So beantragst du den Kinderfreibetrag richtig!
So beantragst du den Kinderfreibetrag richtig!
So beantragst du den Kinderfreibetrag richtig!
💶  Freibeträge

So beantragst du den Kinderfreibetrag richtig!

Pascal Eckel
Pascal Eckel · Aktualisiert am 20.12.2022
Steuer-Experte

Sobald du eine Familie gründest und ein Kind bekommst, steht dir nicht nur das Kindergeld, sondern auch der Kinderfreibetrag zu. Der Freibetrag dient dazu, dich als Elternteil steuerlich zu entlasten, da bei der Erziehung eines Kindes durchaus hohe Kosten anfallen.

Das Wichtigste zur Beantragung des Kinderfreibetrags in Kürze:

  • 🎂
    Der Kinderfreibetrag steht dir in der Regel nur bis zum 18. Geburtstag des Kindes zu. Damit das Kind länger berücksichtigt werden kann, gibt es besondere Regelungen.
  • 📑
    Im Gegensatz zum Kindergeld musst du den Kinderfreibetrag nicht gesondert beantragen. Es reicht aus, wenn du die Anlage Kind bei deiner Steuererklärung ausfüllst.
  • ↔️
    Du profitierst entweder vom Kindergeld oder vom Kinderfreibetrag. Das Finanzamt setzt automatisch die bessere Variante für dich an.
  • ☝️
    Erst ab einem Einkommen von 30.000 € lohnt sich der Kinderfreibetrag für Singles und ab 60.000 € für Ehepaare.
  • So beantragst du den Kinderfreibetrag

    Es gibt zwei Wege, damit der Kinderfreibetrag berücksichtigt wird. Du kannst dich dafür entscheiden, dass der Kinderfreibetrag schon beim Lohnabzug oder erst in deiner Einkommensteuererklärung berücksichtigt wird.

    Berücksichtigung bei den Lohnabzügen

    Damit dein:e Arbeitgeber:in deinen Kinderfreibetrag bereits bei der Lohnauszahlung berücksichtigt, kannst du einen sogenannten Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen. Das ist über verschiedene Wege machbar.

    Du kannst das Formular ausfüllen und an das Finanzamt schicken. Suche dazu nach Klicken auf Formular oben links auf der Seite nach Antrag auf Lohnsteuerermäßigung. Du kannst den Antrag auch direkt im Finanzamt stellen oder über Elster einreichen.

    Berücksichtigung in der Steuererklärung

    Entscheidest du dich, den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung nicht zu stellen, aber möchtest auch nicht auf den Kinderfreibetrag verzichten, dann musst du lediglich in Steuerbot die Fragen im Abschnitt Kind beantworten oder die Anlage Kind ausfüllen, wenn du Steuerbot nicht benutzt.

    Bedingungen für den Kinderfreibetrag

    Natürlich ist der 👶 Kinderfreibetrag, wie auch viele andere Freibeträge an Konditionen gebunden. Damit du den Kinderfreibetrag beantragen darfst, müssen folgende Punkte erfüllt sein:

    • Es handelt sich um ein leibliches Kind, Stiefkind oder Adoptivkind.
    • Das Kind muss jünger als 18 sein.

    Das Kind kann auch über den 18. Geburtstag hinaus berücksichtigt werden, jedoch müssen auch dafür bestimmte Bedingungen erfüllt sein ☝️

    Ein Kind bis 21 kann berücksichtigt werden, wenn

    • … das Kind arbeitssuchend gemeldet sein.

    Ein Kind bis 25 kann berücksichtigt werden, wenn

    • … das Kind sich in einer 🔧 Ausbildung oder einem 🎓 Studium befindet.
    • … das Kind sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten befindet, die zwischen zwei Ausbildungsabschnitten oder zwischen einem Ausbildungsabschnitt und der Ableistung des gesetzlichen Wehr- oder Zivildienstes liegt.
    • … das Kind eine Berufsausbildung mangels ❌ fehlendem Ausbildungsplatzes nicht beginnen kann.
    • … das Kind sich im Bundesfreiwilligendienst oder einem freiwilligen sozialen Jahr befindet.

    Ein Kind, das älter als 25 ist, kann berücksichtigt werden, wenn

    • … das Kind wegen körperlicher, geistiger oder seelischer🦼 Behinderung außerstande sein sich selbst zu unterhalten.

    Höhe des Kinderfreibetrags

    Wenn vom Kinderfreibetrag 👶 gesprochen wird, dann ist in der Regel auch der Freibetrag für Betreuung, Ausbildung und Erziehung 🧑‍🏫 gemeint. Die Höhe des Kinderfreibetrags liegt seit Jahren unverändert bei 2.810 € und der Freibetrag für Betreuung, Ausbildung und Erziehung bei 1.464 € pro Kind.

    Somit steht dir pro Kind jährlich ein Freibetrag von insgesamt 4.274 € pro Kind zu. Bei Ehegatten verdoppelt sich dieser Freibetrag.

    Kindergeld oder Kinderfreibetrag? Was lohnt sich mehr?

    Ob sich der Ansatz des Kindergeldes mehr lohnt, als der des Kinderfreibetrags, lässt sich grob abschätzen. Du profitierst als Single 👩‍👦 ab einem Einkommen von 30.000 € vom Kinderfreibetrag. Ehepartner 👨‍👩‍👧‍👦 hingegen profitieren erst ab einem gemeinsamen Einkommen von 60.000 € davon.

    Jedoch musst du dir selbst auch gar keine Gedanken darüber machen, was nun günstiger für dich ist und was nicht. Das Finanzamt nimmt dir nämlich, im Rahmen einer Günstigerprüfung, die Entscheidung ab und setzt automatisch den für dich günstigeren Betrag an.

    Du hast Fragen zur Beantragung des Kinderfreibetrags? Schreib uns!

    Unser Support steht dir jederzeit unter support@steuerbot.com zur Verfügung.

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