Was genau sind sonstige Einkünfte?
Sonstige Einkünfte sind eine weit verbreitete Art von Einkünften. Was das steuerlich bedeutet und wie du mit sonstigen Einkünften umgehen musst, erfährst du hier 🤝
Das Wichtigste zu sonstigen Einkünften in Kürze
- 📜Sonstige Einkünfte sind die siebte Einkunftsart nach dem EStG. Darunter fallen z. B. Renten, private Veräußerungen oder bestimmte Leistungen (§ 22 EStG).
- 🔁Wiederkehrende Bezüge sind laut Subsidiaritätsprinzip nur steuerpflichtig, wenn sie nicht zu einer anderen Einkunftsart gehören.
- 🏠Versorgungsleistungen bei vorweggenommener Erbfolge sind sonstige Einkünfte, wenn sie mit dem Sonderausgabenabzug korrespondieren.
- 🎁Freiwillige Zuwendungen oder Unterhaltszahlungen sind steuerlich oft nicht relevant, wenn keine Gegenleistung erfolgt.

Die Themen im Überblick
- Was sind „sonstige Einkünfte“ im Sinne des § 22 EStG?
- Welche Einkünfte zählen zu den sonstigen Einkünften?
- Wie werden Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung besteuert?
- Was ist bei privaten Veräußerungsgeschäften zu beachten?
- Gibt es eine Freigrenze für sonstige Einkünfte aus Leistungen?
- Wie werden sonstige Einkünfte in der Steuererklärung angegeben?
- Welche Werbungskosten können bei sonstigen Einkünften abgezogen werden?
- Häufige Fragen 💭
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Was sind „sonstige Einkünfte“ im Sinne des § 22 EStG?
Sonstige Einkünfte sind eine besondere Einkunftsart im deutschen Einkommensteuerrecht. Sie stehen im Gesetz an siebter Stelle (nach § 2 Abs. 1 Nr. 7 EStG) und umfassen Einnahmen, die nicht unter die sechs anderen Einkunftsarten fallen. Sie sind eine Art Auffangtatbestand 🎣2
Welche Einkünfte zählen zu den sonstigen Einkünften?
🔁 Wiederkehrende Bezüge (§ 22 Nr. 1 Satz 1 EStG)
- Leibrenten, Unterhaltsrenten, Zahlungen nach Erbverzicht
- Nur steuerpflichtig, wenn keine andere Einkunftsart vorliegt
👵 Versorgungsleistungen (§ 22 Nr. 1a EStG)
- Zahlungen bei vorweggenommener Erbfolge (z. B. Eltern schenken Haus, erhalten monatlich Rente)
- Nur steuerpflichtig, wenn der Zahlende sie als Sonderausgabe abzieht
🏡 Private Veräußerungsgeschäfte (§ 22 Nr. 2 i. V. m. § 23 EStG)
- Immobilienverkauf innerhalb von 10 Jahren nach Erwerb
- Verkauf von Kryptowährungen oder Gold
💼 Einkünfte aus Leistungen (§ 22 Nr. 3 EStG)
- einmalige Honorare, Zahlung für Nutzung beweglicher Sachen, Show-Auftritt (Big Brother etc.)
- Auch Vermietung privater Gegenstände zählt dazu
🏛️ Abgeordnetenbezüge (§ 22 Nr. 4 EStG)
- Bezüge aus Landtagen, EU-Parlament, Bundestag
🏦 Altersvorsorgeverträge (§ 22 Nr. 5 EStG)
- Auszahlungen aus Riester-Verträgen, Basisrenten (Rürup)
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Wie werden Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung besteuert?
Wer eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhält, muss diese grundsätzlich versteuern. Wie viel genau, hängt von mehreren Faktoren ab.Die Besteuerung erfolgt nach dem nachgelagerten Prinzip. Beiträge zur Rentenversicherung bleiben also während des Arbeitslebens steuerfrei, da du sie als Sonderausgaben absetzen kannst. Später im Alter musst du die Renteneinnahmen also versteuern 😅
Der steuerpflichtige Anteil der Rente hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab:
Rentenbeginn | Besteuerungsanteil |
---|---|
2005 | 50 % |
2020 | 80 % |
2025 | 85 % |
2058 | 100 % (voll steuerpflichtig) |
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Was ist bei privaten Veräußerungsgeschäften zu beachten?
Private Veräußerungsgeschäfte werden auch Spekulationsgeschäfte genannt und sind in § 23 EStG geregelt. Sie betreffen vor allem den Verkauf von Immobilien oder anderen Wirtschaftsgütern des Privatvermögens.Zu den privaten Veräußerungsgeschäften gehören:
- 🏠Immobilien, Grundstücke, Eigentumswohnungen
- 🪙Gold, Kryptowährungen, Oldtimer, Kunstwerke
Für einige private Veräußerungsgeschäfte gelten Spekulationsfristen. Nach Ablauf der Frist ist der Verkauf steuerfrei.
Art des Wirtschaftsguts | Frist für steuerfreien Verkauf |
---|---|
Immobilien | 10 Jahre nach Anschaffung |
Andere Güter (z. B. Gold, Kryptos) | 1 Jahr nach Anschaffung |
Hinweis
Wurde die Immobilie im Verkaufsjahr und in den zwei Vorjahren selbst genutzt, ist sie sofort steuerfrei verkäuflich! Zusätzlich gibt es eine Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte in Höhe von 1.000 € 🤑
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Gibt es eine Freigrenze für sonstige Einkünfte aus Leistungen?
Für sonstige Einkünfte gilt eine Freigrenze von 256 € pro Kalenderjahr. Das bedeutet, wenn deine sonstigen Einkünfte unterhalb von 256 € liegen, zahlst du keine Steuern darauf. Liegen deine sonstigen Einkünfte darüber, gibt es noch den Härteausgleich, der die Steuerlast ein wenig senkt.Hinweis
Der Härteausgleich greift ab 410 €. Ab hier verdoppelst du die Menge deiner sonstigen Einkünfte und ziehst 820 € davon ab. Der übrige Betrag wird besteuert.
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Wie werden sonstige Einkünfte in der Steuererklärung angegeben?
Wenn du sonstige Einkünfte hast, musst du diese in der Anlage „SO“ zur Einkommensteuererklärung eintragen.🗂️ Wo trägst du welche sonstigen Einkünfte ein?
Art der sonstigen Einkünfte | Eintrag in Anlage SO |
---|---|
📆 Wiederkehrende Bezüge (z. B. private Renten) | Zeilen 4–11 |
🏠 Private Veräußerungsgeschäfte (z. B. Immobilien, Kryptos) | Zeilen 39–48 |
💰 Einkünfte aus Leistungen (§ 22 Nr. 3 EStG) | Zeilen 9–11 oder 49 |
👨⚖️ Abgeordnetenbezüge / Entschädigungen | Zeile 49 |
🔁 Unterhaltsleistungen oder Versorgungsleistungen (§ 22 Nr. 1a) | Zeilen 12–18 |
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Welche Werbungskosten können bei sonstigen Einkünften abgezogen werden?
Generell gibt es keinen Pauschbetrag für Werbungskosten bei sonstigen Einkünften. Es gibt lediglich einen Pauschbetrag für Werbungskosten für Rentner. Dieser liegt bei 102 € und kann immer genutzt werden, selbst wenn du keine tatsächlichen Werbungskosten bei deinen Renteneinkünften hast.Tatsächliche Werbungskosten lohnen sich natürlich mehr für dich. Wichtig dabei ist, dass die Ausgaben in direktem Zusammenhang zu deinen Einkünften aus Renten stehen 🤝

Fazit
Du weißt nun, wie deine sonstigen Einkünfte steuerlich behandelt werden müssen. Um möglichste viele steuerliche Vorteile zu ergattern, musst du auf jeden Fall deine Steuererklärung abgeben. Mit der Steuerbot-App dauert das nur 20 Minuten und dafür ist keinerlei steuerfachwissen notwendig 🤯

Häufig gestellte Fragen zu sonstigen Einkünften
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