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Ist der Nachtzuschlag steuerfrei?

Steuer-Experte
5 min Lesedauer
Aktualisiert am: 01.08.2025

Nachtzuschläge sollen dich finanziell für unangenehme Arbeitszeiten ausgleichen. Für viele Arbeitnehmer ist das extrem lukrativ und dient der finanziellen Absicherung. Wie so oft in Deutschland stellt sich hier nun die Frage der Besteuerung. Wie es steuerlich um Nachtzuschläge steht, das erfährst du hier 🤝

Das Wichtigste zum Nachtzuschlag in Kürze:

  • 🌙
    Nachtarbeit ist Arbeit zwischen 23:00 und 6:00 Uhr, in Bäckereien: 22:00 bis 5:00 Uhr. Es zählen nur Einsätze mit mindestens 2 Stunden in diesem Zeitraum als Nachtarbeit.
  • 💰
    Zuschlagshöhe: Es steht kein fester Satz im Gesetz, aber meist 25 % auf den Bruttostundenlohn, bei Dauernachtarbeit oft 30 %. Bei verminderter Belastung kann der Zuschlag geringer ausfallen.
  • 🧾
    Berechnung: Stundenlohn × Nachtstunden × Zuschlagsfaktor = Nachtarbeitslohn.
  • 🧾
    Steuerfreiheit: Zuschläge sind steuerfrei bis zu einem Grundlohn von 50 € pro Stunde. Zuschläge für 0 bis 4 Uhr sind bis 40 % steuerfrei.
  • Kein Zuschlag, wenn die 2-Stunden-Grenze nicht erreicht wird (z. B. nur 1 Nachtstunde gearbeitet). Auch Pausen zählen nicht.
Fakten

1
  Wann steht dir ein Nachtzuschlag zu?

Du hast Anspruch auf einen Nachtzuschlag, wenn du mindestens 2 Stunden in der gesetzlich festgelegten Nachtzeit arbeitest und du regelmäßig bei Nacht arbeitest 🌙

Nachtarbeit gilt zwischen 23 Uhr und 6 Uhr bzw. bei Bäckereien und Konditoreien zwischen 22 Uhr und 5 Uhr. Von regelmäßiger Nachtarbeit spricht man, wenn du mindestens 48 Tage im Jahr oder regelmäßig im Rahmen von Wechselschicht Nachtarbeit leistest.

Hinweis

Wenn du nur gelegentlich oder kurzfristig nachts arbeitest, steht dir kein Nachtzuschlag zu.

Ausnahme: Dein Arbeitsvertrag oder ein Tarifvertrag regelt etwas anderes – dann gilt, was dort steht!

Hinweis

Abgabefrist verpasst? 🥵

Du hast die Steuerfrist am 31. Juli 2025 verpasst? Reiche jetzt schnell nach, bevor sich das Finanzamt bei dir meldet.

2
  Wie wird Nachtarbeit in der Steuer behandelt?

Steuerfrei sind Zuschläge für Nachtarbeit, wenn:

  • sie 25 % deines Grundlohns nicht überschreiten
  • sie 40 % betragen bei Nachtarbeit zwischen 0 und 4 Uhr
  • dein Grundlohn nicht mehr als 50 € pro Stunde beträgt

Hinweis

Für die Sozialversicherung liegt die Freigrenze bei 25 € Stundenlohn. Wenn du darüber liegst, fallen Beiträge an.

Hinweis
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Fazit

Egal, ob du steuerfreie Nachtzuschläge bekommst oder nicht, Steuern sparen lohnt sich immer für dich und das geht natürlich am besten, indem du eine Steuererklärung abgibst. Früher war das noch sehr komplex oder teuer. Heutzutage ist die Steuererklärung kein Problem mehr, dank der Steuerbot-App. So brauchst du nur 20 Minuten für deine Steuererklärung und was du nicht mehr brauchst sind ein großes Budget und Steuerfachwissen 🤯

Sprechblase

Häufig gestellte Fragen zum Nachtzuschlag

Du hast Fragen zum Nachtzuschlag? Schreib uns!

Unser Support steht dir jederzeit unter support@steuerbot.com zur Verfügung.

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