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Rentenversicherung absetzen – Ist das möglich?

Steuerberater
5 min Lesedauer
Aktualisiert am: 01.08.2025

Die Rentenversicherung gehört zu den Sozialversicherungen und jeder sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer zahlt hier seine individuellen Beiträge gemeinsam mit dem Arbeitgeber. Wusstest du aber auch, dass du diese Beiträge von der Steuer absetzen kannst? 🤩

Das wichtigste zum Thema Rentenversicherung absetzen in Kürze:

  • 🤩
    Jeder Arbeitnehmer hat einige Versicherungen, die von der Steuer abgesetzt werden können.
  • 🛟
    Versicherungen mit der größten Auswirkung auf deine Erstattung: Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungen.
  • 📱
    Sachversicherungen können in der Regel nicht abgesetzt werden.
Fakten

Die Rentenversicherung ist als Vorsorgeaufwendung absetzbar!

Deine Rentenversicherung gehört im Steuerrecht zu den Vorsorgeaufwendungen. Das bedeutet, dass du deine Beiträge zur Rentenversicherung als Sonderausgaben absetzen kannst 🥳


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Du hast die Steuerfrist am 31. Juli 2025 verpasst? Reiche jetzt schnell nach, bevor sich das Finanzamt bei dir meldet.


Das Absetzen von Vorsorgeaufwendungen ist auf einen Höchstbetrag von 1.900 € im Jahr (für Selbstständige 2.800 €) begrenzt, welcher durch das Absetzen von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen in der Regel schon aufgebraucht ist. Weitere Versicherungen nur für Steuerersparnisse abzuschließen würde sich also nicht lohnen 😉

Hinweis

Fazit

Du siehst, manche Versicherungen lassen sich absetzen, andere nicht. Auf dem Weg zu einer hohen Rückerstattung gibt es jedoch viele weitere Kosten, die du absetzen kannst. Doch all diese Kosten zu identifizieren, ist ohne Steuerberater nicht einfach - deshalb gibt es Steuerbot! Die Steuerbot-App führt dich in nur 20 Minuten mit einfachen Fragen durch deine Steuererklärung und hilft dir, all deine absetzbaren Kosten abzusetzen. Steuerspartipps inklusive!

Sprechblase

Häufig gestellte Fragen zum Absetzen der Rentenversicherung

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Unser Support steht dir jederzeit unter support@steuerbot.com zur Verfügung.

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