Freunde werben Freunde

Nutzungsbedingungen

Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Werbung von neuen Kunden (nachstehend: „Neukunden“) bei der Steuerbot GmbH (nachstehend: „Steuerbot“) durch bestehende Kunden von Steuerbot (nachstehend: „Bestandskunden“) über die Applikation (nachstehend: „Freunde-werben-Freunde“). Diese Sonderbedingungen werden in den jeweiligen Bedingungen des Freunde-werben-Freunde Programms (nachstehend: „Programmbedingungen“) spezifiziert. Die Programmbedingungen werden Bestandskunden in der App angezeigt.

1. Teilnahmeberechtigter Personenkreis

1.1 Neukunde und Bestandskunde müssen verschiedene natürliche und volljährige Personen sein.

1.2 Der Bestandskunde ist bereits registrierter Kunde und hat mindestens eine Steuererklärung mit Steuerbot ans Finanzamt übermittelt. Neukunde ist jeder Kunde, der noch keine Steuererklärung mit Steuerbot abgeschlossen hat und noch nie einen weiteren Neukunden eingeladen hat.

1.3 Die Kundenbeziehung des Bestandskunden mit Steuerbot muss bis zum Erhalt des Bonus bestehen.

2. Auszahlungsbedingungen

  • Für die Werbung eines Neukunden erhält der Bestandskunde einen Bonus. Abhängig von den in der App spezifizierten Programmbedingungen zum Zeitpunkt der Erfüllung dieser Auszahlungsbedingungen kann neben dem Bestandskunden auch der Neukunde einen Rabatt für seine erste Steuererklärung mit Steuerbot erhalten.
  • Die tatsächliche auszuzahlende Höhe des Bonus für Bestandskunden und der Rabatt für Neukunden bestimmt sich nach den Programmbedingungen zum Zeitpunkt der Erfüllung dieser Auszahlungsbedingungen.
  • Ein Bestandskunde wirbt einen Neukunden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
    • Der Bestandskunde erhält in der App einen für ihn generierten persönlichen Einladungslink. Diesen kann der Bestandskunde an Neukunden versenden. Der Bestandskunde darf den persönlichen Einladungslink nicht öffentlich verbreiten oder verbreiten lassen. Eine Verbreitung ist öffentlich, wenn der Bestandskunde Kommunikationskanäle und Medien ohne individuellen Bezug nutzt (Beispiel: YouTube, WhatsApp-Gruppen, Podcasts, Messengerkanäle, Massen-E-Mails, Online-Foren, Gutschein-Websites).
    • Der eingeladene Neukunde registriert sich bei Steuerbot und erhält seinen Rabatt, indem er auf den Einladungslink klickt.
    • Der eingeladene Neukunde schließt mit seinem Account mindestens eine kostenpflichtige Steuererklärung ab.
  • Der Bonus wird innerhalb von 30 Tagen in der App des Bestandkunden zur Auszahlung bereitgestellt, nachdem die Zahlung der Steuererklärung des Neukunden auf dem Konto der Steuerbot GmbH eingegangen ist.
  • Der Neukunde kann sich seinen Bonus oder auch mehrere Boni innerhalb der App auf sein Bankkonto auszahlen lassen, sobald ihm mindestens ein Bonus dort zur Verfügung steht.

3. Einschränkungen

  • Im Rahmen von Freunde-werben-Freunde kann jeder Bestandskunde einen Gesamtbetrag von maximal 1.000,00 € verdienen. Das entspricht 100 geworbenen Neukunden. Berechtigte Neukunden erhalten den Rabatt nur einmalig. Dies schließt nicht aus, dass sie als Bestandskunden weitere Neukunden werben.
  • Freunde-werben-Freunde wird nur für persönliche und nichtkommerzielle Zwecke angeboten.
  • Der Neukunde kann im Rahmen seiner Registrierung nur einen persönlichen Einladungslink nutzen.
  • Sind die Auszahlungsbedingungen aus Ziff. 2. nicht innerhalb eines Jahres erfüllt, nachdem der Bestandskunde den generierten Einladungslink erhielt, wird Steuerbot diesen Link löschen. Ein Bonus wird dann nicht mehr gezahlt.

4. Keine rechtliche Bindung, jederzeitige Änderung der Sonderbedingungen

  • Mit dem Freunde-werben-Freunde Programm geht keine rechtlich bindende Verpflichtung der Steuerbot GmbH einher.
  • Steuerbot behält sich vor, das Freunde-werben-Freunde Programm jederzeit ohne vorherige Ankündigung und ohne Angabe von Gründen zu ändern oder zu beenden.
  • Die Änderung oder Beendigung des Freunde-werben-Freunde Programms wird in der App und auf der Website verlautbart und tritt mit Verlautbarung in Kraft.
  • Steuerbot wird nach eigenem Ermessen auch einzelne Kunden von der Kundenwerbeaktion ausschließen, wenn diese missbräuchlich oder betrügerisch vorgehen oder gegen die Bedingungen oder Einschränkungen des Freunde-werben-Freunde Programms verstoßen. Eine Begründung des Ausschlusses durch Steuerbot ist nicht erforderlich.
  • Für den Fall, dass eine kommerzielle Nutzung des Freunde-werben-Freunde Programms oder eine öffentliche Verbreitung durch den Bestandskunden Steuerbot erst nach Auszahlung bekannt wird, wird Steuerbot den ausgezahlten Betrag vom Kunden zurückverlangen und ggf. zurückbuchen.

5. Datenschutz

  • Um innerhalb des Freunde-werben-Freunde Programms eine möglichst große Transparenz zu gewährleisten, werden zwischen Bestandskunde und Neukunde folgende Informationen ausgetauscht:
    • Der Neukunde erfährt den Vorname des Bestandskunden, um zu erfahren, wem er den Rabatt auf seine nächste Steuererklärung zu verdanken hat.
    • Der Bestandskunde erhält den Vornamen und den Anfangsbuchstabe des Nachnamens des geworbenen Neukunden, um die Übersicht über alle eingeladenen Freunde zu behalten.
    • Der Bestandskunde wird zudem über den Status der Registrierung und der Steuererklärung des Neukunden informiert, damit er jederzeit nachvollziehen kann, ob und wann er sich seinen Bonus verdient hat.
    Da sich Bestandskunde und Neukunde kennen, sind dies für beide Seiten in der Regel keine unbekannten Informationen.
  • Wenn der Neukunde Benachrichtigungen in der Steuerbot App erlaubt, kann der Bestandskunde, dessen Einladungslink er akzeptiert hat, ihn mit weiteren Push-Benachrichtigungen zur Abgabe der Steuererklärung motivieren.
  • Sollte der Neukunde keine Push-Benachrichtigung wünschen, kann er diese in den Systemeinstellungen seines Betriebssystems jederzeit deaktivieren.