Private Unfallversicherung absetzen – Ist das möglich?
Mit einer privaten Unfallversicherung bist du im Falle eines Unfalls auch abgesichert, wenn dieser in deiner Freizeit passiert. Es handelt sich also um eine sehr sinnvolle Absicherung, die dich im Ernstfall vor finanziellen Sorgen schützt, die durch einen Unfall entstehen könnten. Der Staat findet das so sinnvoll, dass du diese Versicherung sogar absetzen kannst 🤩
Das wichtigste zum Thema private Unfallversicherung absetzen in Kürze:
- 🤩Jeder Arbeitnehmer hat einige Versicherungen, die von der Steuer abgesetzt werden können.
- 🛟Versicherungen mit der größten Auswirkung auf deine Erstattung: Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungen.
- 📱Sachversicherungen können in der Regel nicht abgesetzt werden.
Die private Unfallversicherung ist als Vorsorgeaufwendung absetzbar!
Deine private Unfallversicherung gehört im Steuerrecht zu den Vorsorgeaufwendungen. Das bedeutet, dass du deine Beiträge zur privaten Unfallversicherung als Sonderausgaben absetzen kannst 🥳
Das Absetzen von Vorsorgeaufwendungen ist auf einen Höchstbetrag von 1.900 € im Jahr (für Selbstständige 2.800 €) begrenzt, welcher durch das Absetzen von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen in der Regel schon aufgebraucht ist. Weitere Versicherungen nur für Steuerersparnisse abzuschließen würde sich also nicht lohnen 😉

Fazit
Du siehst, manche Versicherungen lassen sich absetzen, andere nicht. Auf dem Weg zu einer hohen Rückerstattung gibt es jedoch viele weitere Kosten, die du absetzen kannst. Doch all diese Kosten zu identifizieren, ist ohne Steuerberater nicht einfach - deshalb gibt es Steuerbot! Die Steuerbot-App führt dich in nur 20 Minuten mit einfachen Fragen durch deine Steuererklärung und hilft dir, all deine absetzbaren Kosten abzusetzen. Steuerspartipps inklusive!

Häufig gestellte Fragen zum Absetzen der privaten Unfallversicherung
Welche Versicherungen kann ich von der Steuer absetzen?
Bist du alleinstehend, dann wirken sich Beiträge zu sonstigen Versicherungen nur aus, wenn deine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung die Grenze von 1.900 € nicht überschreiten. Bei Ehepaaren liegt die Grenze bei 3.800 €.
Keine Sorge, die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung sind nicht bis dahin gedeckelt, diese werden voll angerechnet. Nur der Abzug sonstiger Versicherungen entfällt.
Lohnt es sich Versicherungen abzuschließen, um Steuern zu sparen?
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