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Sonn- und Feiertagsarbeit – Steuerfreie Zuschüsse?

Steuer-Experte
6 min Lesedauer
Aktualisiert am: 22.05.2025

Manche hassen Sie und manche lieben Sie. Die Rede ist dabei von der Sonn- und Feiertagsarbeit. Und sind wir doch mal ehrlich, an den meisten Sonntagen oder Feiertagen hat man ohnehin nichts zu tun, also warum sollte man sich dort nicht noch ein bisschen was dazu verdienen? Und das teilweise sogar noch steuerfrei!

Das Wichtigste zum Thema Sonntagsarbeit und Feiertagsarbeit in Kürze

  • Das Arbeitszeitgesetz verbietet generell die Beschäftigung an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen.
  • ☝🏼
    Es gibt Ausnahmen bei denen man sonn- und feiertags arbeiten darf.
  • 💰
    Zuschläge für die Sonntagsarbeit sind zu 50 % des Grundgehalts steuerfrei!
  • 💎
    Die Steuerbefreiung für Feiertagsarbeit ist sogar noch höher!
Fakten

1
  Wann ist Sonn- und Feiertagsarbeit erlaubt?

Die Grundregel für Sonntagsarbeit und Feiertagsarbeit ist, nach § 9 des Arbeitszeitgesetzes, dass diese verboten ist. Aber es gibt auch eine Regelung in § 10 des Arbeitszeitgesetzes, die Ausnahmen zur Regel abschließend auflistet.


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2
  Welche Zuschläge bekommst du für Sonn- und Feiertagsarbeit?

Welche Zuschläge du bekommst, hängt alleine von deinem Arbeitgeber ab 🧑🏼‍💼, denn diese sind nicht gesetzlich geregelt. Weitestgehend sind die Zuschläge für Sonntagsarbeit und Feiertagsarbeit in den Tarifverträgen 📜 geregelt, sofern dein Berufsfeld einem Tarifvertrag unterliegt. Ansonsten gelten individuelle Regelungen des jeweiligen Arbeitgebers.

3
  Sind Sonn- und Feiertagszuschläge steuerfrei?

Bei der Sonn- und Feiertagsarbeit handelt es sich natürlich um einen besonderen Mehraufwand und da stellt sich die Frage, ob du dadurch auch Steuervorteile hast. Und die Antwort auf diese Frage ist "Ja!".

In § 3b des Einkommensteuergesetzes ist geregelt, dass die Zuschläge, die ein Arbeitgeber für die Sonn- und Feiertagsarbeit auszahlt, bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei sind, sofern diese neben dem Grundlohn gezahlt werden.

  • 🪙
    Zuschläge für Sonntagsarbeit sind zu 50 % des Grundlohns steuerfrei
  • 💶
    Zuschläge für Feiertagsarbeit, sowie dem 31.12. ab 14 Uhr, sind mit Ausnahme des 01.05., 24.12., 25.12. und 26.12. zu 125 % des Grundlohns steuerfrei
  • 💰
    Zuschläge für den 01.05., 24.12. ab 14 Uhr, 25.12. und 26.12. sind zu 150 % des Grundlohns steuerfrei

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Fazit

Sonn- und Feiertagsarbeit in Deutschland ist grundsätzlich verboten, aber es gibt zahlreiche Ausnahmen, die in § 10 des Arbeitszeitgesetzes aufgeführt sind. Die Zuschläge für diese Arbeit sind nicht gesetzlich geregelt und hängen von Tarifverträgen oder individuellen Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber ab. Gute Nachrichten für Arbeitnehmer: Solche Zuschläge können steuerfrei sein, sofern sie neben dem Grundlohn ausgezahlt werden. Die genaue steuerliche Entlastung variiert je nach Art der Arbeit und des Feiertags. Dies ist eine Anerkennung des besonderen Mehraufwands bei Sonn- und Feiertagsarbeit.

Sprechblase

Häufig gestellte Fragen zum Sonntagszuschuss und dem Feiertagszuschuss

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