Rückfahrt angeben. Um hier unterscheiden zu können, welche Kosten du absetzen kannst, musst du deine erste Tätigkeitsstätte kennen.

Machst du deine Steuererklärung mit Steuerbot 🤖, hilft Steuerbot dir auch bei diesem Schritt!

Hinweis

Fazit

Nicht nur die erste Tätigkeitsstätte spielt eine Rolle bei deiner Steuererklärung. Auch diverse Kosten sind für deine Steuererklärung wichtig und senken sogar deine Steuerlast. Die Abgabe lohnt sich also auf jeden Fall. Wieso versuchst du es also nicht einmal selbst und machst deine Steuererklärung mit Steuerbot? In 20 Minuten ist der Spaß erledigt und du brauchst kein Fachwissen 🤩

Sprechblase

Häufige Fragen zur ersten Tätigkeitsstätte

Kann Home-Office eine erste Tätigkeitsstätte sein?

Allgemein gilt Home-Office 🏠 nicht als erste Tätigkeitsstätte. Als eine erste Tätigkeitsstätte kann nur eine feste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers gelten. Auch das Anmieten einer Wohnung von deinem Arbeitgeber würde nicht zählen, da es sich weiterhin nicht um eine betriebliche Einrichtung handeln würde.

Kann das Finanzamt prüfen, ob man im Home-Office war?

Prinzipiell ist es für das Finanzamt nicht notwendig, dass du deine Home-Office-Tage nachweisen kannst. Du musst lediglich angeben, an welchen Tagen du von Zuhause gearbeitet hast. Wichtig ist dabei, dass die Menge deiner Home-Office-Tage für das Finanzamt plausibel erscheinen.

Was ist besser – Home Office oder Pendlerpauschale?

Es gibt einige Menschen, die aufgrund ihres Wohnortes und eines flexiblen Arbeitgebers wählen können, ob sie lieber im Home-Office oder in einer betrieblichen Einrichtung arbeiten möchten. An dieser Stelle lohnt es sich herauszufinden, durch welche Variante man eher Steuern sparen kann. Da die Home-Office-Pauschale bei 6 € pro Tag liegt und die Pendlerpauschale unterhalb von 20 km gefahrener Strecke bei 0,30 € pro gefahrenem Kilometer liegt, würde sich die Pendlerpauschale ab 20 km lohnen. Ab dieser Strecke beträgt die Pendlerpauschale mindestens 6 € pro Tag.

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