Was ist der Arbeitgeberanteil?
Fast jeder zahlt Beiträge zur Sozialversicherung ein und damit kennt man natürlich auch den sogenannten Arbeitgeberanteil. Was genau es allerdings mit dem Arbeitgeberanteil auf sich hat und was du darüber wissen solltest, erfährst du hier 🤝
Das Wichtigste zum Arbeitgeberanteil in Kürze
- 💶Der gesetzliche Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung ist steuerfrei, solange nur der Pflichtanteil gezahlt wird.
- ⚖️Zahlt der Arbeitgeber mehr als den Pflichtanteil, ist der Mehrbetrag steuerpflichtiger Arbeitslohn.
- 🏢Bei Gesellschafter-Geschäftsführern mit über 50 % Beteiligung besteht keine Sozialversicherungspflicht, ihre Beiträge sind voll steuerpflichtig.
- 📑Wird der Arbeitgeberanteil nachträglich nacherhoben, muss der Arbeitgeber den vollen Betrag übernehmen.

Die Themen im Überblick
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Was ist der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung?
Der Arbeitgeberanteil ist der Teil der Sozialversicherungsbeiträge, den dein Arbeitgeber für dich zahlt. Er deckt mit deinem Arbeitnehmeranteil zusammen u. a. Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ab ✅2
Wie wirken sich Beitragsbemessungsgrenzen aus?
Die Beitragsbemessungsgrenze ist die Einkommensgrenze, bis zu der Beiträge zur Sozialversicherung berechnet werden. Einkommen darüber bleibt beitragsfrei, es werden also keine zusätzlichen Beiträge mehr fällig. Das gilt für Renten- & Arbeitslosenversicherung sowie Kranken- & Pflegeversicherung.3
Wie wird der Arbeitgeberanteil berechnet?
- Beitragsentgelt ermitteln: Bruttolohn bis zur Beitragsbemessungsgrenze je Versicherungszweig.
- Zweigbezogenen Beitragssatz anwenden: Gesamt-Satz × AG-Anteil.
- Alle Zweige addieren: Renten-, Arbeitslosen-, Kranken-, Pflegeversicherung.
Welche Zweige und wer zahlt was?
- Rentenversicherung (RV): i. d. R. hälftig AG/AN.
- Arbeitslosenversicherung (ALV): i. d. R. hälftig AG/AN.
- Krankenversicherung (GKV): Grundsatz hälftig; Zusatzbeitrag seit 2019 ebenfalls hälftig.
- Pflegeversicherung (PV): Grundsatz hälftig; Zuschlag für Kinderlose trägt nur der Arbeitnehmer.
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Welche weiteren Umlagen bezahlt der Arbeitgeber?
Umlage bei Krankheit (AAG)
- Zweck: Erstattet Arbeitnehmern einen Teil der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
- Pflicht: pflichtig für Arbeitgeber bis 30 Beschäftigte. Größere Betriebe sind meist nicht im U1-Verfahren.
- Beitragssatz & Erstattungsquote: variieren je Krankenkasse/Tarif.
Umlage bei Mutterschaft (AAG)
- Zweck: Erstattung von Mutterschaftsaufwendungen
- Pflicht: für alle Arbeitgeber, unabhängig von der Betriebsgröße.
- Beitragssatz: von der Krankenkasse festgelegt.
Insolvenzgeldumlage
- Zweck: Finanzierung des Insolvenzgeldes
- Pflicht: für alle Arbeitgeber.
- Beitragssatz: bundeseinheitlich, wird jährlich festgelegt und an die BA abgeführt.

Fazit
Du weißt nun, was genau es mit dem Arbeitgeberanteil auf sich hat. Leider gibt es hier keine Chance für dich, um Steuern zu sparen. Womit du allerdings Steuern sparen kannst, ist die Steuererklärung. Mit der Steuerbot-App brauchst du für deine Steuererklärung nur 20 Minuten und keinerlei Steuerfachwissen 🤝

Häufig gestellte Fragen zum Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung
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