200 € Energiepreispauschale für Studierende – so holst du sie dir!
200 € Energiepreispauschale für Studierende – so holst du sie dir!
200 € Energiepreispauschale für Studierende – so holst du sie dir!
🐖  Einnahmen

200 € Energiepreispauschale für Studierende – so holst du sie dir!

Tim Groshaupt
Tim Groshaupt · Aktualisiert am 15.03.2023
Steuerberater

Du warst am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule oder Uni als Student gemeldet? Dann kannst du 200 € steuerfrei vom Staat einfordern! Steuerbot erklärt dir, worauf du achten musst! 🤩

Das Wichtigste zur Energiepreispauschale für Studierende in Kürze:

  • 👩‍🎓
    Wer? Studierende, die zum 1. Dezember 2022 immatrikuliert waren.
  • 🗓
    Wann? Den Antrag kannst du ab dem 15. März 2023 stellen!
  • 🖱
  • 🪪
    Was brauchst du? Du musst ein BundID-Konto auf id.bund.de erstellen und die Zugangsdaten nutzen, die von deiner Ausbildungsstätte automatisch zur Verfügung gestellt werden.
  • Was ist die Einmalzahlung?

    Studierende und Fachschüler:innen können die Energiepreispauschale beanspruchen. Diese wurde ins Leben gerufen, um Studierenden finanziell unter die Arme zu greifen in einer Zeit, die für viele finanziell kaum tragbar ist. Die Zahlung beläuft sich auf 200 € und ist komplett steuerfrei! 🤩

    Energiepreispauschale-200.gif

    Wer bekommt die Einmalzahlung?

    Anspruch auf die Zahlung haben:

    • alle Studierende
    • Schüler:innen in Fachschulklassen, welche für den Besuch eine Berufsausbildung benötigen
    • Auszubildende und Berufsschüler auch, die eine Ausbildung über mindestens 2 Jahre machen

    👉 Wenn einer dieser Punkte auf dich zum Zeitpunkt des 1. Dezembers 2022 zutraf und du gleichzeitig in Deutschland gelebt hast, so hast du einen Anspruch auf die Zahlung.

    Ab wann kann der Antrag gestellt werden?

    Du kannst die Einmalzahlung ab dem 15. März beantragen. Da an diesem Stichtag vermutlich sehr viele Anträge bei den Ämtern eingehen werden, solltest du mit einigen Tagen Bearbeitungszeit rechnen. Lass dich also nicht verunsichern, wenn du kurz nach Stellung des Antrags nicht direkt eine Antwort oder das Geld bekommst.

    Alles wird klappen, wenn du dich an die folgenden einfachen Schritte hältst! Du bekommst übrigens auch eine Mail, in der dir mitgeteilt wird, ob man dir die Pauschale auszahlt oder nicht 👍

    Wie bekommt man die Energiepauschale?

    1. Lege dir ein BundID-Konto an. Hierfür benötigst du:
    • einen Personalausweis mit Chip
    • einen elektronischen Aufenthaltstitel
    • deine EU-Identität oder deine Unionsbürgerkarte
    • ein Smartphone mit einer Identifizierungs-App
    • alternativ kannst du dein persönliches ELSTER-Zertifikat verwenden
    1. Sobald du ein BundID-Konto hast und das Verfahren losgeht, bekommst du von deiner Ausbildungsstätte einen persönlichen Zugangscode zur Antragsplattform.
    2. Hier hinterlegst du nun deine Kontodaten und schon bist du fertig!

    Eigentlich ziemlich einfach, oder? 🤩

    Die Plattform soll übrigens auch für künftige Zahlungen an Bürger genutzt werden, es lohnt sich also ein Bund-ID-Konto zu erstellen, selbst wenn du glaubst, dass du keinen Anspruch auf die Pauschale hast.

    Häufige Fragen zur 200 € Energiepreispauschale für Studierende 💭

    Was gilt für Personen, die nahe an der Grenze in Deutschland studieren, aber im Ausland leben?

    Da das Angebot nur für Personen gilt, die auch in Deutschland leben, hast du keinen Anspruch auf die Pauschale. Also wenn du an einer deutschen Universität oder Fachschule lernst, aber im Ausland lebst, dann kriegst du keinen Bonus.

    Kann das Angebot der Einmalzahlung auch genutzt werden, wenn andere Pauschalen angenommen wurden?

    Ja, das ist kein Problem. Alle vorher genutzten Pauschalen und Unterstützungen waren unabhängig von der jetzigen Einmalzahlung. Mach dir also keine Sorgen, um die alten Boni – sondern freue dich über den Neuen 🤑

    Besteht auch noch ein Anspruch auf die Pauschale, wenn die Ausbildung mittlerweile beendet ist?

    Du bist nun mit deiner Ausbildung fertig und bekommst im Optimalfall nun schon ein Gehalt von deinem Arbeitgeber ausgezahlt. Das bedeutet aber nicht, dass der Staat dir nicht trotzdem hilft. Solange du am 1. Dezember 2022 noch Studierende:r oder Auszubildende:r warst, hast du weiterhin einen Anspruch auf die Einmalzahlung! 🎰

    Du hast Fragen zur Einmalzahlung für Studierende? Schreib uns!

    Unser Support steht dir jederzeit unter support@steuerbot.com zur Verfügung.

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