Anlage KAP – Formular für Einkünfte aus Kapitalvermögen
Anlage KAP – Formular für Einkünfte aus Kapitalvermögen
Anlage KAP – Formular für Einkünfte aus Kapitalvermögen
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Anlage KAP – Formular für Einkünfte aus Kapitalvermögen

Tim Groshaupt
Steuerberater
Uhr5 min Lesedauer
KalenderAktualisiert am: 11.04.2024

Du möchtest deine Steuererklärung machen? – Sehr gut! Dann bist du sicherlich schon über die ein oder andere Anlage gestolpert, die du ausfüllen möchtest. Auch Anlage KAP ist hier keine Ausnahme. Hier erfährst du alles, was du über die Anlage wissen musst!

Hinweis

Keine Angst vor Anlagen-Chaos, die Steuerbot-App deckt folgende Anlagen für dich ab: Anlage N, Anlage AV, Anlage KAP, Anlage R, Anlage Kind, Anlage Vorsorgeaufwand, Anlage SO teilweise, Anlage agB, Anlage Mob, Anlage 35a, Anlage 35c.

Hinweis

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  Was ist Anlage KAP?

Die Anlage KAP dient der Angabe von Einkünften aus Kapitalvermögen. Hier gibst du also Zinsen von deinen Konten, Gewinne aus Aktienverkäufen, Dividenden und weitere derartige Einkünfte an. Durch die Einführung der Abgeltungsteuer als Quellsteuer musst du die Anlage KAP nur noch ausfüllen, wenn du Kapitalerträge hast, bei denen die Abgeltungsteuer nicht automatisch abgeführt wurde. Bei Banken und den meisten Aktiengeschäften ist das aber nicht der Fall.

Symbolbild Anlage Kap

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  Wer muss Anlage KAP ausfüllen?

Die Anlage KAP muss nur dann verpflichtend ausgefüllt werden, wenn auf deine Kapitalerträge keine Abgeltungsteuer angefallen ist, obwohl sie hätte anfallen sollen. Falls du deiner Bank nicht mitgeteilt hast, welcher Religion du zugehörig bist, musst du ebenfalls die Anlage KAP ausfüllen, falls du zur Zahlung der Kirchensteuer verpflichtet bist.

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  Wann musst du die Kapitalertragsteuer zahlen?

Die Zahlung der Kapitalertragsteuer bzw. der Abgeltungsteuer ist an Kapitalerträge gebunden. Wenn du Kapitalerträge hast, musst du auch Abgeltungsteuer zahlen. Es gibt einen Freibetrag in Höhe von 1.000 €, welcher die ersten 1.000 € deiner Kapitalerträge im Jahr steuerfrei macht. Sobald du den sogenannten Sparerpauschbetrag überschritten hast, musst du die Kapitalertragsteuer zahlen.

Wie hoch ist die Kapitalertragsteuer?

Die Kapitalertragsteuer liegt bei 25 %. Dazu kommt ggf. noch die Kirchensteuer, falls du einer kirchensteuerpflichtigen Religion angehörst. Deine Kirchensteuer kann je nach Bundesland unterschiedlich hoch ausfallen.

Wie kannst du den Sparerfreibetrag nutzen?

Den Sparerfreibetrag kannst du nutzen, indem du bei deinem jeweiligen Kreditinstitut einen Freistellungsauftrag einreichst. Das geht in der Regel ganz einfach und du solltest bei deiner jeweiligen Bank sehr schnell das entsprechende Formular dazu finden.

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  Lohnt sich das Ausfüllen der Anlage KAP für dich?

Falls du keinen Freistellungsauftrag erteilt hast oder du einen zu niedrigen Freistellungsauftrag erteilt hast, kannst du dir über die Anlage KAP deine zu viel gezahlte Kapitalertragsteuer zurückholen.

Musst du Anlage KAP trotz Freistellungsauftrag ausfüllen?

Wenn deiner Bank bereits ein Freistellungsauftrag vorliegt, dann musst du die Anlage KAP nicht mehr wegen des Sparerpauschbetrags ausfüllen. Solltest du andere Gründe, wie die Beantragung einer Günstigerprüfung haben, so kann die Anlage KAP trotzdem eine Rolle für dich spielen 😉

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Fazit

Das Anlagenchaos in der deutschen Steuerlandschaft ist für viele ein absoluter Albtraum 😱 Das ist auch verständlich, wenn man sich anschaut, wie viele Anlagen es gibt, welche Angaben darin gemacht werden müssen und wie kompliziert der Aufbau ist. Mit Steuerbot kannst du vieles davon ganz einfach vermeiden! Die Steuerbot-App deckt diverse Anlagen bereits ab, ohne dass du es merkst. Denn hier wirst du in nur 20 Minuten durch die Steuererklärung geführt, indem du ganz einfache Fragen im Chat beantwortest.

Du hast Fragen zu Steuerbot? Schreib uns!

Unser Support steht dir jederzeit unter support@steuerbot.com zur Verfügung.

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