Glasversicherung absetzen? – Wer kann das?
Glasversicherung absetzen? – Wer kann das?
Glasversicherung absetzen? – Wer kann das?
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Glasversicherung absetzen? – Wer kann das?

Tim Groshaupt
Steuerberater
Uhr5 min Lesedauer
KalenderAktualisiert am: 03.09.2024

Die Glasversicherung gehört zu den Versicherungen, welche für die meisten leider nicht steuerlich absetzbar ist. Es gibt aber einige Ausnahmen, die es dir erlauben könnten, die Versicherungsbeiträge als Werbungskosten abzusetzen. Wen das betrifft, erklären wir hier 🤝

Das wichtigste zum Thema Glasversicherung absetzen in Kürze:

  • 🤩
    Jeder Arbeitnehmer hat einige Versicherungen, die von der Steuer abgesetzt werden können.
  • 🛟
    Versicherungen mit der größten Auswirkung auf deine Erstattung: Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungen.
  • 📱
    Sachversicherungen können in der Regel nicht abgesetzt werden.
Fakten

In Ausnahmefällen gehört die Glasversicherung zu den Werbungskosten

Für die meisten Privatpersonen ist die Glasversicherung eine reine Sachversicherung und gehört somit zu den Kosten der privaten Lebensführung. Somit ist die Glasversicherung nicht absetzbar. Eine Ausnahme gibt es aber.


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Falls du ein Gebäude für unternehmerische Zwecke nutzt, kannst du die kompletten Versicherungsbeiträge der Gebäudeglasversicherung als Werbungskosten absetzen 😉

Hinweis

Fazit

Du siehst, manche Versicherungen lassen sich absetzen, andere nicht. Auf dem Weg zu einer hohen Rückerstattung gibt es jedoch viele weitere Kosten, die du absetzen kannst. Doch all diese Kosten zu identifizieren, ist ohne Steuerberater nicht einfach - deshalb gibt es Steuerbot! Die Steuerbot-App führt dich in nur 20 Minuten mit einfachen Fragen durch deine Steuererklärung und hilft dir, all deine absetzbaren Kosten abzusetzen. Steuerspartipps inklusive!

Sprechblase

Häufig gestellte Fragen zum Absetzen der Glasversicherung

Welche Versicherungen kann ich von der Steuer absetzen?

Grundsätzlich sind die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und der Basisabsicherung der Kranken- und Pflegeversicherung immer absetzbar. Weitere Versicherungen sind nur dann absetzbar, wenn diese dich als Person versichern, Sachversicherungen sind damit also ausgeschlossen.
Bist du alleinstehend, dann wirken sich Beiträge zu sonstigen Versicherungen nur aus, wenn deine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung die Grenze von 1.900 € nicht überschreiten. Bei Ehepaaren liegt die Grenze bei 3.800 €.
Keine Sorge, die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung sind nicht bis dahin gedeckelt, diese werden voll angerechnet. Nur der Abzug sonstiger Versicherungen entfällt.

Lohnt es sich Versicherungen abzuschließen, um Steuern zu sparen?

Nur um Steuern zu sparen, solltest du keine Versicherung abschließen. Wenn du all deine Ausgaben prüfst, findest du garantiert bessere Steuersparmöglichkeiten 😉

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Unser Support steht dir jederzeit unter support@steuerbot.com zur Verfügung.

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