Was ist die Mitwirkungspflicht im Steuerrecht?
Bei steuerlichen Angelegenheiten hast du eine sogenannte Mitwirkungspflicht. Dieser musst du nachkommen, um unangenehme Folgen zu vermeiden. Was genau das bedeutet und wie du deinen Mitwirkungspflichten nachkommst, erfährst du hier 🤝
Das Wichtigste zur Mitwirkungspflicht in Kürze
- 📄Die Mitwirkungspflicht bedeutet, dass du dem Finanzamt aktiv helfen musst, deinen steuerlichen Sachverhalt korrekt zu ermitteln.
- 🧾Du bist verpflichtet, alle steuerrelevanten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen und Belege auf Verlangen vorzulegen.
- 🌍Bei Auslandssachverhalten gilt eine erhöhte Mitwirkungspflicht – du musst selbst Nachweise und Unterlagen aus dem Ausland beschaffen.
- ⚠️Kommst du der Pflicht nicht nach, darf das Finanzamt deine Steuern schätzen und Zuschläge festsetzen.
- 👥Mitwirkungspflichtig sind alle Steuerpflichtigen, egal ob Arbeitnehmer, Selbstständige, Rentner oder Unternehmen.

Die Themen im Überblick
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Was sind Mitwirkungspflichten im Steuerrecht?
Die Mitwirkungspflicht bedeutet, dass du als Steuerpflichtiger dem Finanzamt aktiv helfen musst, deinen steuerlichen Sachverhalt richtig zu ermitteln 🤝1️⃣ Was du tun musst
Du musst alle steuerrelevanten Tatsachen vollständig und wahrheitsgemäß offenlegen und dem Finanzamt alle Beweismittel nennen oder vorlegen, die du hast. Der genaue Umfang hängt vom Einzelfall ab, also davon, wie kompliziert oder umfangreich dein Fall ist.
2️⃣ Besondere Pflicht bei Auslandssachverhalten
Wenn es um Geschäfte oder Einkommen im Ausland geht, hast du eine erhöhte Mitwirkungspflicht. Du musst solche Sachverhalte selbst aufklären und alle notwendigen Beweismittel beschaffen, soweit dir das rechtlich und tatsächlich möglich ist. Das bedeutet und anderem, dass du Unterlagen von ausländischen Banken oder Geschäftspartnern selbst einholen musst.
3️⃣ Folgen bei Verletzung
Wenn du deiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommst, kann das Finanzamt deine Besteuerungsgrundlagen schätzen und bei Auslandssachverhalten Zuschläge festsetzen.
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Wer ist zur Mitwirkung verpflichtet?
Zur Mitwirkung sind alle Steuerpflichtigen verpflichtet, also jede Person oder jedes Unternehmen, das in Deutschland steuerlich erfasst ist. Das sind:- 👷Arbeitnehmer
- 💼Selbstständige
- 👴Rentner
- 🏘️Vermieter
- 🏢Unternehmen
- 👥Personengesellschaften
- 📨Dritte, die steuerlich relevante Informationen übermitteln
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Welche Mitwirkungspflichten gibt es?
1️⃣ Offenlegungspflicht
Du musst alle steuerrelevanten Tatsachen vollständig und wahrheitsgemäß angeben. Dazu gehören z. B. Einnahmen, Ausgaben, Verträge, Beteiligungen, Familienverhältnisse oder Vermögen.
2️⃣ Nachweispflicht
Du musst Belege, Aufzeichnungen und andere Beweismittel vorlegen, wenn das Finanzamt sie verlangt. Dazu zählen Kontoauszüge, Rechnungen, Fahrtenbücher, Verträge oder Quittungen. Auch elektronische Nachweise sind erlaubt, wenn sie prüfbar sind.
3️⃣ Auskunftspflicht
Wenn das Finanzamt Fragen stellt, musst du Auskunft geben, schriftlich oder mündlich. Du darfst dabei nichts verschweigen oder bewusst falsch darstellen.
4️⃣ Vorlagepflicht bei Außenprüfung
Bei einer Betriebsprüfung musst du Bücher, Unterlagen und Datenträger zur Einsicht vorlegen. Außerdem musst du Erläuterungen zu Buchungen oder Geschäftsvorgängen geben können.
5️⃣ Besondere Pflichten bei Auslandssachverhalten
Hier gilt eine erhöhte Mitwirkungspflicht. Du musst ausländische Einkünfte und Konten offenlegen und nötige Unterlagen selbst beschaffen. Wenn du das nicht kannst, musst du belegen, dass du es ernsthaft versucht hast.
6️⃣ Mitwirkung bei Steuerfahndung oder Ermittlungen
Du musst kooperieren, Belege vorlegen und Fragen beantworten, soweit du dich nicht selbst strafrechtlich belastest.

Fazit
Du weißt nun, wie du deinen Mitwirkungspflichten nachkommst. Der erste Schritt, um deinen Mitwirkungspflichten richtig nachzukommen, besteht in der Abgabe deiner Steuererklärung. Wenn du das richtig machst, stellt das Finanzamt oftmals keine weiteren Fragen. Mit der Steuerbot-App brauchst du nur 20 Minuten für deine Steuererklärung und gar kein Fachwissen 🤯

Häufig gestellte Fragen zur Mitwirkungspflicht
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