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💸  Ausgaben

Kannst du die Grundsteuer absetzen?

Steuer-Experte
7 min Lesedauer
Aktualisiert am: 01.08.2025

Die Grundsteuer gehört für Immobilienbesitzer zur Norm. Diese Kosten haben allerdings auch etwas Positives, denn die gezahlte Grundsteuer absetzen, da es sich um Werbungskosten handelt. Effektiv ist das Zahlen der Grundsteuer also kein nennenswerter Verlust. Wie genau das funktioniert und ob es auch für dich möglich ist, erfährst du hier!

Das Wichtigste zum Absetzen der Grundsteuer in Kürze

  • 💸
    Die Grundsteuerpflicht betrifft alle Grundstücksbesitzer, indirekt auch Mieter über Nebenkosten.
  • 🤑
    Die Grundsteuer ist absetzbar für gewerblich genutzte, vermietete Immobilien.
  • 💰
    Auch zusätzliche Kosten, wie Zinsen, Wartung, Reparaturen und Abschreibungen sind ebenfalls absetzbar.
Fakten

1
  Was ist die Grundsteuer?

Die Grundsteuer betrifft alle Grundstücke und Erbbaurechte in Deutschland. Sie wird an die Gemeinde gezahlt und richtet sich nach dem Steuerwert der Immobilie, den das Finanzamt festlegt. Dieser Wert basiert auf historischen Daten der Immobilie. Die Hebesätze können je nach Stadt variieren. Die Zahlung erfolgt immer vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November an das örtliche Finanzamt 🏦

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2
  Ist die Grundsteuer absetzbar?

Die Grundsteuer ist steuerlich abzugsfähig, wenn die vermietete Immobilie gewerblich genutzt wird. Sie kann als Betriebsausgabe bei der Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer geltend gemacht werden.

Vermieter dürfen die Grundsteuer über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umlegen und als Werbungskosten abziehen. Neben der Grundsteuer können auch Zinsaufwendungen und Kosten für Wartung und Reparatur abgesetzt werden. Zusätzlich ist eine Abschreibung von 2 % der Baukosten (Kaufpreis abzüglich Grundstückswert) möglich 🤩

3
  Wie genau setzt du die Grundsteuer ab?

Um die Grundsteuer abzusetzen, musst du sie in deiner Steuererklärung als Werbungskosten angeben. Die Werbungskosten für die vermietete Immobilie gibst du bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung in Anlage V ein.

Hinweis

Fazit

Die Grundsteuer kannst du als Vermieter absetzen und trägst sie als Werbungskosten in Anlage V ein. Die Grundsteuer kostet dich also nicht so viel, wie du vielleicht denkst 😅 Damit hast du also einen weiteren Grund, um deine Steuererklärung abzugeben.

Sprechblase

Häufig gestellte Fragen zu Steuerfreibeträgen

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