Anlage R – Einkünfte aus Renten
Anlage R – Einkünfte aus Renten
Anlage R – Einkünfte aus Renten
☝️  Allgemeines

Anlage R – Einkünfte aus Renten

Tim Groshaupt
Steuerberater
Uhr3 min Lesedauer
KalenderAktualisiert am: 08.11.2023

Du möchtest deine Steuererklärung machen? – Sehr gut! Dann bist du sicherlich schon über die ein oder andere Anlage gestolpert, die du ausfüllen möchtest. Auch Anlage R ist hier keine Ausnahme. Hier erfährst du alles, was du über die Anlage wissen musst!

Hinweis

Keine Angst vor Anlagen-Chaos, die Steuerbot-App deckt folgende Anlagen für dich ab: Anlage N, Anlage AV, Anlage KAP, Anlage R, Anlage Kind, Anlage Vorsorgeaufwand, Anlage SO teilweise, Anlage agB, Anlage Mob, Anlage 35a, Anlage 35c.

Hinweis

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  Was ist Anlage R?

Wer Einkünfte aus privater oder gesetzlicher Rente hat, welche versteuert werden müssen, ist zur Abgabe der Anlage R verpflichtet. Zusätzlich gibt es die Anlage R-AV/bAV für Einkünfte aus zertifizierten Altersvorsorgeverträgen und inländischen betrieblichen Altersversorgungen, sowie die Anlage R-AUS für Renten und andere Leistungen aus ausländischen Versicherungen, Rentenverträgen und ausländischen betrieblichen Versorgungseinrichtungen.

Bild von Anlage R

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  Wer muss Anlage R ausfüllen?

Anlage R müssen alle ausfüllen, die Rentenleistungen erhalten, die versteuert werden müssen. Der Teil der Rente, welcher versteuert werden muss, steigt jedes Jahr um 2 %. Dementsprechend steigt die Zahl der Personen, die Anlage R ausfüllen müssen, in rasantem Tempo.

Hinweis

Ab 2023 wird der zu versteuernde Rentenanteil nur noch um 0,5 % pro Jahr steigen, sofern das Wachstumschancengesetz durchgesetzt wird.

Hinweis

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  Was wird in Anlage R eingetragen?

In Anlage R wird nicht nur, wie viele denken, die Altersrente angegeben, auch Renten, die durch Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit gezahlt werden, müssen hier eingetragen werden.

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  Kann man Anlage R auch auslassen?

Theoretisch müssten alle Rentner die Anlage R ausfüllen. Eine Ausnahme hierbei kann allerdings gemacht werden, wenn die Einkünfte durch Rente so gering sind, dass du gar keine Steuern zahlen müsstest. Sofern dein jährliches Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags liegt, sind deine Einkünfte steuerfrei. Damit du dich nicht mit der Steuererklärung herumschlagen musst, kannst du eine Nichtveranlagungsbescheinigung einreichen.

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Fazit

Das Anlagenchaos in der deutschen Steuerlandschaft ist für viele ein absoluter Albtraum 😱 Das ist auch verständlich, wenn man sich anschaut, wie viele Anlagen es gibt, welche Angaben darin gemacht werden müssen und wie kompliziert der Aufbau ist. Mit Steuerbot kannst du vieles davon ganz einfach vermeiden! Die Steuerbot-App deckt diverse Anlagen bereits ab, ohne dass du es merkst. Denn hier wirst du in nur 20 Minuten durch die Steuererklärung geführt, indem du ganz einfache Fragen im Chat beantwortest.

Du hast Fragen zu Steuerbot? Schreib uns!

Unser Support steht dir jederzeit unter support@steuerbot.com zur Verfügung.

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