Steuererklärung in der Privatinsolvenz
Früher waren es Teleshopping und Einkaufskataloge, heute ist es Online-Shopping. Warum warten, bis man das Geld für etwas hat, wenn man es auch auf Raten oder Rechnung kaufen kann? Das geht so lange gut, bis man zahlungsunfähig ist und eine Privatinsolvenz anmelden muss. Wer sich in einer privaten Insolvenz befindet, der muss einiges beachten, wenn es um die Steuererklärung geht.
Das Wichtigste zur Steuererklärung in der Privatinsolvenz in Kürze:
Die Steuererklärung im Insolvenzverfahren
Bist du in der Insolvenz, so muss eine Steuererklärung abgegeben werden. Erst recht wenn mit einer Steuererstattung zu rechnen ist. Jedoch gibt es Regelungen wer die Steuererklärung in welcher Phase der Insolvenz einreichen darf.
Abgabe der Einkommensteuererklärung im laufenden Insolvenzverfahren
Wenn du dich in einem laufenden Insolvenzverfahren befindest, dann darfst du deine Steuererklärung nicht mehr selbst abgeben. Gemäß § 80 InsO i.V.m. § 34 Abs. 3 AO ist dein:e Insolvenzverwalter:in oder Treuhänder:in für die Abgabe deiner Steuererklärungen zuständig.
Du musst lediglich sämtliche, hierfür 📑 notwendigen Informationen bereitstellen, die zur Erstellung deiner Steuererklärungen notwendig sind. Das ergibt sich aus deinen Mitwirkungspflichten nach den §§ 20 und 97 InsO.
Abgabe der Steuererklärung in der Wohlverhaltensphase
Wurde das eigentliche Insolvenzverfahren aufgehoben und du befindest dich in der sogenannten 😇 Wohlverhaltensphase, dann darfst du deine Steuererklärung wieder selbst machen.
Verwendung der Steuererstattungen
Im laufenden Verfahren der Insolvenz werden sämtliche Steuererstattungen der💰 Insolvenzmasse zugeführt, um die offenen Schulden zu tilgen. In dieser Zeit hast du also keinen rechtlichen Anspruch auf deine Steuererstattungen, da diese in voller Höhe zur 📉 Schuldentilgung verwendet werden.
Bist du hingegen in der Wohlverhaltensphase, also der Phase der Restschuldbefreiung, so erhältst du wieder die volle Erstattung und musst auch keinen Anteil hiervon der Insolvenzmasse zuführen.
Ehegatten im Insolvenzverfahren
Bist du verheiratet und es erfolgt eine 🧑🤝🧑 Zusammenveranlagung, so ist die Steuererklärung nicht nur durch dein:e Insolvenzverwalter:in oder Treuhänder:in zu unterschreiben, sondern auch noch durch deine:n Ehepartner:in der sich nicht im Insolvenzverfahren befindet.
Wichtig ist hierbei auch noch, dass beim Finanzamt eine ➗ Aufteilung der Steuererstattung beantragt werden sollte, denn sonst wird der Anteil deine:r Ehepartner:in, welche:r sich nicht im Insolvenzverfahren befindet, ebenfalls deiner Insolvenzmasse zugeführt. Dieser Antrag muss dann durch deine:n Ehepartner:in gestellt werden.
Kosten des Insolvenzverwalters in der Steuererklärung
Ein:e 🧑💼 Insolvenzverwalter:in möchte natürlich auch für die Arbeit entlohnt werden, die geleistet wird. Nun könntest du dir denken, dass die Kosten dafür als außergewöhnliche Belastung absetzbar wären. Damit liegst du auch nicht ganz falsch, jedoch ist das nur unter einer Bedingung möglich:
Deine Privatinsolvenz darf nicht selbst verschuldet sein ☝️
Ist deine Privatinsolvenz selbst verschuldet, zum Beispiel durch eine schlechte Haushaltsplanung und eine darauffolgende Zahlungsunfähigkeit, so spricht das Finanzamt dir die 👎Zwangsläufigkeit des Insolvenzverfahrens ab, welche das wichtigste Kriterium für außergewöhnliche Belastungen darstellt.
Steuererklärung mit Steuerbot in der Privatinsolvenz
Befindest du dich in einem laufenden Insolvenzverfahren, so darfst du die Steuererklärung nicht selbst machen. Daher kannst du innerhalb dieser Phase leider auch nicht Steuerbot für deine Einkommensteuererklärung verwenden.
Anders sieht es aus, wenn du dich in der Wohlverhaltensphase befindest, denn dann darfst du deine Steuererklärung wieder selbständig abgeben und du kannst dafür dann auch Steuerbot verwenden.
Du hast Fragen zur Steuererklärung in der Privatinsolvenz? Schreib uns!
Unser Support steht dir jederzeit unter support@steuerbot.com zur Verfügung.
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