Dienstfahrzeuge und die 1 % Regelung
Dienstfahrzeuge und die 1 % Regelung
Dienstfahrzeuge und die 1 % Regelung
☝️  Allgemeines

Dienstfahrzeuge und die 1 % Regelung

Pascal Eckel
Pascal Eckel · Aktualisiert am 10.03.2023
Steuer-Experte

Das Wichtigste zur 1 %-Regelung in Kürze:

  • 😏
    Wer seinen Firmenwagen auch privat nutzt, hat einen Vorteil gegenüber anderen Arbeitnehmenden, die kein Fahrzeug vom Arbeitgeber oder von der Arbeitgeberin gestellt bekommen.
  • 🤲
    Da ein Dienstwagen ein Sachbezug ist, muss dieser versteuert werden. Hierbei spricht man von einem geldwerten Vorteil. Das geht zum Beispiel über die 1 Prozent Regelung.
  • 🗓️
    Wird der Firmenwagen an weniger als 15 Tagen verwendet, ist eine Einzelbewertung von Fahrten möglich.
  • 📖
    Anstelle der 1 %-Regelung kann auch ein Fahrtenbuch geführt werden.
  • Was ist die 1 %-Regelung?

    Die 1%-Regelung kommt zum Einsatz, wenn dein Arbeitgeber dir einen Dienstwagen 🚗 gibt. Das ist dann ein geldwerter Vorteil.

    Alle Leistungen deines Arbeitgebers, die dir einen finanziellen Vorteil geben, aber nicht zu deinem Arbeitslohn zählen bzw. in Geld bezahlt werden, sind geldwerte Vorteile. Dein Dienstwagen ist zum Beispiel eine Leistung in Form eines Sachbezugs.

    Dieser Sachbezug muss jedoch auch versteuert werden. Hier kommt die berüchtigte 1 %-Regelung zum Einsatz. Die Versteuerung kann auch über andere Methoden erfolgen. Aber eins nach dem anderen ☝️

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    So wendest du die 1 %-Regelung an!

    Es ist leichter, die Anwendung der 1 %-Regelung anhand von Rechenbeispielen zu erklären und das machen wir hier auch 🤓 Wichtig dabei ist auch noch zu wissen, dass private Fahrten und Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte unterschiedlich zu bewerten sind.

    🏎️ Private Fahrten

    In der Regel wird aus Vereinfachungsgründen die 1 %-Regel für private Fahrten angewendet. Dabei werden pro Monat 1 % des auf volle hundert Euro abgerundeten Bruttolistenpreises vom Fahrzeug als Bruttolohn angerechnet.

    Ein Beispiel 👇

    • Fahrzeug: VW Golf VII 1.6 TDI BMT
    • Bruttolistenpreis: 20.725,00 € ~ 20.700,00 €
    • Berechnung: 1% v. 20.700 = 207,00 €
    • Geldwerter Vorteil: 207,00 €

    🏭 Fahrten zwischen der Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

    Anders gestaltet sich hierbei die Nutzung für Fahrten zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte. Hierbei werden 0,03 % des auf volle hundert Euro abgerundeten Bruttolistenpreises pro Entfernungskilometer als Bruttolohn angerechnet.

    Ein Beispiel 👇

    • Fahrzeug: VW Golf VII 1.6 TDI BMT
    • Bruttolistenpreis: 20.725,00 € ~ 20.700,00 €
    • Entfernung zur ersten Tätigkeitsstätte: 25 km
    • Berechnung: 20.700,00 € * 0,03 % * 25 km = 155,25 €
    • Geldwerter Vorteil: 155,25 €

    Alternative: Fahrtenbuchmethode

    Nutzt der Arbeitnehmer nur selten den Firmenwagen für private Fahrten, so kann sich das Führen eines Fahrtenbuchs begünstigender als die Anwendung der 1%-Regelung auf die Steuer auswirken.

    Ob es sich hierbei um ein richtiges Buch oder ein digitales Fahrtenbuch handelt, ist dabei irrelevant. Wichtig bei einem digitalen Fahrtenbuch ist jedoch, dass dieses nicht manipulierbar ist, also Daten nicht nachträglich abgeändert werden können.

    Anstatt mit Prozentsätzen wird bei der Fahrtenbuchmethode mit den tatsächlichen Kosten pro gefahrenen Kilometer im Jahr gerechnet und der Pauschalversteuerung gegenübergestellt.

    📈 1%-Methode

    Hier können wir die Werte der ersten Beispiele verwenden und müssen diese lediglich mit 12 multiplizieren, um den Jahreswert des geldwerten Vorteils erhalten.

    Private Fahrten:
    207,00 € * 12 Monate = 2.484,00 €

    Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte:
    155,25 € * 12 Monate = 1.863,00 €

    Summe:
    4.347,00 €

    📖 Fahrtenbuchmethode

    Bei der Fahrtenbuchmethode müssen zuerst die tatsächlichen Kosten pro Kilometer ermittelt werden. Dies geht wie folgt:

    • Angefallene Kosten für den PKW: 7.500,00 €
    • Gefahrene Kilometer im Jahr: 18.750 km
    • Kosten pro Kilometer: 7.500 € / 18.750 km = 0,40 €
    • **Private Fahrten **: 2.000 km
    • Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte: 6.000 km

    Private Fahrten:
    2.000 km * 0,40 € = 800,00 €

    Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte:
    6000 km * 0,40 € = 2.400,00 €

    Summe:
    3.200,00 €

    🆚 Gegenüberstellung der Methoden

    1 % - Methode:
    4.347,00 €

    Fahrtenbuchmethode:
    3.200,00 €

    Differenz:
    1.147,00 €

    Wie du hier siehst, ist in diesem Beispiel die Anwendung der Fahrtenbuchmethode um 1.147,00 € günstiger als wenn man den geldwerten Vorteil pauschal versteuern würde. In diesem Fall könnte man nun beim Finanzamt eine Reduzierung des Bruttolohns in Höhe der Differenz des geldwerten Vorteils beantragen und müsste somit weniger versteuern.

    Elektroautos und andere Ausnahmen

    ⚡ Elektroautos

    Handelt es sich bei deinem Firmenfahrzeug um ein Elektroauto, so gibt es besondere Regelungen in Bezug auf den Bruttolistenpreis, der für die Berechnung des geldwerten Vorteils herangezogen wird.

    Je nachdem, wann das Fahrzeug angeschafft wurde, gibt es unterschiedliche Kürzungen des Bruttolistenpreises. Nutzer von Elektrofahrzeugen werden also steuerlich begünstigt und müssen weniger versteuern.

    Jahr der AnschaffungKürzung des BLPHöchstbetrag der KürzungE-Fahrzeuge mit BLP bis 60.000 € und Anschaffung zwischen 2019 und 2023
    2013500 € pro kWh10.000 €-
    2014450 € pro kWh9.500 €-
    2015400 € pro kWh9.000 €-
    2016350 € pro kWh8.500 €-
    2017300 € pro kWh8.000 €-
    2018250 € pro kWh7.500 €-
    2019200 € pro kWh/50 %7.000 € / kein Höchstbetrag-
    2020150 € pro kWh/50 %6.500 € / kein Höchstbetrag25 % des BLP
    2021100 € pro kWh/50 %6.000 € / kein Höchstbetrag25 % des BLP
    202250 € pro kWh/50 %5.500 € / kein Höchstbetrag25 % des BLP
    bis 203050 %-25 % des BLP

    📆 Einzelbewertung von Fahrten

    Nutzt du den Firmenwagen maximal an 15 Tagen im Monat für die Fahrten zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte genutzt so ist eine sogenannte Einzelbewertung dieser Fahrten möglich. Bei der Einzelbewertung werden statt pauschal 0,03 % des auf volle hundert Euro abgerundeten Bruttolistenpreises nur 0,002 % pro Entfernungskilometer pro Tag angerechnet.

    Ein Beispiel 👇

    • Fahrzeug: VW Golf VII 1.6 TDI BMT
    • Bruttolistenpreis: 20.725,00 € ~ 20.700,00 €
    • Entfernung zur ersten Tätigkeitsstätte : 25 km
    • Tage an denen der Arbeitnehmer zur ersten Tätigkeitsstätte gefahren ist: 13
    • Berechnung: 20.700,00 € * 0,002% * 25 km * 13 Tage = 134,55 €
    • Geldwerter Vorteil: 134,55 €

    Die Einzelbewertung der Fahrten zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte lohnen sich hierbei für den Arbeitnehmer, wenn der Firmenwagen jeden Monat weniger als 15 Tage für diese Fahrten verwendet wird.

    🏘️ Doppelte Haushaltsführung

    Liegt eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung vor und wird vom Arbeitgeber ein Firmenwagen zur Verfügung gestellt, mit welchem auch Fahrten von der ersten Tätigkeitsstätte zum Ort des eigenen Hausstands (Lebensmittelpunkt) durchgeführt werden, so ist eine Familienheimfahrt pro Woche nicht als geldwerter Vorteil zu berücksichtigen.

    Anders verhält sich dies, wenn mehr als eine Familienheimfahrt pro Woche stattfindet. In diesem Fall werden bei jeder weiteren Familienheimfahrt alle Entfernungskilometer mit 0,002 % des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil auf den Bruttolohn gerechnet. Der Einfachheit zuliebe wird der Bruttolistenpreis des Autos für diese Berechnung auf volle Euro abgerundet.

    Ein Beispiel 👇

    • Fahrzeug: VW Golf VII 1.6 TDI BMT
    • Bruttolistenpreis: 20.725,00 € ~ 20.700,00 €
    • Entfernung von der ersten Tätigkeitsstätte zum eigenen Hausstand: 128 km
    • Anzahl der Familienheimfahrten pro Woche: 3
    • Berechnung pro Woche: 20.700,00 € * 0,002% * 128 km * 2 Tage = 105,98 €
    • geldwerter Vorteil: 105,98 €

    Du hast Fragen zur 1 %-Regelung? Schreib uns!

    Unser Support steht dir jederzeit unter support@steuerbot.com zur Verfügung.

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