Aktion Kurzarbeit

Teilnahmebedingungen

Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Preisaktion „Kurzarbeit“ (nachstehend: „Preisaktion“) bei der Steuerbot GmbH (nachstehend: „Steuerbot“). Diese Teilnahmebedingungen gelten zusätzlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Datenschutzhinweisen.

1. Teilnahmeberechtigter Personenkreis

Alle neuen und bestehenden Steuerbot-Nutzer (nachstehend: „Nutzer“), die für das Steuerjahr 2020 eine Steuererklärung mit der Steuerbot App erstellen und einreichen, wenn sie mindestens eines der beiden folgenden Kriterien erfüllen:

  1. Er/sie hat während des Jahres 2020 Kurzarbeitergeld erhalten; oder
  2. Er/sie hat während des Jahres 2020 Arbeitslosengeld I erhalten.

Sollten zwei Nutzer zusammen veranlagt werden, d.h. dass sie eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, genügt es, wenn einer der beiden Partner eines der o.g. Kriterien erfüllt.

Das Vortäuschen falscher Einkünfte kann eine strafbare Steuerhinterziehung darstellen. Es kann zur Weitergabe dieser Angaben an das zuständige Finanzamt führen. Derartige Täuschungshandlungen führen ferner zum sofortigen Ausschluss von der Aktion und der Nutzung der Steuerbot App.

2. Aktionszeitraum

Diese Preisaktion beginnt am Donnerstag, den 14. Januar 2020, 12:00 Uhr. Steuerbot behält sich vor, sie jederzeit mit sofortiger Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Dies geschieht durch die Entfernung entsprechender Hinweise und die Erhebung der jeweils geltenden Übermittlungsgebühr.

3. Erfasste Steuererklärungen

Diese Preisaktion gilt nur für Steuererklärungen für das Jahr 2020. Weitere mit Steuerbot erstellte und eingereichte Steuererklärungen für andere Steuerjahre, z.B. 2019, 2018, 2017 oder 2016 sind von der Preisaktion ausgenommen, auch wenn sie während des Aktionszeitraums eingereicht werden.

Weiterhin sind nur solche Steuererklärungen für das Jahr 2020 von dieser Preisaktion erfasst, die innerhalb des Aktionszeitraumes an das entsprechende Finanzamt übermittelt worden sind.

4. Entfall der Übermittlungsgebühr

Die Übermittlungsgebühr von derzeit 29,95 € pro eingereichter Steuererklärung für das Steuerjahr 2020 entfällt im Aktionszeitraum (Ziff. 2) für den unter Ziff. 1 bestimmten Teilnehmerkreis und die gemäß Ziff. 3 erfassten Steuererklärungen.

5. Freischaltung mit Aktionscode

Um an der Aktion teilzunehmen und eine kostenlose Steuererklärung 2020 zu erhalten, musst du bei der Bezahlung den Aktionscode CORONA2020 einlösen. Wir erkennen anhand der Daten, die du bezüglich des Kurzarbeitergeldes oder Arbeitslosengeld I an das Finanzamt übermittelst, ob du zur Teilnahme an der Preisaktion berechtigt bist. Die Übermittlungsgebühr wird in diesem Fall ausgesetzt und es erfolgt keine Abbuchung. Du erhältst dementsprechend auch keine Rechnung von Steuerbot

6. Datenschutz

Zur Feststellung der Gebührenpflicht verarbeiten wir zusätzlich zu den in der Datenschutzerklärung offengelegten Datenverarbeitungsvorgängen die Angaben zu Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld I. Die Datenverarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei du bist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, die auf deine Anfrage hin erfolgen erforderlich (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).

7. Widerruf, Änderung

Die Aktion kann jederzeit von Steuerbot widerrufen oder geändert werden.