840 € steuerfrei mit der Ehrenamtspauschale
840 € steuerfrei mit der Ehrenamtspauschale
840 € steuerfrei mit der Ehrenamtspauschale
💼  Pauschalen

840 € steuerfrei mit der Ehrenamtspauschale

Tim Groshaupt
Steuerberater
Uhr7 min Lesedauer
KalenderAktualisiert am: 11.04.2024

Du bist in einem Ehrenamt tätig und dein Verein möchte dir dafür sogar Geld geben? Damit du dich auf deine ehrenamtliche Tätigkeit konzentrieren kannst, erklären wir dir hier ganz schnell und einfach alles, was du über die Ehrenamtspauschale wissen musst!

Das Wichtigste zur Ehrenamtspauschale in Kürze:

  • 💼
    Die Ehrenamtspauschale ermöglicht ehrenamtlichen Mitgliedern steuerfreie und sozialabgabenfreie Aufwandsentschädigung von bis zu 840 € pro Jahr.
  • Die Auszahlung der Pauschale erfordert die Gemeinnützigkeit des Vereins, eine passende Satzungsklausel und die nebenberufliche Tätigkeit des Ehrenamtlichen.
  • 💰
    Die Ehrenamtspauschale kann mit anderen Einnahmen verrechnet werden, während weitere Aufwandsentschädigungen weiterhin steuer- und sozialabgabenfrei bleiben.
Fakten

1
  Wie hoch ist die Ehrenamtspauschale 2024?

Die Ehrenamtspauschale ermöglicht es dir bis zu 840 € pro Jahr in einer ehrenamtlichen Tätigkeit zu verdienen, ohne diese versteuern zu müssen. Auch Sozialabgaben fallen bei der Ehrenamtspauschale nicht an 🤩

Symbolbild Personen bei ehrenamtlicher Arbeit

Die Ehrenamtspauschale der letzten Jahre 📈

JahrHöhe der Pauschale
Ehrenamtspauschale 2023840 €
Ehrenamtspauschale 2022840 €
Ehrenamtspauschale 2021840 €
Ehrenamtspauschale 2020720 €

Wie kannst du die Ehrenamtspauschale auszahlen lassen?

Die Ehrenamtspauschale ist ein Jahresbetrag. Wie dieser dir allerdings ausgezahlt wird, kannst du oder dein Verein selbst entscheiden. Hier findest du einige Möglichkeiten, wie die Zahlungen auf ein Jahr aufgeteilt werden könnten:

Menge der AuszahlungenHöhe der einzelnen AuszahlungenJahresbetrag
1840 €840 €
2420 €840 €
3280 €840 €
4210 €840 €
6140 €840 €
1270 €840 €

2
  Wann bekommst du eine steuerfreie Aufwandsentschädigung?

Ausgezahlt werden kann die Ehrenamtspauschale nur, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

👼 Gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Tätigkeit

Bei der Organisation oder dem Verein muss es sich um eine gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Tätigkeit handeln. Es spielt hierbei auch keine Rolle, welche Tätigkeit du in der Organisation ausführst, solange diese Bedingung erfüllt ist. Du kannst in der Kirche, an der Messe beteiligt sein, aber auch im Büro arbeiten ✌️

📝 Klausel in der Vereinssatzung

Der Verein, in dem du tätig bist, muss eine Klausel in der Vereinssatzung bzgl. Aufwandsentschädigungen anlegen. Die Klausel kann frei geschrieben sein, muss aber eben in der Vereinssatzung stehen, sodass alle ehrenamtlichen Mitglieder einen Anspruch auf die Ehrenamtspauschale haben können ⚖️

📃 Nachweisbarer Anspruch

Du musst nachweisen können, dass für dich ein Anspruch auf eine Vergütung besteht. Wie genau du diesen Nachweis bekommst, ist theoretisch egal. Ein Ehrenamtsvertrag macht an dieser Stelle auf jeden Fall Sinn. Falls du nicht sicher bist, wie so ein Vertrag aussehen soll, fragst du am besten einfach mal in deinem Verein nach. In der Regel gibt es schon bestehende Musterverträge in den meisten Organisationen 🧾

👆 Nebenberufliche Tätigkeit

Damit ein Anspruch auf die Ehrenamtspauschale besteht, darfst du dein Ehrenamt nur nebenberuflich ausführen. Das bedeutet, dass du auch nicht länger als 14 Stunden pro Woche im Ehrenamt arbeiten darfst. Das gilt übrigens auch, wenn du sonst keiner Arbeit nachgehst oder nur einen Minijob hast 😬

3
  Kann die Ehrenamtspauschale mit weiteren Einkünften verbunden werden?

Die Ehrenamtspauschale soll es deutschen Steuerzahlern ermöglichen, mit ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit etwas dazuzuverdienen. Dabei sollen andere Einkünfte aber nicht beeinträchtigt werden. Deshalb kann der Freibetrag fürs Ehrenamt auch mit den folgenden Einkünften kombiniert werden:

📊 Freigrenze "sonstige Einkünfte"

Die Freigrenze "sonstige Einkünfte" erlaubt es dir, im Jahr noch 256 € steuerfrei und ohne Sozialabgaben zu verdienen. Diese Freigrenze gilt zusätzlich zur Ehrenamtspauschale. Falls du sonst also keine weiteren Einkünfte hast, kannst du dir von deinem Verein sogar insgesamt 1.096 € auszahlen lassen 💰

💰 Arbeitslosengeld

Falls du derzeit von Arbeitslosengeld lebst, wirst du nicht daran gehindert für deine ehrenamtlichen Tätigkeiten entlohnt zu werden. Hier musst du aber beachten, dass du nur 200 € pro Monat verdienen darfst. Du kannst dir die Ehrenamtspauschale also nicht auf einen Schlag auszahlen lassen, sondern bis zu der Grenze von maximal 200 € pro Monat 😬

🪜 Übungsleiterpauschale

Die Übungsleiterpauschale bzw. der Übungsleiterfreibetrag ist ähnlich wie die Ehrenamtspauschale, der Unterschied besteht hier nur darin, dass die Übungsleiterpauschale auf einige Tätigkeiten begrenzt ist, während die Ehrenamtspauschale alle Tätigkeiten innerhalb eines Vereins oder einer Organisation abdeckt. Wenn du mehrere Aufgaben ehrenamtlich erledigst, kannst du ggf. sogar beide Pauschalen nutzen 🧐

👛 Minijob

Du kannst trotz deiner wohltätigen Arbeit auch einen Minijob haben. Insgesamt könntest du so also bis zu 590 € im Monat verdienen und es fallen keine Sozialabgaben oder Steuern an 🤑

4
  Müssen Vereine dich für deine ehrenamtliche Arbeit bezahlen?

Wenn in einer Vereinssatzung niedergeschrieben steht, dass ehrenamtliche Helfer einen Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung haben, dann muss der Verein dir diese auch auszahlen. Du solltest das also vorher klären, wenn du Geld für deine Arbeit möchtest.

Falls du das Geld deines Vereins aber nicht annehmen möchtest, so kannst du mit einem einfachen Trick dennoch Steuern sparen 🤑

Du kannst deinen Aufwand an den Verein spenden. Derartige Spenden musst du dir nun vom Verein bestätigen lassen in Form einer Spendenquittung und schon kannst du die Spende in deinen Sonderausgaben angeben und dadurch deine Steuerlast verringern, wenn du die Steuererklärung machst. Hierbei spricht man dann von einer sogenannten Aufwandsspende.

Hinweis

Fazit

Wenn dir der Aufwand einer Steuererklärung zu groß ist, du aber viele Spenden absetzen könntest, lohnt es sich für dich, die Steuererklärung einfach mit der Steuerbot-App zu machen. Mit Steuerbot dauert deine Steuererklärung nämlich nur 20 Minuten und du brauchst absolut kein Steuerwissen. Du kannst die gesamte Steuererklärung entspannt im Chat erledigen, so als würdest du mit deinem Steuerberater auf WhatsApp schreiben 💬

Sprechblase

Häufig gestellte Fragen zur Ehrenamtspauschale

Kann die Fahrt zum Ehrenamt abgesetzt werden?

Auch für die Fahrt zu deinem Ehrenamt steht dir eine Entschädigung zu. Die Fahrtkosten gelten an dieser Stelle als Werbungskosten. Die Werbungskosten gelten aber erst, wenn die Ehrenamtspauschale sowohl mit den Einnahmen, als auch mit den Ausgaben überschritten wurden. Bei Fahrtkosten in Höhe von 900 €, zählen also nur 60 € als Werbungskosten für dich, sofern du gleichzeitig auch mehr als die 840 € des Freibetrags mit der ehrenamtlichen Tätigkeit eingenommen hast. Das ist zwar etwas kompliziert, aber du bist bei den meisten Vereinen zum Glück nicht auf dich allein gestellt 🤝

Wird ein Ehrenamt auf die Rente angerechnet?

Da deine ehrenamtliche Arbeit durch die Ehrenamtspauschale sozialversicherungsfrei ist, kannst du deine Rente durch ein Ehrenamt leider auch nicht aufstocken. Wenn du vom Verein mehr bekommst, als mit der Ehrenamtspauschale vorgesehen, so musst du Steuern und Sozialabgaben für die Tätigkeit zahlen. In diesem Fall fließt dann auch Geld in die Rentenkasse.

Fallen Sozialabgaben bei der Ehrenamtspauschale an?

Nein, solange dein ehrenamtlicher Verdienst unterhalb der 840 € pro Jahr liegt, fallen keine Sozialabgaben für dich an 👍

Du hast Fragen zu Steuerbot? Schreib uns!

Unser Support steht dir jederzeit unter support@steuerbot.com zur Verfügung.

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