Kannst du Parkgebühren von der Steuer absetzen?
Jeder Arbeitnehmer hat hin und wieder beruflich bedingte Parkgebühren. Natürlich fragt man sich da dann, ob diese vielleicht auch steuerlich absetzbar sind. In vielen Fällen ist das möglich. Welche Parkgebühren du absetzen kannst und welche nicht, das erfährst du hier 🤝
Das Wichtigste zu Parkgebühren absetzen in Kürze
- 🅿️Parkgebühren sind steuerlich absetzbar, wenn sie beruflich bedingt sind, z. B. bei Dienstreisen oder Außenterminen.
- 🚗Nicht absetzbar sind Parkkosten am eigenen Arbeitsplatz, da die Pendlerpauschale bereits steuerlich berücksichtigt wird.
- 📘Ein Fahrtenbuch ist Pflicht, um Parkgebühren bei Dienstfahrten korrekt nachzuweisen und abzusetzen.
- 🧾Alle Parkbelege gut aufbewahren, sie dienen als Nachweis für das Finanzamt und sollten vollständig und leserlich sein.

Die Themen im Überblick
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Wann sind Parkgebühren steuerlich absetzbar?
Parkgebühren kannst du nur dann von der Steuer absetzen, wenn sie im Rahmen deiner beruflichen Tätigkeit entstehen. Entscheidend ist also: Wofür hast du das Auto genutzt?Präzise gesagt sind Parkgebühren absetzbar, wenn:
- ✅die Fahrt beruflich bedingt war (z. B. Kundenbesuch, Außendienst, Dienstreise)
- ✅du ein Fahrtenbuch führst oder den Zweck der Fahrt klar dokumentierst
- ✅der Parkplatz nicht an deiner regelmäßigen Arbeitsstätte liegt
❌ Nicht absetzbar sind Parkgebühren:
- für private Fahrten
- am festen Arbeitsplatz, wenn du dort regelmäßig parkst – hier gilt die Entfernungspauschale
Hinweis
Du musst deine Fahrten im besten Fall in einem Fahrtenbuch aufzeichnen, sodass die Kosten für das Finanzamt nachvollziehbar sind. Auch Quittungen und Parktickets musst du aufheben.
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Sind Parkgebühren für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte absetzbar?
Bei Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte, also zu deiner Arbeit, sind die Parkkosten leider nicht absetzbar. Deine Parkgebühren sind hier schon in der Entfernungspauschale mit eingerechnet. Du solltest hier also ganz besonders darauf achten, möglichst günstig zu parken, damit sich die Entfernungspauschale auch wirklich lohnt 😅3
Wie werden Parkgebühren bei Dienstreisen behandelt?
Wenn du mit dem Auto auf Dienstreise bist und fürs Parken zahlen musst, kannst du die Parkgebühren als Reisekosten absetzen, aber nur unter bestimmten Bedingungen 🅿️- ✅Parkgebühren zählen zu den Reisenebenkosten
- ✅Sie sind steuerlich absetzbar, weil sie beruflich veranlasst sind
- ✅Die Kosten kannst du als Werbungskosten (Arbeitnehmer) oder Betriebsausgaben (Selbstständige) angeben
📄 Wichtig:
- Die Reise muss außerhalb deiner regelmäßigen Arbeitsstätte stattfinden
- Du brauchst einen Beleg oder Quittung für die Parkgebühr
- Du solltest den Zusammenhang zur Dienstreise dokumentieren (z. B. im Fahrtenbuch) 📖
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Wo trägst du Parkgebühren in deiner Steuererklärung ein?
Wo du deine Parkgebühren einträgst, hängt davon ab, ob du angestellt oder selbstständig bist. Arbeitnehmer tragen Parkgebühren in Anlage N in der Steuererklärung ein. Selbstständige tragen Parkgebühren in die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (kurz EÜR) ein.
Fazit
Du weißt nun, welche Parkgebühren du von der Steuer absetzen kannst und welche nicht. Jetzt fehlt nur noch ein Schritt, um Steuern zu sparen – deine Steuererklärung! Mit der Steuerbot-App brauchst du nur 20 Minuten für deine Steuererklärung und keinerlei Fachwissen! Probier's doch mal aus 😉

Häufig gestellte Fragen zu Parkgebühren
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