Das Entlastungspaket 2022 und deine Steuererklärung
Das Entlastungspaket 2022 der Bundesregierung kommt. Damit sollen die Folgen steigender Energiepreise für dich als Verbraucher:in abgemildert werden. Ob du davon profitierst und sich das Paket auch auf deine Steuererklärung auswirkt, zeigen wir dir hier. Mit unserem Entlastungspaket-Rechner findest du einfach heraus, wie viel du von der Energiepauschale und weiteren Entlastungen tatsächlich erhältst.
Entlastungspaket-Rechner
Finde mit dem Entlastungspaket-Rechner heraus, wie viel du von der Energiepauschale und dem erhöhten Werbungskostenpauschbetrag tatsächlich profitierst.
25,000 €
Monatsgehalt: 2,083 €
+18 €
+237 €
Die Berechnung bezieht sich auf eine:n Arbeitnehmer:in mit Lohnsteuerklasse 1 ohne Kinder.
Monatliche Entlastung durch den erhöhten Werbungskostenpauschbetrag in Höhe von 1.200 €.
Nettoauszahlung der einmaligen Energiepauschale im September.
🚀 Das Wichtigste zum Entlastungspaket 2022 in Kürze
Angestellte erhalten eine Energiepauschale als Einmalzahlung. Sie beträgt 300 € und wird zusätzlich zum Lohn vom Arbeitgeber ausgezahlt. Das passiert automatisch, kein Antrag von dir nötig.
Familien erhalten für jedes Kind, für das sie Kindergeld erhalten, einen Bonus von 100 € zusätzlich zum Kindergeld.
Die Energiesteuer für Kraftstoffe wird voraussichtlich von Juni bis August gesenkt. Das macht 30 Cent bei Benzin und 14 Cent bei Diesel aus.
Der öffentliche Nahverkehr wird mit einem 9-Euro-Ticket für 90 Tage subventioniert. Das Ticket soll voraussichtlich von Juni bis August gelten.
Das wird im Entlastungspaket enthalten sein
🔌 Energiepauschale für Steuerzahler:innen
Wenn du angestellt bist und auf Lohnsteuerklasse 1 bis 5 arbeitest, profitierst du von der Energiepauschale von 300 €. Diese wird von deinem Arbeitgebenden an dich im September ausgezahlt. Du musst dafür nichts weiter tun.
Mit unserem Entlastungspaket-Rechner kannst du sehen, wie viel du voraussichtlich bekommst.
Die Pauschale unterliegt deinen normalen Lohnsteuerabzugsmerkmalen. Wenn du viel verdienst, wird relativ viel Steuer einbehalten, wenn du wenig verdienst, dementsprechend weniger. Bei kleinen und mittleren Löhnen und Gehältern kommt netto mehr von der Energiepauschale an als bei höheren Löhnen.
Zu den Gruppen, die keinen Anspruch auf die Pauschale haben sollen, gehören derzeit Rentner:innen, Minijobber:innen, Studierende ohne Einnahmen und Auszubildende die keinen Ausbildungslohn erhalten. Nur Studierende und Auszubildende, die BafÖG beziehen, sollen eine einmalige Pauschale von 230 € erhalten.
Die Energiepauschale wird in der Lohnsteuerbescheinigung unter Zeile 3 im Bruttolohn enthalten sein. In der Steuererklärung 2022 musst du also wegen der Energiepauschale nichts beachten. Du kannst einfach die Zahlen aus deiner Lohnsteuerbescheinigung übernehmen.
🧒 Bonus zum Kindergeld
Familien mit Kindern wird ein einmaliger Bonus in Höhe von 100 € pro Kind zum Kindergeld ausgezahlt. Natürlich bekommst du den Bonus auch, wenn du alleinerziehend, getrennt oder nicht mit dem anderen Elternteil verheiratet bist. Der Bonus soll dann später auf den Kinderfreibetrag in der Steuererklärung angerechnet werden. Das ist eine komplizierte Vergleichsberechnung, bei der geprüft wird, ob das ausgezahlte Kindergeld oder der sogenannte Kinderfreibetrag für dich in der Steuererklärung günstiger ist.
Besserverdienende haben bei dieser Vergleichsberechnung durch den ausgezahlten Bonus keine Vorteile. Der Bonus ist also vorteilhaft für Eltern, die niedrige Einkommen haben.
In der Steuererklärung muss immer der Anspruch auf Kindergeld angegeben werden. Dort gibst du zusätzlich dann den Bonus von 100 € pro Kind an. Verwirrend? Steuerbot berechnet automatisch den Anspruch auf Kindergeld inklusive des Bonus. Du musst also nichts weiter machen, als Steuerbot zu nutzen 😉
🛢️ Energiesteuer für Kraftstoffe
Dieser Punkt wird alle Autofahrer:innen freuen. Die Bundesregierung will für drei Monate die Energiesteuer auf Kraftstoffe senken, damit die Bürger:innen weiterhin günstig tanken können. Das soll von Juni bis August gelten. Benzin soll damit 30 Cent und Diesel 14 Cent günstiger werden. Auf deine Steuererklärung hat das keine Auswirkung. Auch wenn du Elektroauto, Fahrrad oder öffentliche Verkehrsmittel nutzt, profitierst du hier leider nicht 😅
🚌 9-Euro-Ticket für öffentlichen Nahverkehr
Natürlich sollen nicht nur Autofahrer:innen von dem Entlastungspaket profitieren. Wenn du also mit dem öffentlichen Nahverkehr unterwegs bist, dann soll es für drei Monate jeweils ein Monatsticket für 9 € geben. Das Ticket soll in den Monaten Juni bis August kommen. Das Ticket kann bald unter folgendem Link gekauft werden.
Auf die Steuererklärung hat dieser Punkt keine direkte Auswirkung. Deine Kosten für öffentliche Verkehrsmittel fallen dann zwar geringer aus, aber sollte die sogenannte Entfernungspauschale höher sein, wird diese angesetzt. Bei diesem Vorteil kannst du also doppelt profitieren.
🤝 Bonus für Empfänger:innen von Sozialleistungen
Empfänger:innen von Sozialleistungen profitieren von einer einmaligen Bonuszahlung von 200 €. Dadurch werden auch hier die Folgen der Preiserhöhungen und steigenden Energiepreise abgefedert. Für Empfänger von Arbeitslosengeld ist eine Bonuszahlung von 100 € geplant.
💰 Klimageld
Geplant ist außerdem das Klimageld. Dabei werden die Erträge, die der Bund aus der Bepreisung von CO2 hat, an die Bürger:innen wieder ausgezahlt. Das hat langfristig zur Folge, dass CO2-verursachende Verkehrsmittel teurer werden, aber gleichzeitig jeder von den erhöhten Abgaben für solche Verkehrsmittel profitiert. Bis jetzt ist noch nicht klar, wie genau dieser Punkt umgesetzt wird. Auf die Steuererklärung hat er jedenfalls erstmal keine Auswirkungen.
🏠 Energieeffizienz bei Bau- und Renovierungsarbeiten
In Zukunft soll energieeffizientes Bauen weiter gefördert werden. Das hat aber nur wenig bis keine Auswirkungen auf die Steuererklärung und eher etwas mit Baurecht zu tun.
Wann das Paket abgeschlossen wird
Das können wir dir leider noch nicht genau sagen. Die Punkte des Entlastungspakets sind in verschiedenen Gesetzesentwürfen enthalten. Diese werden jetzt im Bundestag diskutiert (zum Beispiel das 9-Euro-Ticket am 12. Mai, falls jemand live zuschauen möchte 😉). Am 19. und 20. Mai sollen die Gesetztesentwürfe dann von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. Danach ist auch klar, wann die Maßnahmen genau umgesetzt werden.
Live-Ticker zum Entlastungspaket 2022
Häufige Fragen 💬
Was muss ich tun, um die 300 € Energiepauschale zu bekommen?
Die Pauschale wird zusätzlich zu deinem Lohn von deinem Arbeitgebenden gezahlt. Du musst nichts weiter dafür tun. Das passiert alles automatisch.
Wann werden die Benzinpreise billiger?
Von Juni bis August gilt voraussichtlich eine gesenkte Energiesteuer. Benzin wird dann um 30 Cent günstiger und Diesel um 14 Cent.
Was muss ich tun, um die 100 € Kinderbonus zu erhalten?
Auch für diesen Bonus musst du nichts weiter tun. Wenn du für dein Kind Kindergeld erhältst, dann erhältst du den Kinderbonus von der Familienkasse, von der du auch das Kindergeld erhältst. Es muss kein gesonderter Antrag gestellt werden.
Wann und wie kann ich das 9-Euro-Ticket buchen?
Der Bund will an die Länder Geld verteilen, mit dem das 9-Euro-Ticket finanziert werden soll. Das Ticket soll voraussichtlich für die Monate Juni bis August gelten.
Welche Auswirkungen hat das alles auf meine Steuererklärung?
Auf deine Steuererklärung hat das Entlastungspaket nur mittelbar Auswirkungen. Die 300 € Energiepauschale werden später unter Zeile 3 deiner Lohnsteuerbescheinigung enthalten sein. Du kannst deine Lohnsteuerbescheinigung also wie jedes Jahr angeben. Der Bonus für Kinder muss zum Anspruch auf Kindergeld hinzugerechnet und in der Steuererklärung angegeben werden. Das macht Steuerbot übrigens automatisch für dich.
Von den weiteren Punkten des Entlastungspakets profitierst du abseits der Steuererklärung.
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