Anlage G - Formular für Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Anlage G - Formular für Einkünfte aus Gewerbebetrieb
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Anlage G - Formular für Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Tim Groshaupt
Steuerberater
Uhr3 min Lesedauer
KalenderAktualisiert am: 02.05.2024

Du möchtest deine Steuererklärung machen? – Sehr gut! Dann bist du sicherlich schon über die ein oder andere Anlage gestolpert, die du ausfüllen möchtest. Auch Anlage G ist hier keine Ausnahme. Hier erfährst du alles, was du über die Anlage wissen musst!

Hinweis

Keine Angst vor Anlagen-Chaos, die Steuerbot-App deckt folgende Anlagen für dich ab: Anlage N, Anlage AV, Anlage KAP, Anlage R, Anlage Kind, Anlage Vorsorgeaufwand, Anlage SO teilweise, Anlage agB, Anlage Mob, Anlage 35a, Anlage 35c.

Hinweis

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  Was ist Anlage G?

Wer ein Gewerbe betreibt, der hat Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb und muss somit die Anlage G ausfüllen. In Anlage G gibst du in erster Linie deine Gewinne bzw. Verluste an, die du mit einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt hast.

Bild von Anlage G

2
  Wann musst du Anlage G ausfüllen?

Die Anlage G musst du ausfüllen, falls du Einkünfte hast, welche durch eine gewerbliche Tätigkeit entstehen. Sobald du davon ausgehen kannst oder musst, dass du dauerhaft mit einer Tätigkeit Geld verdienst, handelt es sich um eine Gewinnerzielungsabsicht.

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  Musst du Veräußerungsgewinne angeben?

Auch den Gewinn, den du erzielst, wenn du dein Gewerbe verkaufst, musst du in Anlage G angeben. Das gilt sowohl für den ganzen, als auch für den teilweisen Verkauf.

Sollte es der erste Gewerbeverkauf in deinem Leben sein, kommen hier sogar ein Freibetrag und Steuerbegünstigungen infrage. Auch das funktioniert über Anlage G.

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  Der Ausnahmefall der Liebhaberei

Die einzige Ausnahme für die oben genannte Regel sind sogenannte Liebhabereien. Bei einer Liebhaberei handelt es sich um ein Hobby, mit dem du Geld verdienst. Natürlich darf dein Hobby nicht enorme Mengen an Profit machen, denn sonst würde es sich am Ende um eine gewerbliche Tätigkeit handeln. Eine kleine Faustregel dabei sollte sein, dass dein Hobby zwar Geld generieren darf, aber auf Dauer eher von dir als von sich selbst finanziert werden sollte.

Prinzipiell solltest du zunächst dennoch ein Gewerbe anmelden und alle Angaben in der Steuererklärung machen. Das Finanzamt entscheidet letztlich darüber, ob das Ganze dann als Liebhaberei angesehen werden kann.

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Fazit

Das Anlagenchaos in der deutschen Steuerlandschaft ist für viele ein absoluter Albtraum 😱 Das ist auch verständlich, wenn man sich anschaut, wie viele Anlagen es gibt, welche Angaben darin gemacht werden müssen und wie kompliziert der Aufbau ist. Mit Steuerbot kannst du vieles davon ganz einfach vermeiden! Die Steuerbot-App deckt diverse Anlagen bereits ab, ohne dass du es merkst. Denn hier wirst du in nur 20 Minuten durch die Steuererklärung geführt, indem du ganz einfache Fragen im Chat beantwortest. Falls du Anlage G ausfüllen musst, kann Steuerbot dir leider nicht helfen.

Du hast Fragen zu Steuerbot? Schreib uns!

Unser Support steht dir jederzeit unter support@steuerbot.com zur Verfügung.

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