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💶  Entgeltersatzleistungen

Arbeitslosengeld in der Steuererklärung

Steuerberater
3 min Lesedauer
Aktualisiert am: 01.08.2025

Du bekommst Arbeitslosengeld und weißt nicht genau, ob du das nun in deiner Steuererklärung angeben musst, oder nicht? Kein Problem, denn Steuerbot klärt auf – kurz und knackig!

Das Wichtigste zu Arbeitslosengeld in der Steuererklärung in Kürze

  • 💸
    Arbeitslosengeld ist steuerfrei.
  • 🧾
    Du musst das Arbeitslosengeld in der Steuererklärung angeben, sofern du mehr als 410 € im Jahr erhalten hast.
  • ⚖️
    Arbeitslosengeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt und steigert deinen persönlichen Steuersatz. Du zahlst also mehr Steuern.
Fakten

1
  Musst du Arbeitslosengeld in der Steuererklärung angeben?

Arbeitslosengeld ist steuerfrei. Du musst es aber trotzdem in deiner Steuererklärung angeben, da es sich dabei um eine Lohnersatzleistung handelt. Als Lohnersatzleistung unterliegt das Arbeitslosengeld dem Progressionsvorbehalt und erhöht dadurch deinen persönlichen Steuersatz, obwohl die Zahlung selbst steuerfrei ist.

In der Steuererklärung trägst du das Arbeitslosengeld bei den Einkommensersatzleistungen ein 🤝

Hinweis

Du musst die Lohnersatzleistungen nur angeben, wenn du mehr als 410 € im entsprechenden Steuerjahr erhalten hast.

Hinweis

Abgabefrist verpasst? 🥵

Du hast die Steuerfrist am 31. Juli 2025 verpasst? Reiche jetzt schnell nach, bevor sich das Finanzamt bei dir meldet.

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Fazit

Arbeitslosengeld sorgt oftmals dafür, dass du deine Steuererklärung auf jeden Fall abgeben musst. Mit Steuerbot muss dir das keine Kopfschmerzen bereiten. In nur 20 Minuten kannst du mit der Steuerbot deine Steuererklärung fertigstellen und dafür brauchst du kein Steuerfachwissen 🤩

Sprechblase

Häufige Fragen zu Arbeitslosengeld in der Steuererklärung

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Unser Support steht dir jederzeit unter support@steuerbot.com zur Verfügung.

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