Die Grundsteuer-Erklärung einfach gemacht!
2022 ist die Grundsteuererklärung für alle Eigentümer:innen Pflicht.
Ab dem 1. Juli 2022 und bis zum 31. Januar 2023 kannst du abgeben.
Du musst die Grundsteuererklärung alle 7 Jahre neu einreichen.
Wir zeigen dir, wie du jetzt vorgehen musst!
Was musst du als
Eigentümer jetzt tun?
Als Eigentümer:in 🏠 bist du verpflichtet, 2022 eine Grundsteuererklärung für jede deiner Immobilien abzugeben. Die Grundsteuererklärung ist eine komplett eigenständige Erklärung, unabhängig von deiner Einkommenssteuererklärung. Dieses Jahr musst du also gleich zwei Steuererklärungen einreichen.
Bis zum 31.01.2023 hast du Zeit, die Grundsteuererklärung beim Finanzamt einzureichen.
Die Abgabe muss elektronisch erfolgen. Hierfür hast du zwei Möglichkeiten:
- über ELSTER – das Online-Portal der Finanzverwaltung
- bequem und einfach über die Software-Lösung smartsteuer
Grundsteuererklärung mit ELSTER online
Registrierung: Sofern du noch kein Benutzerkonto hast, kannst du dich einfach registrieren. Die Registrierung kann bis zu zwei Wochen dauern.
Alles digital: Du musst Informationen zu dir hinterlegen. Das ist entweder deine Steuernummer oder das Aktenzeichen der Immobilie. Anschließend musst du bestimmte Fragen zu deiner Immobilie beantworten.
Viele Daten, wie die Gemarkungsnummer, werden automatisch von ELSTER ausgefüllt.
Grundsteuererklärung mit smartsteuer
Grundstück anlegen: Du beginnst, indem du dein Grundstück anlegst und die Art des Grundstücks auswählst.
Daten eingeben: Erfassen aller notwendigen Informationen zu deinen Grundstücken: Lage, Baujahr, Größe und Wohnfläche in Quadratmetern.
Eingaben prüfen und abschicken: Überprüfe deine Eingaben und übermittle anschließend deine Grundsteuererklärung an das Finanzamt.
Die beiden Lösungen
im Vergleich 🥊
Der Vorteil von smartsteuer gegenüber Elster? Die Liegenschaftsinformationen können direkt von den Ämtern abgerufen werden.
Es handelt sich dabei um die Gemarkung, Gemarkungsnummer, Flurstücksnummer, Flurstückszähler, Flurstücksnenner und dem Bodenrichtwert. Du musst diese Infos also nicht extra selbst beim Amt beantragen und in Papierform abholen.
Funktion | ELSTER | Smartsteuer |
---|---|---|
Einfache Registrierung | ||
Überprüfung der Daten | ||
Abruf von Liegenschaftsinformationen | ||
Preis | kostenlos | 34,99 € |
Letzte Lösung: Steuerberater
Mit ELSTER oder smartsteuer sparst du dir den teuren Berater.
Häufige Fragen 💬
Wer muss eine Grundsteuererklärung abgeben?
- Eigentümerinnen und Eigentümer eines Grundstücks
- Eigentümerinnen und Eigentümer eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft
- Bei Grundstücken, die mit einem Erbbaurecht belastet sind: die Erbbauberechtigten
Für welche Objekte muss eine Grundsteuererklärung abgegeben werden?
- Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhäuser
- Eigentumswohnungen
- Gewerblich genutzte Immobilien
- Unbebaute Grundstücke
Welche Formulare braucht man?
Das ist je nach Bundesland unterschiedlich. Die beiden Tools zeigen dir aber genau, was du zur Einreichung der Grundsteuererklärung alles benötigst.
Welche Daten werden benötigt?
- Für das Aktenzeichen und die Lagedaten: Das Informationsschreiben des Finanzamts, sofern du eines erhalten hast. Sonst der letzte Einheitswertbescheid bzw. Grundsteuermessbescheid.
- Für die Steuernummer, das Wohnsitz- /Betriebsstättenfinanzamt und die Identifikationsnummer: Der Einkommensteuerbescheid bzw. Körperschaftsteuerbescheid.
- Für die Eingabe der Flurstücksdaten: Der Datenabruf aus dem BayernAtlas-Grundsteuer, der Notarvertrag, Katasterauszug oder Grundbuchauszug.
- Für die Angabe der Gebäudeflächen: Die Wohnflächenberechnung und Nutzflächenberechnung oder hilfsweise den Bauplan.
Bei smartsteuer werden die meisten Daten automatisch abgerufen!
Wann kann man die Grundsteuererklärung einreichen?
Bei ELSTER und smartsteuer stehen die Erklärungen ab dem 01. Juli 2022 zur Verfügung. Ab diesem Zeitpunkt kannst du die Erklärung anfertigen und einreichen. Das muss dann bis zum 31. Januar 2023 geschehen.
Du hast Fragen? Schreib uns!
Ein gepflegter und persönlicher Austausch ist für uns selbstverständlich. Unser Support-Team steht dir jederzeit unter support@steuerbot.com zur Verfügung.
Das Wichtigste zur Grund-Steuererklärung in Kürze
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss die Grundsteuer ab 2025 neu berechnet werden. Das Problem der bisherigen Grundsteuer liegt darin, dass mit veralteten Einheitswerten gerechnet wird.
Im Zuge der Neuregelung der Grundsteuer müssen bundesweit rund 35 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Die Reform zielt auf eine gerechtere Verteilung der Grundsteuer ab.
Die Neubewertung erfolgt anhand des jeweiligen Bodenrichtwertes, der Grundstücksfläche, Art und Alter des Gebäudes sowie der statistisch ermittelten Nettokaltmiete in der jeweiligen Gemeinde.
Diese Angaben müssen Eigentümer in einer Grundsteuererklärung ihrem Finanzamt übermitteln. Ab Juli 2022 ist die Übermittlung der Erklärung an das Finanzamt möglich und muss bis zum 31. Januar 2023 final erfolgen.