Was ist die Opfergrenze?
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Was ist die Opfergrenze?
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Was ist die Opfergrenze?

Pascal Eckel
Steuer-Experte
Uhr6 min Lesedauer
KalenderAktualisiert am: 31.03.2025

Die Opfergrenze sagt an, wie viel du als Unterhaltszahlungen in deiner Steuererklärung absetzen kannst. Welche Faktoren die Opfergrenze beeinflussen, wie sie berechnet wird und wie hoch sie für dich ist, erfährst du hier 🤝

Das wichtigste zur Opfergrenze in Kürze

  • 📉
    Opfergrenze: Unterhaltsleistungen sind nur bis zu einem bestimmten Anteil des Nettoeinkommens als außergewöhnliche Belastung abziehbar.
  • 📊
    Berechnung: 1 % je volle 500 € Nettoeinkommen – maximal 50 % des Nettoeinkommens.
  • 👨‍👩‍👧
    Abzüge: Die Opfergrenze wird um je 5 % pro Kind und 5 % für die Ehefrau reduziert – maximal um 25 %.
  • Keine Opfergrenze bei Unterhalt an den Ehegatten – gilt unabhängig vom Wohnort der unterhaltenen Person.
Fakten

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  Was ist die Opfergrenze?

Die Opfergrenze ist eine steuerliche Begrenzung, wie viel Unterhalt du als außergewöhnliche Belastung in deiner Steuererklärung geltend machen darfst.

Sie soll sicherstellen, dass dir trotz Unterhaltszahlungen noch genug eigenes Einkommen für den Lebensunterhalt bleibt. Das Finanzamt erkennt Unterhaltsleistungen nur insoweit an, wie sie in einem angemessenen Verhältnis zu deinem Nettoeinkommen stehen ⚖️

Die Opfergrenze gilt für Unterhaltsleistungen an bedürftige Angehörige, nicht für den Ehegatten. Sie beträgt 1 % je volle 500 € Nettoeinkommen, maximal jedoch 50 %. Wenn du für Kinder oder Ehepartner mitverantwortlich bist, reduziert sich die Grenze um 5 % je Kind und um 5 % für den Ehepartner, maximal jedoch um 25 %.

Beispiel

  • Nettoeinkommen: 20.000 €
  • 1 % je 500 € = 40 %
  • 2 Kinder + Ehefrau = –15 %
  • Ergebnis: Opfergrenze = 25 % → 4.000 € abzugsfähig

👉 Nur bis zu dieser Grenze erkennt das Finanzamt deine Unterhaltszahlungen als steuerlich absetzbar an.

Beispiel

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  Welche Einschränkungen gibt es bei der Opfergrenze?

Gilt nicht für den Ehegatten

Die Opfergrenze findet keine Anwendung, wenn du deinen Ehepartner unterhältst. Hier gelten andere steuerliche Regeln.

Maximale Belastung von 50 %

Selbst bei sehr hohem Einkommen darf die Opfergrenze höchstens 50 % deines Nettoeinkommens betragen – auch wenn du z. B. keine Familie versorgen musst.

Reduzierung bei eigener Unterhaltspflicht

Musst du selbst für Kinder oder Ehepartner sorgen, reduziert sich die Opfergrenze:

  • –5 % je Kind
  • –5 % für den Ehepartner
  • aber maximal um 25 % insgesamt

Nur für bestimmte Unterhaltsleistungen

Die Opfergrenze gilt nur für Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen, z. B. Eltern oder volljährige Kinder ohne Einkommen. Nicht alle Zahlungen fallen darunter.

Nettoeinkommen entscheidend

Die Berechnung der Opfergrenze richtet sich nach deinem Nettoeinkommen, also nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben. Ein höheres Bruttoeinkommen hilft hier also nicht weiter.

Hinweis

Fazit

Das Absetzen von Unterhaltszahlungen bietet große steuerliche Entlastung. Damit du das für dich nutzen kannst, während du deine Angehörigen unterstützt, musst du aber deine Steuererklärung abgeben. Mit der Steuerbot-App dauert das nur 20 Minuten und du brauchst keinerlei Steuerfachwissen. Probier's doch mal aus 😉

Sprechblase

Häufig gestellte Fragen zur Opfergrenze

Was gilt bei Partnern, die im Ausland leben?

Auch bei Partnern, die im Ausland leben gelten die gleichen Regeln. Die Opfergrenze gilt und ist von den gleichen Faktoren abhängig.

Was gilt bei Ex-Partnern und dauernd getrennt lebenden Partnern?

Bei Unterhaltszahlungen an deinen Ex-Partner gibt es die Möglichkeit sie als Sonderausgaben in Anlage U abzusetzen. Das bedarf aber der Zustimmung deines Ex-Partners. Bekommst du keine Zustimmung, setzt du die Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastungen ab.

Wie hoch ist der Höchstbetrag für Unterhaltsleistungen?

Der absetzbare Höchstbetrag für Unterhaltsleistungen entspricht immer dem Grundfreibetrag des jeweiligen Jahres.

Du hast Fragen zur Opfergrenze? Schreib uns!

Unser Support steht dir jederzeit unter support@steuerbot.com zur Verfügung.

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