Was sind Pflegesachleistungen?
Du wirst daheim gepflegt und hast den Pflegegrad 2 oder höher? Dann stehen dir sogenannte Pflegesachleistungen zu, um diese Kosten besser zu stemmen. Wie genau du deine Pflegesachleistungen beantragst und wie hoch sie sind, das erfährst du hier 🤝
Das Wichtigste zu Pflegesachleistungen in Kürze
- 💡Pflegesachleistungen sind professionelle häusliche Pflegeleistungen durch zugelassene Pflegedienste, wie etwa Körperpflege, Betreuung oder Hilfe im Haushalt.
- 📋Anspruch haben pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 2 bis 5, die zu Hause gepflegt werden. Bei Pflegegrad 1 gilt nur der Entlastungsbetrag von 125 € monatlich.
- 💶Die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zu folgenden monatlichen Höchstbeträgen: PG 2: 796 €, PG 3: 1.497 €, PG 4: 1.859 €, PG 5: 2.299 €.
- 🤝Pflegesachleistung vs. Pflegegeld: Sachleistungen werden direkt mit der Pflegekasse abgerechnet, während das Pflegegeld an Pflegebedürftige ausgezahlt wird.
- 🔄Bei Kombinationsleistungen kann nicht genutztes Sachleistungsbudget anteilig als Pflegegeld ausgezahlt werden.
- 🧾Bis zu 40 % ungenutzter Sachleistungen können über den Umwandlungsanspruch für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsangebote eingesetzt werden.
- 📞Antragstellung: erfolgt formlos bei der Pflegekasse. Das Antragsdatum bestimmt den Beginn der Leistungsgewährung.

Die Themen im Überblick
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Was sind Pflegesachleistungen?
Pflegesachleistungen sind Dienstleistungen, die von einem professionellen Pflegedienst erbracht werden, um pflegebedürftige Menschen zu Hause zu unterstützen🏡Das bedeutet:
Ein ambulanter Pflegedienst kommt regelmäßig vorbei und hilft bei der Körperpflege,
der Betreuung und im Haushalt. Die Kosten dafür übernimmt die Pflegekasse,
bis zur Höchstgrenze des jeweiligen Pflegegrads 💶
Beispiel
- 🧼Hilfe beim Waschen, Anziehen und Essen
- 🧍♀️Unterstützung beim Gehen oder Umlagern
- 💬Betreuung, Gespräche, gemeinsame Beschäftigung
- 🏠Hilfe beim Einkaufen, Kochen oder Putzen
- 👩👦Anleitung und Beratung für Angehörige
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Wer hat Anspruch auf Pflegesachleistungen?
Anspruch auf Pflegesachleistungen haben alle pflegebedürftigen Personen mit einem anerkannten Pflegegrad von 2 bis 5, die in ihrer häuslichen Umgebung gepflegt werden. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:- Du wohnst zu Hause, also nicht dauerhaft im Pflegeheim.
- Du bekommst professionelle Hilfe durch einen ambulanten Pflegedienst.
- Der Pflegedienst hat einen Versorgungsvertrag mit deiner Pflegekasse.
- Auch, wenn du bei Angehörigen oder Freund:innen wohnst, gilt der Anspruch.
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Wie kannst du Pflegesachleistungen beantragen?
Du kannst Pflegesachleistungen ganz einfach bei deiner Pflegekasse beantragen.Die Pflegekasse gehört immer zu deiner Krankenkasse, also findest du dort auch die richtigen Kontaktdaten.
So gehst du Schritt für Schritt vor:
1️⃣ Formlosen Antrag stellen
Ein kurzer Brief, eine E-Mail oder sogar ein Anruf bei der Pflegekasse reicht zunächst aus.
2️⃣ Pflegegrad nachweisen oder beantragen
Wenn du bereits einen Pflegegrad (2–5) hast, kannst du einfach Nachweis mitschicken. Falls du noch keinen Pflegegrad hast, beauftragt die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst mit einem Gutachten.
3️⃣ Pflegedienst auswählen
Wähle einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst aus, der mit deiner Pflegekasse abrechnet. Du kannst den Pflegedienst frei wählen und jederzeit wechseln.
4️⃣ Pflegekasse prüft und bewilligt
Die Kasse schickt dir eine schriftliche Bewilligung. Ab diesem Zeitpunkt werden die Kosten direkt zwischen Pflegedienst und Kasse abgerechnet. Du musst dich ab dann also auch nicht mehr um das Finanzielle kümmern.
Hinweis
Das Antragsdatum zählt! Wenn dein Antrag später bewilligt wird, bekommst du die Leistung rückwirkend ab dem Antragstag.
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Wie hoch sind die Pflegesachleistungen je Pflegegrad?
Die Höhe der Pflegesachleistungen hängt vom Pflegegrad ab.- Pflegegrad 1 → 0 € (kein Anspruch auf reguläre Pflegesachleistungen)
- Pflegegrad 2 → 796 €
- Pflegegrad 3 → 1.497 €
- Pflegegrad 4 → 1.859 €
- Pflegegrad 5 → 2.299 €
Hinweis
Diese Beträge sind Maximalbeträge. Die tatsächliche Leistung hängt davon ab, wie viel tatsächlich an Pflegedienstleistungen in Anspruch genommen wird.
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Was ist der Unterschied zwischen Pflegesachleistungen und Pflegegeld?
Der Unterschied zwischen Pflegesachleistungen und Pflegegeld liegt vor allem darin,wer die Pflege erbringt und wie das Geld ausgezahlt wird 💶
Pflegesachleistungen:
Pflegesachleistungen sind für professionelle Pflege durch einen Pflegedienst. Die Pflegekasse bezahlt direkt den Pflegedienst, du bekommst also kein Geld ausgezahlt. Der Pflegedienst hilft zum Beispiel bei Körperpflege, Anziehen, Essen, Hausarbeit oder Betreuung. Anspruch besteht ab Pflegegrad 2.
Pflegegeld:
Pflegegeld für häusliche Pflege durch Angehörige oder Freunde. Das Pflegegeld wird direkt an die pflegebedürftige Person überwiesen und du kannst selbst entscheiden, wie du das Geld verwendest, zum Beispiel als Anerkennung für pflegende Angehörige. Auch hier besteht der Anspruch ab Pflegegrad 2.
Kombinationsleistung:
Wenn du beides nutzt, also teils Pflegedienst, teils Angehörige, spricht man von einer Kombinationsleistung. Dann bekommst du anteilig Pflegegeld und Pflegesachleistungen.

Fazit
Du weißt nun, wie du deine Pflegesachleistungen nutzen kannst, um Pflegekosten zu reduzieren. Als Person mit Pflegegrad hast du oftmals noch Anspruch auf weitere Steuervorteile, die du aber nur wirklich ausnutzen kannst, wenn du deine Steuererklärung machst. Mit der Steuerbot-App brauchst du dafür nur 20 Minuten und keinerlei Steuerfachwissen. Probier's doch mal aus 😉

Häufig gestellte Fragen zu Pflegesachleistungen
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