TeilnahmebedingungenSteuerbot-Cashback-Aktion zur Fußball-EM

Teilnahmebedingungen

Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Preisaktion „EM2021“ (nachstehend: „Cashback-EM-Aktion“) bei der Steuerbot GmbH (nachstehend: „Steuerbot“). Diese Teilnahmebedingungen gelten zusätzlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Datenschutzhinweisen.

1. Teilnahmeberechtigter Personenkreis

Alle neuen und bestehenden Steuerbot-Nutzer (nachstehend: „Nutzer“), die für das Steuerjahr 2020 eine gebührenpflichtige Steuererklärung mit der Steuerbot App erstellen und einreichen.

Das Vortäuschen falscher Einkünfte kann eine strafbare Steuerhinterziehung darstellen. Es kann zur Weitergabe dieser Angaben an das zuständige Finanzamt führen. Derartige Täuschungshandlungen führen ferner zum sofortigen Ausschluss von der Aktion und der Nutzung der Steuerbot App.

2. Aktionszeitraum

Diese Preisaktion beginnt am Donnerstag, den 24. Juni 2020, 10:00 Uhr. Die Aktion endet am 30. Juni 2021 um 23:59 Uhr. Steuerbot behält sich vor, sie jederzeit mit sofortiger Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.

3. Erfasste Steuererklärungen

Diese Preisaktion gilt nur für Steuererklärungen für das Jahr 2020. Weitere mit Steuerbot erstellte und eingereichte Steuererklärungen für andere Steuerjahre, z.B. 2019, 2018, 2017 oder 2016 sind von der Preisaktion ausgenommen, auch wenn sie während des Aktionszeitraums eingereicht werden.

Weiterhin sind nur solche Steuererklärungen für das Jahr 2020 von dieser Preisaktion erfasst, die innerhalb des Aktionszeitraumes an das entsprechende Finanzamt übermittelt worden sind.

4. Cashback-Betrag / Auszahlung

Die Höhe des Cashback-Betrags richtet sich nach den gewonnenen Spielen der deutschen Nationalmannschaft bei der Fußball-Europameisterschaft 2020.

Die nachfolgende Aufstellung zeigt die Höhe des Cashback-Betrags:

ErreichtCashback
Viertelfinale5 €
Halbfinale10 €
Finale15 €
Europameister30 €

Nach Abschluss der Europameisterschaft 2020 am 11. Juli 2021, wird der Cashback innerhalb der darauffolgenden drei Wochen auf das vom Nutzer angegebene Girokonto gutgeschrieben. Mit der Eingabe des Aktionscodes erklärt sich der Teilnehmer mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden. Die Auszahlung des Cashbacks findet nur dann statt, wenn zu diesem Zeitpunkt die Übermittlungsgebühr der Steuererklärung 2020 bei Steuerbot beglichen wurde.

5. Freischaltung mit Aktionscode

Um an der Aktion teilzunehmen und die Chance auf einen Cashback zu haben, musst du bei der Bezahlung der Steuererklärung 2020 den Aktionscode EURO2021 einlösen. Der Aktionscode kann nur eingelöst werden, wenn für die Übermittlung der Steuererklärung 2020 eine Gebühr fällig wird.

6. Datenschutz

Zur Feststellung der Gebührenpflicht verarbeiten wir nur die in der Datenschutzerklärung offengelegten Angaben. Die Datenverarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei du bist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, die auf deine Anfrage hin erfolgen erforderlich (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).

7. Widerruf, Änderung

Die Aktion kann jederzeit von Steuerbot widerrufen oder geändert werden.