Was ist die Opfergrenze?
Die Opfergrenze sagt an, wie viel du als Unterhaltszahlungen in deiner Steuererklärung absetzen kannst. Welche Faktoren die Opfergrenze beeinflussen, wie sie berechnet wird und wie hoch sie für dich ist, erfährst du hier 🤝
Das wichtigste zur Opfergrenze in Kürze
- 📉Opfergrenze: Unterhaltsleistungen sind nur bis zu einem bestimmten Anteil des Nettoeinkommens als außergewöhnliche Belastung abziehbar.
- 📊Berechnung: 1 % je volle 500 € Nettoeinkommen – maximal 50 % des Nettoeinkommens.
- 👨👩👧Abzüge: Die Opfergrenze wird um je 5 % pro Kind und 5 % für die Ehefrau reduziert – maximal um 25 %.
- ✅Keine Opfergrenze bei Unterhalt an den Ehegatten – gilt unabhängig vom Wohnort der unterhaltenen Person.

Die Themen im Überblick
1
Was ist die Opfergrenze?
Die Opfergrenze ist eine steuerliche Begrenzung, wie viel Unterhalt du als außergewöhnliche Belastung in deiner Steuererklärung geltend machen darfst.Sie soll sicherstellen, dass dir trotz Unterhaltszahlungen noch genug eigenes Einkommen für den Lebensunterhalt bleibt. Das Finanzamt erkennt Unterhaltsleistungen nur insoweit an, wie sie in einem angemessenen Verhältnis zu deinem Nettoeinkommen stehen ⚖️
Die Opfergrenze gilt für Unterhaltsleistungen an bedürftige Angehörige, nicht für den Ehegatten. Sie beträgt 1 % je volle 500 € Nettoeinkommen, maximal jedoch 50 %. Wenn du für Kinder oder Ehepartner mitverantwortlich bist, reduziert sich die Grenze um 5 % je Kind und um 5 % für den Ehepartner, maximal jedoch um 25 %.
Beispiel
- Nettoeinkommen: 20.000 €
- 1 % je 500 € = 40 %
- 2 Kinder + Ehefrau = –15 %
- Ergebnis: Opfergrenze = 25 % → 4.000 € abzugsfähig
👉 Nur bis zu dieser Grenze erkennt das Finanzamt deine Unterhaltszahlungen als steuerlich absetzbar an.
Schneller als die Anderen!🏃
Sichere dir deine Rückerstattung für 2024 jetzt schon, solange die Finanzämter noch nicht so zu viel tun haben 🚀


2
Welche Einschränkungen gibt es bei der Opfergrenze?
Gilt nicht für den Ehegatten
Die Opfergrenze findet keine Anwendung, wenn du deinen Ehepartner unterhältst. Hier gelten andere steuerliche Regeln.
Maximale Belastung von 50 %
Selbst bei sehr hohem Einkommen darf die Opfergrenze höchstens 50 % deines Nettoeinkommens betragen – auch wenn du z. B. keine Familie versorgen musst.
Reduzierung bei eigener Unterhaltspflicht
Musst du selbst für Kinder oder Ehepartner sorgen, reduziert sich die Opfergrenze:
- –5 % je Kind
- –5 % für den Ehepartner
- aber maximal um 25 % insgesamt
Nur für bestimmte Unterhaltsleistungen
Die Opfergrenze gilt nur für Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen, z. B. Eltern oder volljährige Kinder ohne Einkommen. Nicht alle Zahlungen fallen darunter.
Nettoeinkommen entscheidend
Die Berechnung der Opfergrenze richtet sich nach deinem Nettoeinkommen, also nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben. Ein höheres Bruttoeinkommen hilft hier also nicht weiter.

Fazit
Das Absetzen von Unterhaltszahlungen bietet große steuerliche Entlastung. Damit du das für dich nutzen kannst, während du deine Angehörigen unterstützt, musst du aber deine Steuererklärung abgeben. Mit der Steuerbot-App dauert das nur 20 Minuten und du brauchst keinerlei Steuerfachwissen. Probier's doch mal aus 😉

Häufig gestellte Fragen zur Opfergrenze
Was gilt bei Partnern, die im Ausland leben?
Was gilt bei Ex-Partnern und dauernd getrennt lebenden Partnern?
Wie hoch ist der Höchstbetrag für Unterhaltsleistungen?
Du hast Fragen zur Opfergrenze? Schreib uns!
Unser Support steht dir jederzeit unter support@steuerbot.com zur Verfügung.

Garantierte Antwort in 24 Stunden
Wir machen keine leeren Versprechungen und halten uns dran.

Professionell und Kompetent
Auf unsere ausgebildeten Steuerexperten:innen ist immer Verlass.

Wie ein Freund
Denn mit Freunden ist das Leben schöner. Wir pflegen einen herzlichen und persönlichen Austausch mit dir.
Hat dir der Artikel weitergeholfen?
DISCLAIMER
Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine:n zertifizierte:n Steuerberater:in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.