Musst du Trinkgeld versteuern?
Musst du Trinkgeld versteuern?
Musst du Trinkgeld versteuern?
🐖  Einnahmen

Musst du Trinkgeld versteuern?

Tim Groshaupt
Steuerberater
Uhr6 min Lesedauer
KalenderAktualisiert am: 11.04.2024

Trinkgeld gehört für viele Berufsgruppen zu den wichtigsten Einnahmequellen und ist meistens steuerfrei. Meistens? 😱 – Ja, es gibt auch einige Fälle, in welchen dein Trinkgeld nicht steuerfrei ist. Ob du dein Trinkgeld einfach einstecken kannst oder ob du es versteuern musst, erfährst du hier! 😎

Das Wichtigste zur Versteuerung des Trinkgelds in Kürze:

  • 🤑
    Freiwilliges Trinkgeld von einem Kunden an einen Arbeitnehmer ist immer und in jeder Höhe steuerfrei.
  • 📉
    Sogenannte Trinkgelder mit Rechtsanspruch – wie z.B. Bedienzuschläge – werden auf deinen Bruttolohn angerechnet und sind damit steuer- und sozialversicherungspflichtig. Wird also das Trinkgeld aller Mitarbeiter gesammelt und am Monatsende unter allen aufgeteilt, dann ist das Trinkgeld nicht steuerfrei.
  • 💼
    Als Selbstständiger oder Unternehmer musst du dein Trinkgeld versteuern. In diesem Fall muss auch die Umsatzsteuer beachtet werden.
Fakten

1
  Ist Trinkgeld steuerfrei?

Seit 2002 gibt es eine Regelung, die für die meisten Trinkgeldzahlungen gilt: Wenn Trinkgeld freiwillig von einer dritten Person an einen Arbeitnehmer ausgezahlt wird, dann ist das Trinkgeld steuerfrei. Du kannst es also ohne Abzüge behalten und musst es auch nicht in deiner Steuererklärung angeben.

Der Betrag ist dabei egal, du musst dir also auch keine Sorgen machen, falls dein Trinkgeld mal sehr üppig ausfällt und hast stattdessen mehr Zeit, um mit noch mehr Arbeitsleistung noch mehr Trinkgeld zu sammeln 🤩

Symbolbild Trinkgeld versteuern

2
  So unterscheidest du Trinkgelder voneinander

Leider ist nicht jedes Trinkgeld steuerfrei. Das liegt daran, dass es für das Finanzamt und den Staat unterschiedliche Arten von Trinkgeldern gibt. Diese unterscheiden sich in erster Linie dadurch, wer das Geld bekommt und in welchem Kontext das Trinkgeld gegeben wird.

💰 Freiwilliges Trinkgeld

Das Trinkgeld, welches die meisten von uns kennen, ist das sogenannte freiwillige Trinkgeld. Dieses wird einem Arbeitnehmer von einer dritten Person über den eigentlichen Rechnungsbeitrag hinaus gegeben.

Der Staat geht hierbei davon aus, dass es eine Kunden-Dienstleister-Beziehung gibt und der Trinkgeldgeber den Dienstleister für eine besondere Arbeitsleistung zusätzlich entlohnen möchte. Kurz gesagt geht Deutschland davon aus, dass du dir dein Trinkgeld wirklich verdient hast 😉

🤜 Trinkgelder mit Rechtsanspruch

Manchmal gibt es in deinem Arbeitsvertrag eine Regelung, die dir Trinkgeld vom Arbeitgeber zusprechen. Bedienzuschläge oder Metergeld sind hierfür gute Beispiele. Diese Trinkgeldzahlungen kommen dann in der Regel mit deinem Gehalt auf dein Konto und wurden aber bereits von deinem Arbeitgeber für dich versteuert. Auch Sozialabgaben musst du bei diesen Trinkgeldern mit Rechtsanspruch bezahlen.

👆 Trinkgeld aus der gemeinsamen Trinkgeldkasse

In den unterschiedlichsten Geschäften, Firmen und Gaststätten findet man hin und wieder auch eine kleine Trinkgeldkasse, in der man als Kunde ein Trinkgeld geben kann, welches dann unter den Angestellten fair aufgeteilt wird 💸

Auch bei diesem Ablauf gibt es die Kunden-Dienstleister-Beziehung und das Trinkgeld muss von den Angestellten nicht versteuert werden, da es ursprünglich von einem Dritten kommt. Die Trinkgeldkasse und der Arbeitgeber sind in diesem Fall nur Zwischenstationen.

3
  Trinkgeld für Selbstständige und Unternehmer

Bist du kein Arbeitnehmer, sondern Selbstständiger oder Unternehmer, so ist die Trinkgeldregelung für dich leider nicht so einfach. Bekommst du Trinkgeld, so musst du dieses versteuern.

Die Trinkgelder sind nun Betriebseinnahmen und müssen so auch festgehalten werden. Tust du das nicht, so kann es dir große Probleme verschaffen 😱

Da es sich jetzt auch plötzlich um Betriebseinnahmen handelt, wird dein Trinkgeld sogar umsatzsteuerpflichtig!

Hinweis

Fazit

Trinkgeld? – Tolle Sache! Stell dir mal vor, du könntest Trinkgeld vom Staat bekommen. So einfach ist es leider nicht, aber mit deiner Steuererklärung kommst du sehr nah an diesen Traum heran. Durch die Abgabe gibt es für die meisten Arbeitnehmer eine saftige Steuerrückzahlung. Diese Rückzahlung kannst auch du dir in nur 20 Minuten abholen, wenn du deine Steuererklärung mit Steuerbot machst 😉

Sprechblase

Häufige Fragen zum Thema Trinkgeld versteuern

Ist der Toilettengroschen steuerfrei?

Der sogenannte Toilettengroschen, welcher oftmals auf öffentlichen Toiletten gezahlt wird, geht nicht direkt an das Personal. Tatsächlich geht das Geld zunächst an den Pächter der sanitären Anlagen. Dieser bezahlt dann davon seine Angestellten und weitere Kosten. Das Personal bekommt das von dir gegebene Trinkgeld also mit dem monatlichen Gehalt. Dementsprechend muss hier versteuert werden.

Wird Trinkgeld auch bei Kartenzahlung versteuert?

Eine Kartenzahlung wirkt oftmals offizieller als eine Barzahlung, bei der mal eben aufgerundet wird. Für den Staat und das Finanzamt ist das aber vollkommen egal. Wichtig ist, dass das Trinkgeld freiwillig bezahlt wird. Entsprechend bleibt steuerfreies Trinkgeld auch dann steuerfrei, wenn es durch Kartenzahlung gegeben wird.

Zählt Trinkgeld als Einkommen?

Freiwilliges Trinkgeld zählt nicht als Einkommen. Anders hingegen ist es, wenn es sich um Trinkgeld mit Rechtsanspruch handelt. In diesem Fall gehört das Trinkgeld zu deinem zu versteuernden Einkommen.

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