200 Euro Energiepreispauschale für Studierende – so holst du sie dir!
Du warst am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule oder Uni als Student gemeldet? Dann kannst du 200 € steuerfrei vom Staat einfordern! Steuerbot erklärt dir, worauf du achten musst! 🤩
Das Wichtigste zur Energiepreispauschale für Studierende in Kürze:
- 👩🎓Wer? Studierende, die zum 1. Dezember 2022 immatrikuliert waren.
- 🗓Wann? Den Antrag kannst du ab dem 15. März 2023 stellen!
- 🖱Wo? Auf einmalzahlung.de!
- 🪪Was brauchst du? Du musst ein BundID-Konto auf id.bund.de erstellen und die Zugangsdaten nutzen, die von deiner Ausbildungsstätte automatisch zur Verfügung gestellt werden.

Die Themen im Überblick
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Was ist die Einmalzahlung?
Studierende und Fachschüler:innen können die Energiepreispauschale beanspruchen. Diese wurde ins Leben gerufen, um Studierenden finanziell unter die Arme zu greifen in einer Zeit, die für viele finanziell kaum tragbar ist. Die Zahlung beläuft sich auf 200 € und ist komplett steuerfrei! 🤩2
Wer bekommt die Einmalzahlung?
Anspruch auf die Zahlung haben:- alle Studierende
- Schüler:innen in Fachschulklassen, welche für den Besuch eine Berufsausbildung benötigen
- Auszubildende und Berufsschüler auch, die eine Ausbildung über mindestens 2 Jahre machen
👉 Wenn einer dieser Punkte auf dich zum Zeitpunkt des 1. Dezembers 2022 zutraf und du gleichzeitig in Deutschland gelebt hast, so hast du einen Anspruch auf die Zahlung.
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Ab wann kann der Antrag gestellt werden?
Du kannst die Einmalzahlung ab dem 15. März beantragen. Da an diesem Stichtag vermutlich sehr viele Anträge bei den Ämtern eingehen werden, solltest du mit einigen Tagen Bearbeitungszeit rechnen. Lass dich also nicht verunsichern, wenn du kurz nach Stellung des Antrags nicht direkt eine Antwort oder das Geld bekommst.Alles wird klappen, wenn du dich an die folgenden einfachen Schritte hältst! Du bekommst übrigens auch eine Mail, in der dir mitgeteilt wird, ob man dir die Pauschale auszahlt oder nicht 👍
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Wie bekommt man die Energiepauschale?
- Lege dir ein BundID-Konto an. Hierfür benötigst du:
- einen Personalausweis mit Chip
- einen elektronischen Aufenthaltstitel
- deine EU-Identität oder deine Unionsbürgerkarte
- ein Smartphone mit einer Identifizierungs-App
- alternativ kannst du dein persönliches ELSTER-Zertifikat verwenden
- Sobald du ein BundID-Konto hast und das Verfahren losgeht, bekommst du von deiner Ausbildungsstätte einen persönlichen Zugangscode zur Antragsplattform.
- Hier hinterlegst du nun deine Kontodaten und schon bist du fertig!
Eigentlich ziemlich einfach, oder? 🤩
Die Plattform soll übrigens auch für künftige Zahlungen an Bürger genutzt werden, es lohnt sich also ein Bund-ID-Konto zu erstellen, selbst wenn du glaubst, dass du keinen Anspruch auf die Pauschale hast.

Fazit
200 € sind eine Menge Geld. Das gilt besonders während des Studiums. Mit deiner Steuererklärung hast du die Möglichkeit noch mehr Geld rauszuholen. Dieses Geld bekommst du entweder schon während deines Studiums oder im worst Case bekommst du das Geld, sobald du in die Arbeitswelt eintrittst. So oder so, lohnt sich eine Steuererklärung für dich. Probier's doch einfach mal mit Steuerbot aus – Steuerfachwissen brauchst du dafür übrigens nicht 🤝

Häufige Fragen zur 200 Euro Energiepreispauschale für Studierende
Was gilt für Personen, die nahe an der Grenze in Deutschland studieren, aber im Ausland leben?
Kann das Angebot der Einmalzahlung auch genutzt werden, wenn andere Pauschalen angenommen wurden?
Besteht auch noch ein Anspruch auf die Pauschale, wenn die Ausbildung mittlerweile beendet ist?
Du hast Fragen zur Einmalzahlung für Studierende? Schreib uns!
Unser Support steht dir jederzeit unter support@steuerbot.com zur Verfügung.

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