Die Entlastungspakete der Bundesregierung und deine Steuererklärung
Die Bundesregierung hat die Ergebnisse des 3. Entlastungspakets vorgestellt. Ob du davon profitierst und sich das Paket auch auf deine Steuererklärung auswirkt, zeigen wir dir hier.

Die Themen im Überblick
- Du hast deine Energiepreispauschale nicht erhalten? So gehst du vor!
- Das dritte Entlastungspaket
- Die Auswirkungen des dritten Entlastungspaket auf deine Steuererklärung
- Der zweite Entlastungspaket
- Der Entlastungspaketrechner zur Energiepauschale
- Der Live-Ticker zu den Entlastungspaketen
- Häufige Fragen
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Du hast deine Energiepreispauschale nicht erhalten? So gehst du vor!
Wenn dir deine Energiepreispauschale nicht von deinem Arbeitgeber ausgezahlt wurde, kannst du diese ganz einfach in der Steuererklärung für 2022 beantragen.Normale Berufstätigkeit
Hat dir dein Arbeitgeber die Energiepreispauschale nicht mit dem Gehalt ausgezahlt, wird in deiner Lohnsteuerbescheinigung der Großbuchstabe "E", welcher in der Zeile 2 stehen sollte, fehlen. Das Finanzamt erkennt das automatisch und wird dir dann mit dem Steuerbescheid die Energiepauschale auszahlen.
Minijobber
Hattest du im Laufe des Jahres nur einen Minijob ohne Lohnsteuerbescheinigung und der Arbeitgeber hat dir die Energiepauschale nicht ausgezahlt, so kannst du diese in unserer App ganz einfach beantragen. Bei den Angaben zur Berufstätigkeit wird dir dort eine gesonderte Frage dazu gestellt.
Rentner und Studierende
Die Energiepreispauschalen für Rentner und Studierende werden gesondert und außerhalb der Steuererklärung geregelt. So wird die Energiepauschale für Rentner über die Deutsche Rentenversicherung ausgezahlt und über die Pauschale für Studierende müssen die Länder noch individuell die Zuständigkeiten für die Auszahlungen regeln.
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Das dritte Entlastungspaket
Durch die angespannte Lage auf dem Energiemarkt hat sich die Bundesregierung nach einer Besprechung am 03.09.2022 für ein drittes Entlastungspaket entschieden und dann auch am 04.09.2022 in einer Pressekonferenz dessen Inhalt bekanntgegeben.
Das sind die wichtigsten Punkte des dritten Entlastungspakets:
- 💸Es wird eine Energiepauschale für Rentner:innen und Student:innen geben.
- 🚊Ein Nachfolger für das bundesweite 9-Euro-Ticket ist in Planung. Der Preis des Nachfolgers soll sich auf 49 bis 69 € belaufen.
- 👛Arbeitgeber dürfen eine steuer- und sozialabgabenfreie Inflationsprämie von bis zu 3.000 Euro auszahlen.
- 🏡Homeoffice-Pauschale gilt dauerhaft.
- 🧒Das Kindergeld wird für die ersten zwei Kinder um 18 € erhöht.
- 💼Die Verdienstgrenze von Midijobs wird auf 2.000 € angehoben.
Ab wann gilt das Entlastungspaket?
Dieses Mal gibt es keine genaue Aussage dazu, ab wann das Entlastungspaket gilt oder gelten soll, denn ein Großteil dieser Maßnahmen soll nach und nach erfolgen. Generell kann man aber sagen, dass die meisten Maßnahmen noch in diesem Jahr oder Anfang 2023 greifen sollen.
🔋 Energiepauschale für Rentner:innen und Student:innen
In diesem Paket wird es keine zweite Energiepauschale für Arbeitnehmer:innen geben, dafür werden diesmal die Rentner:innen und Student:innen entlastet. Rentner:innen bekommen eine Pauschale von 300 € und Studierende eine Energiepauschale von 200 €. Die Auszahlung an Rentner:innen soll am 1. Dezember über die Deutsche Rentenversicherung erfolgen. Wie die Auszahlung an die Student:innen erfolgen soll, ist derzeit noch unklar.
👨👩👧👦 Erhöhung des Kindergelds
Auch hier profitieren, wie bei dem letzten Entlastungspaket, wieder die Familien mit Kindern. Die Bundesregierung hat entschieden, das Kindergeld für die ersten beiden Kinder jeweils um 18 € monatlich anzuheben. Dies entspricht einer jährlichen Erhöhung des Kindergelds von jeweils 216 € für die ersten zwei Kinder.
💰 Inflationsprämie für Arbeitnehmer:innen
Die Preise für die Lebenshaltung steigen immer weiter an, weshalb sich die Regierung dafür entschieden hat, dass Arbeitgeber:innen einmalig bis zu 3.000 € steuerfrei und sozialversicherungsfrei an Arbeitnehmer:innen als Inflationsprämie auszahlen dürfen.
🚌 Nachfolger des bundesweiten 9-Euro-Tickets
Da das 9-Euro-Ticket ein großer Erfolg war, konnte sich die Bundesregierung darauf einigen, einen Nachfolger dieses Tickets einzuführen. Dafür werden vom Bund jährlich 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt, wenn die Bundesländer zusammen den gleichen Betrag zur Verfügung stellen. Aktuellen Informationen nach soll sich der Preis des Nachfolgers auf 49 bis 69 Euro belaufen.
📈 Erhöhung der Midijob-Grenze
Wer sich in einem Midijob befindet, der darf sich freuen, denn die Grenze von 1.300 €, welche ohnehin schon auf 1.600 € angehoben werden sollte, soll nun auf 2.000 € angehoben werden. Das bedeutet damit, dass Arbeitnehmer:innen mit einem geringen monatlichen Lohn von geringeren Abzügen bei den Sozialversicherungsbeiträgen profitieren.
⏳ Dauerhafte Homeoffice-Pauschale
Es wurde bekanntgegeben dass die Homeoffice-Pauschale unbefristet gelten und nicht wie bisher geplant nach 2022 auslaufen soll. Somit können alle, die von Zuhause aus arbeiten, auch weiterhin die 5 € pro Tag und maximal 600 € pro Jahr geltend machen.
📉 Abbau der kalten Progression
Durch die Inflation ist es bisher so, dass Gehaltserhöhungen nicht wirklich bei den Arbeitnehmer:innen ankommen, da die Lebenshaltungskosten so sehr gestiegen sind, dass am Ende weniger oder nichts spürbar von der Gehaltserhöhung übrig bleibt. Daher wird der Einkommensteuertarif der Inflation entsprechend angepasst, da der Staat nicht durch die Inflation zu Mehreinnahmen kommen soll. Man kann diese kalte Progression sozusagen als heimliche Steuererhöhung sehen und diese wird nun beseitigt.
🪙 Erhöhung der Grundsicherung
Nächstes Jahr soll das sogenannte Hartz IV, also die Grundsicherung, durch ein sogenanntes Bürgergeld ersetzt werden. Zeitgleich soll nun die Höhe der Grundsicherung auf 500 € angepasst werden.
🔥 Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger
Bürger:innen, die Wohngeld beziehen, sollen zusätzlich bei den Heizkosten entlastet werden. Daher werden alleinstehenden Beziehern von Wohngeld einmalig 415 € zusätzlich mit dem Wohngeld ausgezahlt. Bei einem Zwei-Personen-Haushalt sind es 510 € und für weitere Personen soll es zusätzliche 100 € geben. Zukünftig soll dieser Heizkostenzuschuss dann im Wohngeld integriert sein.
⚡ Strompreisdeckel für den Basisverbrauch
Genauere Details sind hierzu nicht bekannt. Jedoch ist geplant, dass der Strompreis für den Basis-Stromverbrauch gedeckelt werden soll. Damit werden die Bürger:innen neben hohen Heizkosten nicht auch noch mit hohen Stromkosten konfrontiert. Wahrscheinlich wird man sich dabei am durchschnittlichen Stromverbrauch orientieren.
Haushaltsgröße | Verbrauch in kWh |
---|---|
Ein-Personen-Haushalt | 1.958 |
Zwei-Personen-Haushalt | 3.196 |
Drei-Personen-Haushalt und mehr | 4.919 |
Die Werte dieser Tabelle entsprechen dem Stand einer Erhebung des statistischen Bundesamts von 2019.
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Die Auswirkungen des dritten Entlastungspakets auf deine Steuererklärung
Energiepauschale für Rentner:innen und Student:innen
Wie bei Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen wird die Energiepauschale zwar frei von Sozialversicherungsbeiträgen sein, aber auch der Einkommensteuer unterliegen. Da der Abzug höchstwahrscheinlich nicht bei der Auszahlung erfolgt wird, wird die Besteuerung mit Abgabe der Steuererklärung erfolgen.
Nachfolger des bundesweiten 9-Euro-Tickets
Nutzt du den öffentlichen Nahverkehr, dann darfst du dafür die tatsächlichen Kosten in deiner Steuererklärung geltend machen. Sollte der Preis für den Nachfolger tatsächlich nur bei 49 € bis 69 € liegen, dann kann es eventuell sein, dass sich die Entfernungspauschale mehr lohnt als die tatsächlichen Kosten.
- Bei einem 49-Euro-Ticket wäre das bereits ab einer einfachen Strecke von 9 Kilometer der Fall, denn dort läge die Pendlerpauschale bereits bei 621 €, während die jährlichen Kosten für ein 49-Euro-Ticket bei 588 € liegen würden.
- Bei einem 69-Euro-Ticket lohnt sich die Pendlerpauschale ab einer einfachen Strecke von 13 Kilometer. Bei einer einfachen Strecke von 12 Kilometer sind das 69-Euro-Ticket und die Pauschale gleichauf bei Kosten von 828 €.
Dauerhafte Homeoffice-Pauschale
Auch nach 2022 darfst du weiterhin für 120 Tage im Jahr die Homeoffice-Pauschale geltend machen 😙 Beachte dabei auch, dass du dann bei einer 5-Tage-Woche nur 110 Tage als Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte geltend machen darfst. Bei einer 6-Tage-Woche sind es dann 160 Tage.
Aktuellen Informationen nach soll die Anzahl der absetzbaren Tage auf 200 erhöht werden. Dies entspricht Werbungskosten in Höhe von 1.000 € im Jahr.
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Das zweite Entlastungspaket
Im Mai wurden die Gesetztesentwürfe vom Bundestag und Bundesrat beschlossen. Die Maßnahmen wurden im Juni, Juli und August umgesetzt.
Das sind die wichtigsten Punkte des zweiten Entlastungspakets:
Angestellte erhalten eine Energiepauschale als Einmalzahlung. Sie beträgt 300 € und wird zusätzlich zum Lohn vom Arbeitgeber im September ausgezahlt. Das passiert automatisch, es ist kein Antrag von dir nötig.
Familien erhalten für jedes Kind, für das sie Kindergeld erhalten, einen Bonus von 100 € zusätzlich zum Kindergeld.
Die Energiesteuer für Kraftstoffe wird von Juni bis August gesenkt. Das macht 30 Cent bei Benzin und 14 Cent bei Diesel aus.
Der öffentliche Nahverkehr wird mit einem 9-Euro-Ticket für 90 Tage subventioniert. Das Ticket gilt von Juni bis August und kann zu Beispiel hier gekauft werden.
🔌 300 € Energiepauschale für Steuerzahler:innen
Wenn du angestellt bist und auf Lohnsteuerklasse 1 bis 5 arbeitest, profitierst du von der Energiepauschale von 300 €. Diese wird von deinem Arbeitgebenden an dich im September ausgezahlt. Du musst dafür nichts weiter tun.
Mit unserem Entlastungspaket-Rechner kannst du sehen, wie viel du voraussichtlich bekommst. Die Pauschale unterliegt deinen normalen Lohnsteuerabzugsmerkmalen. Wenn du viel verdienst, wird relativ viel Steuer einbehalten, wenn du wenig verdienst, dementsprechend weniger. Bei kleinen und mittleren Löhnen und Gehältern kommt netto mehr von der Energiepauschale an als bei höheren Löhnen.
Zu den Gruppen, die keinen Anspruch auf die Pauschale haben sollen, gehören derzeit Rentner:innen, Minijobber:innen, Studierende ohne Einnahmen und Auszubildende, die keinen Ausbildungslohn erhalten.
Die Energiepauschale wird in der Lohnsteuerbescheinigung unter Zeile 3 im Bruttolohn enthalten sein. In der Steuererklärung 2022 musst du also wegen der Energiepauschale nichts beachten. Du kannst einfach die Zahlen aus deiner Lohnsteuerbescheinigung übernehmen.
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Der Entlastungspaket-Rechner zur Energiepauschale 🧮
Finde mit dem Entlastungspaket-Rechner heraus, wie viel du von der Energiepauschale und dem erhöhten Werbungskostenpauschbetrag tatsächlich profitierst.
25,000 €
Monatsgehalt: 2,083 €
+18 €
+237 €
Die Berechnung stellt eine Schätzung dar und bezieht sich auf eine:n Arbeitnehmer:in mit Lohnsteuerklasse 1 ohne Kinder.
Monatliche Entlastung durch den erhöhten Werbungskostenpauschbetrag in Höhe von 1.200 €.
Nettoauszahlung der einmaligen Energiepauschale im September.
🧒 100 € Bonus zum Kindergeld
Familien mit Kindern wird ein einmaliger Bonus in Höhe von 100 € pro Kind zum Kindergeld ausgezahlt. Natürlich bekommst du den Bonus auch, wenn du alleinerziehend, getrennt oder nicht mit dem anderen Elternteil verheiratet bist. Der Bonus soll dann später auf den Kinderfreibetrag in der Steuererklärung angerechnet werden. Das ist eine komplizierte Vergleichsberechnung, bei der geprüft wird, ob das ausgezahlte Kindergeld oder der sogenannte Kinderfreibetrag für dich in der Steuererklärung günstiger ist.
Zwar erhält jeder den Kinderbonus, Besserverdienende haben durch den ausgezahlten Bonus aber keine Vorteile. Warum? Bei hohen Einkommen wird in der Steuererklärung der Kinderfreibetrag angesetzt und das Kindergeld gegengerechnet. Da der Kinderbonus dem Kindergeld zugerechnet wird und der Kinderfreibetrag nicht erhöht wurde, profitieren Besserverdienende nicht vom Kinderbonus, denn sie können lediglich den gleich hohen Kinderfreibetrag wie in den vorherigen Jahren geltend machen. Der Bonus ist also vorteilhaft für Eltern, die niedrige Einkommen haben.
In der Steuererklärung muss immer der Anspruch auf Kindergeld angegeben werden. Dort gibst du zusätzlich dann den Bonus von 100 € pro Kind an. Verwirrend? Steuerbot berechnet automatisch den Anspruch auf Kindergeld inklusive des Bonus. Du musst also nichts weiter machen, als Steuerbot zu nutzen 😉
🛢️ Energiesteuer für Kraftstoffe
Dieser Punkt wird alle Autofahrer:innen freuen. Für die Monate Juni, Juli und August wird die Energiesteuer auf Kraftstoffe gesenkt, damit die Bürger:innen weiterhin günstig tanken können. Benzin soll damit 30 Cent und Diesel 14 Cent günstiger werden. Auf deine Steuererklärung hat das keine Auswirkung. Auch wenn du Elektroauto, Fahrrad oder öffentliche Verkehrsmittel nutzt, profitierst du hier leider nicht 😅
🚌 9-Euro-Ticket für öffentlichen Nahverkehr
Natürlich sollen nicht nur Autofahrer:innen von dem Entlastungspaket profitieren. Wenn du also mit dem öffentlichen Nahverkehr unterwegs bist, dann wird es für drei Monate jeweils ein Monatsticket für je 9 € pro Monat geben. Das Ticket wird in den Monaten Juni, Juli und August kommen. Das Ticket kann unter folgendem Link gekauft werden.
Auf die Steuererklärung hat dieser Punkt keine direkte Auswirkung. Deine Kosten für öffentliche Verkehrsmittel fallen dann geringer aus, was erstmal den Geldbeutel schont. Für die Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsplatz wird in der Steuererklärung aber die Entfernungspauschale angesetzt.
📑 Arbeitnehmerpauschbetrag und Entfernungspauschale
Rückwirkend zum 01.01.2022 wird der Arbeitnehmerpauschbetrag auf 1.200 € erhöht. Außerdem gilt die erhöhte Entfernungspauschale von 38 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer bei Fahrten zur Arbeit. Mehr zum Arbeitnehmerpauschbetrag und zur Entfernungspauschale kannst du auf unserer Seite zu Werbungskosten lesen.
Der Punkt zur Entfernungspauschale ist entscheidend für deine Steuererklärung. Da sie im Mai 2022 vom Bundestag erst beschlossen wurde, aber schon seit Januar 2022 gilt, bedeutet das, dass du davon in deiner Steuererklärung profitierst und dir dort die Entlastung sichern kannst. Das bedeutet eine höhere Steuererstattung 🤑 Steuerbot berücksichtigt diese Punkte und weitere Entlastungen, wie zum Beispiel die Erhöhung des Grundfreibetrags, automatisch. Du musst nichts weiter beachten 🦦
🤝 100 € Bonus für Empfänger:innen von Sozialleistungen
Empfänger:innen von Sozialleistungen profitieren von einer Bonuszahlung von 100 €. Dadurch werden auch hier die Folgen der Preiserhöhungen und steigenden Energiepreise abgefedert. Die einmalige Auszahlung soll im Juli stattfinden und wird von der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt.
💰 Klimageld
Geplant ist außerdem das Klimageld. Dabei werden die Erträge, die der Bund aus der Bepreisung von CO2 hat, an die Bürger:innen wieder ausgezahlt. Das hat langfristig zur Folge, dass CO2-verursachende Verkehrsmittel teurer werden, aber gleichzeitig Jeder von den erhöhten Abgaben für solche Verkehrsmittel profitiert. Bis jetzt ist noch nicht klar, wie genau dieser Punkt umgesetzt wird. Auf die Steuererklärung hat er jedenfalls erstmal keine Auswirkungen.
🏠 Energieeffizienz bei Bau- und Renovierungsarbeiten
In Zukunft soll energieeffizientes Bauen weiter gefördert werden. Das hat aber nur wenig bis keine Auswirkungen auf die Steuererklärung und eher etwas mit Baurecht zu tun.
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Live-Ticker zu den Entlastungspaketen
- 🕐04.09.2022 Das Gespräch über den Inhalt des dritten Entlastungspakets wurde in der Nacht auf den 04.09.2022 abgeschlossen. Eine Pressekonferenz mit den Ergebnissen des Gesprächs erfolgte um 11 Uhr. Ein Gesetzesentwurf liegt bisher noch nicht vor.
- 🕐03.09.2022 Die Bundesregierung hat eine Besprechung aufgenommen zum Inhalt des dritten Entlastungspakets.
- 🕐20.05.2022 Gesetzesbeschlüsse durch Bundestag und Bundesrat. Die Maßnahmen wurden vom Parlament angenommen und gelten hauptsächlich in den Monaten Juni, Juli und August.
- 🕐13.05.2022 Der Bundestag hat das Gesetz über die Senkung der Energiesteuer für günstigere Spritpreise und weitere Entlastungen an den Finanzausschuss überwiesen. (Drucksache 20/1741)
- 🕐12.05.2022 Das 9-Euro-Ticket, die 300 € Energiepauschale und weitere Entlastungen wurden im Bundestag diskutiert. (Drucksache 20/1765, 20/1739)
- 🕐27.04.2022 Die Bundesregierung beschließt die Fördermaßnahmen, die sie umsetzen will.
- 🕐24.03.2022 Die Bundesregierung stellt das Entlastungspaket in einer Presskonferenz vor.
- 🕐24.03.2022 In der Nacht vom 23.03. zum 24.03. hat die Ampelkoalition ein Paket zur Entlastung aufgrund erhöhter Energiepreise für nahezu alle Bürger:innen zusammengeschnürt.

Fazit
Die Entlastungspakete der Bundesregierung sind für viele deutsche Familien eine große Hilfe. Wer aber noch mehr für sich rausholen möchte, der kann auch einfach eine Steuererklärung machen und eine durchschnittliche Rückzahlung in Höhe von 1.095 € bekommen! Mit Steuerbot geht das sogar in gerade einmal 20 Minuten – probier es doch mal aus 😉

Häufig gestellte Fragen zu den Entlastungspaketen der Bundesregierung
Was muss ich tun, um die 300 € Energiepauschale zu bekommen?
Wann werden die Kraftstoffpreise billiger?
Was muss ich tun, um die 100 € Kinderbonus zu erhalten?
Wie kann ich das 9-Euro-Ticket buchen?
Welche Auswirkungen hat das alles auf meine Steuererklärung?
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