Erwerbsunfähigkeitsversicherung – Ist sie steuerlich absetzbar?
Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung soll dich und dein Vermögen schützen, falls du aus gesundheitlichen Gründen oder wegen eines Unfalls erwerbsunfähig wirst. Es handelt sich bei der Erwerbsunfähigkeitsversicherung um eine Alternative zur privaten Unfallversicherung, falls diese zu teuer oder für dich nicht abschließbar ist. Der Staat unterstützt dich beim Abschließen einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung, denn du kannst deine Versicherungsbeiträge steuerlich absetzen 🤩
Das wichtigste zum Thema Erwerbsunfähigkeitsversicherung absetzen in Kürze:
- 🤩Jeder Arbeitnehmer hat einige Versicherungen, die von der Steuer abgesetzt werden können.
- 🛟Versicherungen mit der größten Auswirkung auf deine Erstattung: Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungen.
- 📱Sachversicherungen können in der Regel nicht abgesetzt werden.
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist als Vorsorgeaufwendung absetzbar!
Deine Erwerbsunfähigkeitsversicherung gehört im Steuerrecht zu den Vorsorgeaufwendungen. Das bedeutet, dass du deine Beiträge zur Erwerbsunfähigkeitsversicherung als Sonderausgaben absetzen kannst 🥳
Das Absetzen von Vorsorgeaufwendungen ist auf einen Höchstbetrag von 1.900 € im Jahr (für Selbstständige 2.800 €) begrenzt, welcher durch das Absetzen von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen in der Regel schon aufgebraucht ist. Weitere Versicherungen nur für Steuerersparnisse abzuschließen würde sich also nicht lohnen 😉

Fazit
Du siehst, manche Versicherungen lassen sich absetzen, andere nicht. Auf dem Weg zu einer hohen Rückerstattung gibt es jedoch viele weitere Kosten, die du absetzen kannst. Doch all diese Kosten zu identifizieren ist ohne Steuerberater nicht einfach - deshalb gibt es Steuerbot! Die Steuerbot-App führt dich in nur 20 Minuten mit einfachen Fragen durch deine Steuererklärung und hilft dir, all deine absetzbaren Kosten abzusetzen. Steuerspartipps inklusive!

Häufig gestellte Fragen zum Absetzen der Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Welche Versicherungen kann ich von der Steuer absetzen?
Bist du alleinstehend, dann wirken sich Beiträge zu sonstigen Versicherungen nur aus, wenn deine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung die Grenze von 1.900 € nicht überschreiten. Bei Ehepaaren liegt die Grenze bei 3.800 €.
Keine Sorge, die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung sind nicht bis dahin gedeckelt, diese werden voll angerechnet. Nur der Abzug sonstiger Versicherungen entfällt.
Lohnt es sich Versicherungen abzuschließen, um Steuern zu sparen?
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