Dein Minijob in der Steuerklärung – darauf musst du achten!
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☝️  Allgemeines

Dein Minijob in der Steuerklärung – darauf musst du achten!

Anja Ruzgys
Steuer-Expertin
Uhr6 min Lesedauer
KalenderAktualisiert am: 11.04.2024

Minijobs sind beliebt unter jungen Erwachsenen, aber auch unter allen, die sich noch ein wenig dazuverdienen möchten. Gerade deshalb stellt sich oft die Frage, ob man den Verdienst eines Minijobs versteuern muss. Hier erklären wir einfach und verständlich, ob oder wie du einen Minijob versteuern musst 🤩

Das Wichtigste zum Minijob in der Steuererklärung in Kürze:

  • 💰
    Du darfst in deinem Minijob entweder 538 € pro Monat verdienen oder 70 Tage im Jahr arbeiten.
  • ⤴️
    Seit dem 1. Januar 2024 ist die 520 € Grenze für das Arbeitsentgelt auf 538 € angestiegen.
  • 📖
    Die meisten Minijobs werden pauschal versteuert und müssen daher in der Steuererklärung nicht erfasst werden.
Fakten

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  Was versteht man unter Minijob?

Der Minijob wird auch geringfügig entlohnte Beschäftigung genannt. Was dahinter steckt, ist ein Minijob, der entweder aufgrund einer Verdienstgrenze oder aufgrund einer zeitlichen Begrenzung unterschieden wird. Man unterscheidet zwischen Minijobs unter der Verdienstgrenze und kurzfristigen Minijobs – auch kurzfristige Beschäftigung genannt.

📣 Seit 1. Oktober 2022 ist die Verdienstgrenze für Minijobber von 450 € auf 520 € im Monat gestiegen. Mit dem 1. Januar 2024 stieg die Verdienstgrenze durch einen höheren Mindestlohn erneut an und liegt jetzt bei 538 €.

Steuerbot

Als Minijobber darfst du zwölfmal im Jahr 538 € verdienen. Wenn dein Arbeitsentgelt den Betrag von 538 € in einem Monat überschreitest, musst du dafür in einem anderen Monat entsprechend weniger verdienen. Solltest du die Jahressumme überschreiten, handelt es sich nicht mehr um einen Minijob, sondern einen Midijob.

Für das Jahr 2022 galt der Sonderfall, dass du maximal 5.610 € im Jahr bei deinem Minijob verdienen darfst (9 Monate 450 € und 3 Monate 520 €).

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Falls du in den Genuss von Weihnachts- oder Urlaubsgeld kommen solltest, zählt dieser Betrag leider auch in die Summe von maximal 12 x 538 € mit.

Was ist eine kurzfristige Beschäftigung?

Eine kurzfristige Beschäftigung ist nicht durch eine Verdienstgrenze gedeckelt, sondern durch einen zeitlichen Rahmen. Bei einer 5-Tage-Arbeitswoche sind es drei Monate. Falls du nicht fünfmal die Woche arbeiten solltest, darfst du maximal 70 Tage im Jahr arbeiten.

Du darfst hier also verdienen wie viel du willst, darfst aber die 70 Arbeitstage pro Jahr nicht überschreiten. Eine weitere Voraussetzung ist, dass du den Job nicht berufsmäßig ausübst, d.h. er muss eine untergeordnete wirtschaftliche Rolle spielen.

Schüler und Studenten arbeiten oft in einer kurzfristigen Beschäftigung, da sich das leicht mit Schul- oder Semesterferien verbinden lässt und das Urlaubsgeld 🏝 so gesichert ist.

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  Ist der Minijob steuerpflichtig?

Grundsätzlich ist ein Minijob steuerpflichtig – egal ob es sich um einen 520 € Job oder eine kurzfristige Beschäftigung handelt.

Ist der 538 € Job steuerpflichtig?

Beim 538 € Job gibt es die Möglichkeit, dass dein Arbeitgeber oder deine Arbeitgeberin diesen pauschal mit 2 % versteuert oder individuell nach deinen Lohnsteuerabzugsmerkmalen.

Dein Arbeitgeber oder deine Arbeitgeberin bestimmt, ob der Minijob pauschal versteuert wird oder nicht. Wenn er pauschal versteuert wird, ist er für dich steuerfrei 🎉 Du erhältst dann auch keine Lohnsteuerbescheinigung und musst ihn auch nicht in deiner Steuererklärung angeben.

Für dich als Arbeitnehmer:in ist die pauschale Versteuerung über den Arbeitgeber immer günstiger. Frag bei deinem Arbeitgeber oder deiner Arbeitgeberin nach, ob eine pauschale Versteuerung, unabhängig von deinen Lohnsteuerabzugsmerkmalen, vorgenommen werden kann.

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Ist die kurzfristige Beschäftigung steuerpflichtig?

Die Einnahmen aus der kurzfristigen Beschäftigung sind steuerpflichtig. Dein:e Arbeitgeber:in kann hier auch zwischen der Pauschalversteuerung oder der individuellen Besteuerung, also gemäß deinen Lohnsteuerabzugsmerkmalen, wählen.

Die Pauschalversteuerung der kurzfristig Beschäftigten beträgt 25 % und kann nur dann erfolgen wenn

  1. es sich nur um eine gelegentliche Beschäftigung handelt, das heißt sie darf nicht wiederkehrend sein.
  2. die Arbeitszeit 18 aufeinanderfolgende Tage nicht überschreiten.
  3. der Lohn am Tag 120 € nicht überschreitet, was einem Stundenlohn von 15 € bei einem 8-Stunden-Tag entspricht.

Übrigens 👆 sagt man, dass die Beschäftigung nicht wiederkehrend sein darf, wenn keine Absicht zur Wiederholung bestand – wenn es dann tatsächlich zu einer Wiederholung kommt ist das unproblematisch. Die erneute Tätigkeit darf nur nicht im Voraus vereinbart worden sein.

Zahle ich Steuern für den Minijob?

Für den 538 € Job zahlst du nur Steuern, wenn dieser nicht pauschal, sondern mit deinen persönlichen Lohnsteuerabzugsmerkmalen versteuert wird. Du erhältst dann auch eine Lohnsteuerbescheinigung und musst diese in deiner Steuererklärung erfassen.

Die kurzfristige Beschäftigung ist immer steuerpflichtig. Die Höhe der Steuer ist abhängig davon, ob mit 25 % pauschalversteuert wird, oder individuell mit deiner Steuerklasse versteuert wird. In jedem Fall bekommst du hierfür eine Lohnsteuerbescheinigung 👍

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  Muss der Minijob in der Steuererklärung erfasst werden?

Je nachdem welche Versteuerungsart dein:e Arbeitgeber wählt, erhältst du eine Lohnsteuerbescheinigung oder nicht. Wenn du eine erhältst, dann musst du deinen Minijob auch in der Steuererklärung erfassen 💁‍♀️

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  Zahle ich bei einem Minijob in die Rentenversicherung ein?

Seit dem Jahr 2013 sind Minijobs rentenversicherungpflichtig. Wenn du 538 € im Monat verdienst, wären das 18,72 € Abzüge, die in die Rentenversicherung eingezahlt werden.

Da viele jedoch die Abzüge im Minijob vermeiden wollen, verzichten sie auf die Rentenversicherung, indem sie einen Befreiungsantrag unterschreiben. Diesen Befreiungsantrag zur Rentenversicherung erhältst du von deinem Arbeitgeber oder deiner Arbeitgeberin.

Du kannst dich frei entscheiden, ob du die Beiträge zahlen möchtest oder nicht. Wenn du dich dagegen entscheidest, sei dir aber dessen bewusst, dass du auf höhere Rentenanwartschaften verzichtest. Unter den Rentenanwartschaften versteht man übrigens die bereits erzielten Entgeltpunkte in der gesetzlichen Rentenversicherung 🤓

Außerdem entgehen dir – im Falle eines Verzichts – eventuell wichtige Leistungen aus der Rentenversicherung, wie beispielsweise die Möglichkeit auf Rehabilitationsmaßnahmen. Wenn du noch einen Hauptjob hast, bei dem du in die Rentenversicherung einzahlst, bekommst du diese Leistungen natürlich trotzdem.

Hinweis

Übrigens 👆Rentner:innen, die nach dem Eintritt in ihre Altersrente einen Minijob ausüben, können durch das Einzahlen in die Rentenversicherungen ihre Rente steigern 🤑 Wenn du monatlich 538 € verdienst und davon 18,72 € in die Rentenkasse fließen, erhöht sich deine Rente nach einem Jahr um ungefähr 5 € 🥳

Die Rentenversicherung ist übrigens die einzige Sozialversicherung, in die du als Minijobber einzahlen würdest. Du bist als Minijobber als nicht sozialversicherungspflichtig.

Hinweis

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  Steuerbot und dein Minijob!

Die Steuerbot-App ist die erste Steuer-App, mit der du die Steuererklärung komplett im Chat erledigen kannst 💬 Wir sind überzeugt, dass das der einfachste und auch spaßigste Weg ist, die Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen! Falls du für deinen Minijob also eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten hast, kannst du direkt loslegen und dir eine Erstattung holen 🤑

Mit einfach verständlichen Fragen wirst du ganz persönlich und Schritt für Schritt im Chat durch die Steuererklärung geführt. Als, wenn du mit einem Steuerberater über WhatsApp schreiben würdest. Dabei bekommst du hilfreiche Tipps und bei Bedarf zusätzliche Erklärungen. Du kannst keine Fehler machen! Steuerbot setzt Pauschalen an und gibt immer hilfreiche Tipps, damit du die maximale Steuerrückzahlung bekommst.

In nur 20 Minuten ist die Steuererklärung fertig zum komplett digitalen Versand ans Finanzamt. Und falls du an einer Stelle mal nicht weiter weißt, kannst du jederzeit unseren Support kontaktieren 👍

Hinweis

Fazit

In den meisten Fällen wirst du deinen Minijob nicht in der Steuererklärung angeben müssen. Das bedeutet aber nicht, dass sich die Steuererklärung nicht lohnt. Versuchs doch einfach mal mit Steuerbot, dann ist der Spaß auch in 20 Minuten erledigt 😉

Sprechblase

Häufig gestellte Fragen zum Thema Minijob in der Steuererklärung

Zahle ich als Minijobber:in Steuern?

Das kommt darauf an, ob dein Arbeitgeber oder deine Arbeitgeberin deinen 538 € Job pauschal mit 2% versteuert – dann zahlst du keine Steuern, oder ob er die Besteuerung gemäß deiner Steuerklasse vornimmt – dann zahlst du Steuern 😩 Bis Oktober 2022 lag die Grenze bei 450 € und bis Dezember 2023 bei 520 €. Eine kurzfristige Beschäftigung ist immer steuerpflichtig.

Muss ich als Minijobber:in eine Steuererklärung abgeben?

Wenn dein Minijob pauschalversteuert wird, musst du keine Steuererklärung abgeben. Du erhältst hier dann auch keine Lohnsteuerbescheinigung. Wenn dein Arbeitgeber die Besteuerung gemäß deiner Steuerklasse vornimmt, erhältst du jedoch eine Lohnsteuerbescheinigung, welche du in deiner Steuererklärung erfassen musst.

Wieviel darf ich bei einem 538 € Job verdienen?

Du darfst bei deinem 538 € Job maximal zwölfmal im Jahr 538 € verdienen. Falls du den Betrag in einem Monat überschreitest, darfst du in einem anderen Monat jeweils nur weniger verdienen. Weihnachts- und Urlaubsgeld wird leider auch in die Summe mit einbezogen 😤 Für das Jahr 2022 galt ein Sonderfall: hier durftest du maximal 9 Mal 450 € verdienen und 3 Mal 520 €. Seit Oktober 2022 wurde die 450 € Grenze auf 520 € angehoben. Im Januar 2024 wurde die Grenze erneut angehoben auf stabile 538 €. Seit diesem Zeitpunkt, darfst du also mehr verdienen und hast sozusagen einen 538 € Job.

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Unser Support steht dir jederzeit unter support@steuerbot.com zur Verfügung.

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