☝️  Allgemeines

Was ist die Zurechnungszeit?

Pascal Eckel
Steuer-Experte
Uhr8 min Lesedauer
KalenderAktualisiert am: 05.06.2025

Wer sich mit der eigenen Rente beschäftigt oder wer bereits früher aus verschiedenen Gründen in Rente gehen musste, der hat vielleicht schon von der Zurechnungszeit gehört. Was genau es mit der Zurechnungszeit auf sich hat und ob sie für dich ein Faktor ist, das erfährst du hier 🤝

Das Wichtigste zur Zurechnungszeit in Kürze

  • Die Zurechnungszeit ist eine beitragsfreie Zeit, die so tut, als ob man bis zu einem bestimmten Alter weitergearbeitet hätte.
  • 👩‍⚕️
    Sie gilt bei Erwerbsminderungs-, Hinterbliebenen- und Erziehungsrenten und verbessert dadurch die Rentenhöhe.
  • 📅
    Die Zurechnungszeit wurde schrittweise verlängert – ab 2024 gilt sie bis zum 65. Geburtstag, bis 2031 soll sie auf 67 Jahre steigen.
  • 📉
    Lücken im Versicherungsverlauf oder ungünstige letzte vier Jahre können die Bewertung verschlechtern.
Fakten

1
  Was ist die Zurechnungszeit?

Die Zurechnungszeit ist eine besondere Zeit für die Rentenberechnung. Sie zählt als beitragsfreie Zeit, wird also „dazu gerechnet“, obwohl keine Beiträge gezahlt wurden.

Die Zurechnungszeit gilt bei Erwerbsminderungsrenten, Hinterbliebenenrenten und Erziehungsrenten.

Was bringt die Zurechnungszeit?

Die Zurechnungszeit tut so, als hätte die verstorbene oder erwerbsgeminderte Person weitergearbeitet – mit ihrem bisherigen Durchschnittsverdienst. Dadurch erhöht sich die Rente!

2
  Für welchen Rentenarten ist die Zurechnungszeit relevant?

Die Zurechnungszeit ist für bestimmte Rentenarten wichtig, bei denen Menschen frühzeitig aus dem Arbeitsleben ausscheiden – zum Beispiel durch Krankheit oder Tod.

Sie spielt bei folgenden Rentenarten eine Rolle:

  • 🧑‍🦽
    Rente wegen Erwerbsminderung: Wenn jemand aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr (voll) arbeiten kann.
  • 🖤
    Hinterbliebenenrente: Wenn der Ehepartner oder ein Elternteil stirbt. Dazu gehören z. B. die Witwen- oder Witwerrente.
  • 👶
    Erziehungsrente: Für geschiedene Alleinerziehende, deren Ex-Partner verstorben ist.

Die Zurechnungszeit sorgt bei diesen Renten dafür, dass so gerechnet wird, als hätte die Person bis zu einem bestimmten Alter (z. B. 65 oder 67 Jahre) weitergearbeitet – mit dem bisherigen Durchschnittsverdienst. Das erhöht die Rentenansprüche, obwohl keine weiteren Beiträge mehr gezahlt wurden.

3
  Wie wird die Zurechnungszeit berechnet?

Die Zurechnungszeit wird so berechnet, als hätte die verstorbene oder erwerbsgeminderte Person weitergearbeitet – auch wenn sie es nicht mehr konnte.

Das funktioniert so:

🧮 Startpunkt:

  • Der Tag, an dem die Erwerbsminderung beginnt oder die Person stirbt.

📅 Endpunkt:

  • Ein gesetzlich festgelegtes Alter, das immer weiter angehoben wurde.
    Beispiele:
  • 2018: bis 62 Jahre und 3 Monate
  • 2020: bis 63 Jahre
  • 2024: bis 65 Jahre
  • Ab 2031: bis 67 Jahre

📉 Was zählt mit?

Die Zurechnungszeit wird mit dem bisherigen durchschnittlichen Einkommen bewertet. Die letzten 4 Jahre vor der Erwerbsminderung werden nicht berücksichtigt, wenn das günstiger ist.

Hinweis

Die Rente soll immer höher ausfallen, obwohl keine Beiträge mehr gezahlt wurden – damit die Person so gestellt wird, als hätte sie normal weitergearbeitet ⚖️

Hinweis

4
  Wie beeinflusst die Zurechnungszeit die Rentenhöhe?

Durch die Zurechnungszeit bekommst du sozusagen „virtuelle Rentenpunkte“. Es wird so gerechnet, als hättest du mit deinem bisherigen Durchschnittsverdienst weitergearbeitet – auch wenn du das wegen Krankheit oder Tod eines Angehörigen nicht mehr konntest.

Je länger die Zurechnungszeit (z. B. bis 65 oder später 67 Jahre), desto mehr Monate werden angerechnet. Das führt zu mehr Entgeltpunkten. Die Rente soll nicht zu niedrig ausfallen, nur weil du vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheidest. Sie gleicht die fehlenden Arbeitsjahre also teilweise aus.

Hinweis

Wenn du in deinem Versicherungsverlauf viele Lücken hast (z. B. keine Beiträge gezahlt), kann das die Bewertung der Zurechnungszeit mindern.

Hinweis

5
  Gibt es Besonderheiten bei der Bewertung der Zurechnungszeit?

Bei der Bewertung der Zurechnungszeit gibt es ein paar Besonderheiten, die du kennen solltest:

📉 Lücken im Versicherungsverlauf

Wenn du z. B. längere Zeit arbeitslos warst oder keine Beiträge gezahlt hast, kann sich das negativ auswirken. Denn die Zurechnungszeit wird nur mit dem Durchschnittsverdienst aus deinen bisherigen Zeiten bewertet. Wenig Beiträge sorgen für einen niedrigeren Durchschnitt und somit für weniger Rentenpunkte.

⏳ Die letzten vier Jahre vor der Erwerbsminderung

Diese Jahre können aus der Berechnung ausgeklammert werden – wenn das für dich günstiger ist. Das soll verhindern, dass z. B. eine lange Krankheitszeit kurz vor der Rente den Durchschnitt zu stark drückt.

📆 Stufenweise Verlängerung

Die Zurechnungszeit wurde seit 2018 schrittweise verlängert – von früher 62 auf künftig 67 Jahre (ab 2031). Das heißt: Je später deine Erwerbsminderung eintritt, desto mehr Zeit wird angerechnet.

6
  Wie wird die Zurechnungszeit gesetzlich geregelt?

📜 Die Zurechnungszeit ist gesetzlich im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) geregelt – genauer gesagt in den §§ 59 bis 62 SGB VI.

Dort steht, wie die Zurechnungszeit, berechnet und bewertet wird und welche Altersgrenzen jeweils gelten.

Hinweis

Fazit

Du weißt nun, was es mit der Zurechnungszeit auf sich hat und wie sie eine Rolle für dich spielen könnte. Was ebenfalls eine wichtige Rolle für dich spielen sollte, egal ob bereits Rentner oder noch nicht, ist die Steuererklärung! Mit der Steuerbot-App dauert deine Steuererklärung nur noch 20 Minuten und du brauchst keinerlei Fachwissen. Probier es doch mal aus 🤯

Sprechblase

Häufig gestellte Fragen zur Zurechnungszeit

Wer entscheidet über die Zurechnungszeit im Rentenfall?

Über die Zurechnungszeit entscheidet die Deutsche Rentenversicherung sobald du deinen Rentenantrag stellst. Du musst dafür keine weiteren Schritte einleiten, die Prüfung der Zurechnungszeit muss erfolgen, egal ob du etwas erwähnst oder nicht.

Wird die Zurechnungszeit auch bei der Regelaltersrente berücksichtigt?

Nein, wenn du bis zum regulären Rentenalter arbeitest und dann in die wohlverdiente Rente gehst, wird keine Zurechnungszeit berücksichtigt, da du deine Rentenansprüche auf regulärem Weg gesammelt hast.

Was ist der Unterschied zwischen Zurechnungszeit und Anrechnungszeit?

Die Zurechnungszeit ist eine fiktive beitragsfreie Zeit, die auf deine Rente angerechnet wird. Die Anrechnungszeit hingegen ist eine echte beitragsfreie Zeit, die dir auf die Rente angerechnet wird. Darunter fallen zum Beispiel deine Jahre als Schüler.

Du hast Fragen zur Zurechnungszeit? Schreib uns!

Unser Support steht dir jederzeit unter support@steuerbot.com zur Verfügung.

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