Risikolebensversicherung absetzen – Ist das möglich?
Risikolebensversicherung absetzen – Ist das möglich?
Risikolebensversicherung absetzen – Ist das möglich?
🛡️  Versicherungen

Risikolebensversicherung absetzen – Ist das möglich?

Tim Groshaupt
Steuerberater
Uhr5 min Lesedauer
KalenderAktualisiert am: 02.05.2024

Eine Risikolebensversicherung dient der Absicherung deiner Familie im absoluten Ernstfall. Das Abschließen einer Risikolebensversicherung macht für viele Deutsche Sinn und wird sogar staatlich unterstützt. Die Beiträge zu deiner Risikolebensversicherung kannst du steuerlich absetzen 🤩

Das wichtigste zum Thema Risikolebensversicherung absetzen in Kürze:

  • 🤩
    Die Risikolebensversicherung gehört zu den Vorsorgeaufwendungen. Somit ist sie als Sonderausgabe absetzbar.
  • ⚖️
    Für die Auszahlung der Risikolebensversicherung fällt bei den begünstigten keine Einkommensteuer, sondern Erbschaftsteuer an.
  • 🦊
    Durch den richtigen Vertrag bei der Risikolebensversicherung lässt sich die Erbschaftsteuer umgehen.
Fakten

1
  Ist die Risikolebensversicherung absetzbar?

Deine Risikolebensversicherung gehört im Steuerrecht zu den Vorsorgeaufwendungen. Das bedeutet, dass du deine Beiträge zur Risikolebensversicherung als Sonderausgaben absetzen kannst 🥳

Das Absetzen von Vorsorgeaufwendungen ist auf einen Höchstbetrag von 1.900 € im Jahr (für Selbstständige 2.800 €) begrenzt, welcher durch das Absetzen von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen in der Regel schon aufgebraucht ist. Weitere Versicherungen nur für Steuerersparnisse abzuschließen würde sich also nicht lohnen 😉

2
  Die Risikolebensversicherung bezahlt: Was ist mit der Erbschaftsteuer?

Wenn die Risikolebensversicherung nun tatsächlich zahlt, so handelt es sich bei dem ausgezahlten Betrag um einen Teil des Erbes. Dieses muss in Deutschland in der Regel versteuert werden. Die Erbschaftsteuer fällt also auch auf die Auszahlung der Risikolebensversicherung an. Mach dir also beim Abschluss der Versicherung einige Gedanken dazu, ob der oder die Empfänger der Auszahlung von den Freibeträgen bei der Erbschaftsteuer Gebrauch machen können.

Es gelten folgende Freibeträge bei der Erbschaftsteuer:

  • Steuerfrei bis 500.000 €: Für Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner der verstorbenen Person
  • Steuerfrei bis 400.000 €: Für Kinder, Stiefkinder und Kinder verstorbener Kinder der verstorbenen Person
  • Steuerfrei bis 200.000 €: Für Enkelkinder und Kinder von Stiefkindern der verstorbenen Person
  • Steuerfrei bis 100.000 €: Für Urenkel, Eltern und Großeltern der verstorbenen Person
  • Steuerfrei bis 20.000 €: Für Eltern, Großeltern, Geschwister, Nichten, Neffen, Onkel, Tanten und alle übrigen Personen

Hinweis

Diese Freibeträge beziehen sich natürlich auf das gesamte Erbe und nicht nur auf die Auszahlung der Risikolebensversicherung.

Hinweis

3
  So kannst du dir die Erbschaftsteuer komplett sparen!

Um die Erbschaftsteuer bei den Vertragsleistungen einer Risikolebensversicherung zu vermeiden, gibt es zwei Optionen. Eine Risikolebensversicherung kannst du mit deinem Partner gemeinsam abschließen. So zahlt jeder 50 % der Versicherung und im Todesfall wird an den hinterbliebenen Partner ausgezahlt.

Diese Option wird von einigen Versicherungen nicht angeboten, daher ist auch die Risikolebensversicherung über Kreuz eine Option. Dabei versichert jeder Partner den jeweils anderen. Auch hier handelt es sich dann nicht mehr um Erbe, sondern um eine Vertragsleistung, wenn die Versicherung zahlt.

Hinweis

Fazit

Wie du siehst, kannst du deine Risikolebensversicherung absetzen. Zu einer hohen Steuerrückerstattung gehören aber noch eine ganze Menge andere Kosten, die du absetzen kannst. Doch all diese Kosten zu identifizieren, ist ohne Steuerberater nicht einfach - deshalb gibt es Steuerbot! Die Steuerbot-App führt dich in nur 20 Minuten mit einfachen Fragen durch deine Steuererklärung und hilft dir, all deine absetzbaren Kosten abzusetzen. Steuerspartipps inklusive!

Sprechblase

Häufig gestellte Fragen zum Absetzen der Risikolebensversicherung

Welche weiteren Versicherungen kann ich von der Steuer absetzen?

Grundsätzlich sind die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und der Basisabsicherung der Kranken- und Pflegeversicherung immer absetzbar. Weitere Versicherungen sind nur dann absetzbar, wenn diese dich als Person versichern, Sachversicherungen sind damit also ausgeschlossen.
Bist du alleinstehend, dann wirken sich Beiträge zu sonstigen Versicherungen nur aus, wenn deine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung die Grenze von 1.900 € nicht überschreiten. Bei Ehepaaren liegt die Grenze bei 3.800 €.
Keine Sorge, die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung sind nicht bis dahin gedeckelt, diese werden voll angerechnet. Nur der Abzug sonstiger Versicherungen entfällt.

Lohnt es sich Versicherungen abzuschließen, um Steuern zu sparen?

Nur um Steuern zu sparen, solltest du keine Versicherung abschließen. Wenn du all deine Ausgaben prüfst, findest du garantiert bessere Steuersparmöglichkeiten 😉

Du hast Fragen zu Steuerbot? Schreib uns!

Unser Support steht dir jederzeit unter support@steuerbot.com zur Verfügung.

support_bild.png

Dokument

Garantierte Antwort in 24 Stunden

Wir machen keine leeren Versprechungen und halten uns dran.

Dokument

Professionell und Kompetent

Auf unsere ausgebildeten Steuerexperten:innen ist immer Verlass.

Dokument

Wie ein Freund

Denn mit Freunden ist das Leben schöner. Wir pflegen einen herzlichen und persönlichen Austausch mit dir.

Hat dir der Artikel weitergeholfen?

😞
😐
😃

DISCLAIMER

Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine:n zertifizierte:n Steuerberater:in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


Das könnte dich auch interessieren



Geld kommt angeflogen

Sichere dir noch heute deine Rückerstattung

Jetzt Steuererklärung machen