Berufliche Unfallversicherung als Werbungskosten absetzen
Berufliche Unfallversicherung als Werbungskosten absetzen
Berufliche Unfallversicherung als Werbungskosten absetzen
💸  Ausgaben

Berufliche Unfallversicherung als Werbungskosten absetzen

Deine berufliche Unfallversicherung sichert dich ab, falls du durch einen Arbeitsunfall nicht mehr befähigt bist, deinen Beruf weiterzuführen. Diese Versicherung ist nicht nur sinnvoll, sondern kann sogar steuerlich abgesetzt werden und deine Steuerlast senken 🤩

Das wichtigste zum Thema Berufliche Unfallversicherung absetzen in Kürze:

  • 🤩
    Jeder Arbeitnehmer hat einige Versicherungen, die von der Steuer abgesetzt werden können.
  • 🛟
    Versicherungen mit der größten Auswirkung auf deine Erstattung: Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungen.
  • 📱
    Sachversicherungen können in der Regel nicht abgesetzt werden.
Fakten

Die berufliche Unfallversicherung gehört zu den Werbungskosten

Während die meisten Versicherungen als Vorsorgeaufwendungen abgesetzt werden oder gar nicht absetzbar sind, gibt es für beruflich relevante Versicherungen eine Ausnahme. Im Falle deiner beruflichen Unfallversicherung kannst du die kompletten Versicherungsbeiträge als Werbungskosten absetzen. Sollte dein Arbeitgeber die Kosten für dich tragen, kannst du sie natürlich nicht absetzen 😉

Hinweis

Fazit

Du siehst, manche Versicherungen lassen sich absetzen, andere nicht. Auf dem Weg zu einer hohen Rückerstattung gibt es jedoch viele weitere Kosten, die du absetzen kannst. Doch all diese Kosten zu identifizieren, ist ohne Steuerberater nicht einfach - deshalb gibt es Steuerbot! Die Steuerbot-App führt dich in nur 20 Minuten mit einfachen Fragen durch deine Steuererklärung und hilft dir, all deine absetzbaren Kosten abzusetzen. Steuerspartipps inklusive!

Sprechblase

Häufig gestellte Fragen zum Absetzen der beruflichen Unfallversicherung

Welche Versicherungen kann ich von der Steuer absetzen?

Grundsätzlich sind die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und der Basisabsicherung der Kranken- und Pflegeversicherung immer absetzbar. Weitere Versicherungen sind nur dann absetzbar, wenn diese dich als Person versichern, Sachversicherungen sind damit also ausgeschlossen.
Bist du alleinstehend, dann wirken sich Beiträge zu sonstigen Versicherungen nur aus, wenn deine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung die Grenze von 1.900 € nicht überschreiten. Bei Ehepaaren liegt die Grenze bei 3.800 €.
Keine Sorge, die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung sind nicht bis dahin gedeckelt, diese werden voll angerechnet. Nur der Abzug sonstiger Versicherungen entfällt.

Lohnt es sich Versicherungen abzuschließen, um Steuern zu sparen?

Nur um Steuern zu sparen, solltest du keine Versicherung abschließen. Wenn du all deine Ausgaben prüfst, findest du garantiert bessere Steuersparmöglichkeiten 😉

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Unser Support steht dir jederzeit unter support@steuerbot.com zur Verfügung.

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